Publiziert am: 01.05.2020

Ein «Detailproblem»? – Wohl kaum!

DETAILHANDEL – Die von der Corona-Krise ausgelösten Probleme der Detailhändler scheinen weder den Bundesrat noch die Verwaltung wirklich zu interessieren. Grossverteiler werden indes – mit dem Segen von ganz oben – zunehmend zu Krisengewinnern.

In ihren Ausstiegsszenarien aus dem Corona-Lockdown lässt die Regierung den Detailhandel schmoren. Frühestens ab dem 11. Mai sollen die Läden in den Dörfern und Innenstädten wieder öffnen dürfen. So will es derselbe Bundesrat, der ab dem 27. April die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben und bestimmt hat: «Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche … befinden, dürfen sie verkauft werden.»

Ein Herz fĂĽr die Grossen

So unverständlich dieser Entscheid auch sein mag – er passt ins Bild. Die Probleme des Detailhandels, sie sind für den Bundesrat wie auch für Teile der Verwaltung ein Detailproblem. Offenbar schlägt das Herz in Bundesbern eher für Grossverteiler wie Migros, Coop, Landi & Co. als für die «Kleinen» im Detailhandel. Beispiel gefällig? Nachdem der Bundesrat am 16. März die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ausgerufen hatte, liess er u. a. alle Läden bis am 19. April schliessen. Ausgenommen sind die Lebensmittelläden. Diese dürfen weiterhin verkaufen, was «lebensnotwendig» ist.

Der konkreten Umsetzung dieser Massnahme schenkte der Bundesrat schon keine Aufmerksamkeit mehr: Grossverteiler verkauften ungerührt weiter Blumen und Setzlinge, während Floristen, Gärtnereien und Gartencenter geschlossen bleiben müssen. Einzelne tun dies bis heute – einfach diskreter als zu Beginn, etwa indem sie Rosmarin, Petersilie, Basilikum und andere Gewürzpflanzen im Topf direkt neben dem gepflückten Grünzeug im Laden platzieren und weiterhin verkaufen. Ein krasser Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz in den KMU.

Schon am 17. März wies Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler die Zuständigen im Staatssekretariat für Wirtschaft schriftlich auf diese «gravierende Wettbewerbsverzerrung» hin und drückte seine Erwartung aus, dass diese sofort unterbunden werde. Ansonsten sei damit zu rechnen, dass «unseren KMU nebst dem materiellen Schaden auch noch ganze Marktanteile unwiderruflich wegbrechen».

SECO-Direktorin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch signalisierte noch gleichentags Verständnis für den «berechtigen Hinweis» – und liess sich danach bis zum 6. April Zeit, um die interessierten Kreise per Briefpost darauf hinzuweisen, die Sortimentsbeschränkungen einheitlich zu handhaben, um «Fairness und Gleichbehandlung» der Unternehmen sicherzustellen.

Während ganzer dreier Wochen verkauften einzelne Grossverteiler ungerührt weiter Spielzeug, Papeteriewaren, Kinderkleider und vieles mehr, sie tun es zum Teil bis heute – und das SECO schaut weg…

Missachtung der KMU-Anliegen

Eine solche Missachtung der Anliegen der KMU kommt auch in der Kommission für Wirtschaftspolitik des SECO – Leitung: Staatssekretärin Ineichen-Fleisch – zum Ausdruck. Alexa Krattinger, Steuerexpertin und Ressortleiterin beim Schweizerischen Gewerbeverband sgv, wurde vom Bundesrat als Mitglied dieser Kommission bestimmt. Das hindert die Staatssekretärin nicht, die Fragen der Gewerbevertreterin zum Detailhandel als Bagatelle und «Detailproblem» abzutun. Was wiederum die Frage aufwirft, was denn die genannte Kommission überhaupt wert sein woll, wenn sie ihrer Selbstdefinition als «Sounding Board» nicht einmal in Krisenzeiten gerecht wird.

Inakzeptable Wettbewerbsverzerrung

Die Öffnung der Grossverteiler belegt auch etwas anderes: Der KMU-Detailhandel ist schon während der Lockdown-Phase bis zum 26. April massiv diskriminiert worden. Der Bundesrat hat den Grossverteilern zwar verboten, nicht lebensnotwendige Güter zu verkaufen. Umgesetzt hat der Bundesrat seine eigene Weisung nie. Mit seinem Entscheid vom 16. April, die Sortimentsbeschränkungen aufzuheben, hat der Bundesrat die Diskriminierung der KMU-Händlerinnen und Händler sowie ihrer Mitarbeitenden und ihrer Kundschaft offiziell gemacht. «Diese staatlich verordnete Bevorteilung der Grossverteiler und die krasse Benachteiligung der KMU ist alles andere als gesundheitspolitisch geboten. Sie ist vielmehr absolut willkürlich», sagt sgv-Direktor Bigler.

Wie sich gezeigt hat, ist die vom Bundesrat am 22. April verlängerte Sortiments­be­schränkung bei den Grossverteilern sowieso faktisch inexistent. Waren konnten noch spät im April unge­hindert gesperrten Regalen entnommen werden und im Self-Check-out, aber auch an der bedienten Kasse bezahlt werden. Der sgv hat deshalb den Bundesrat erneut aufgefordert, die Umsetzung seiner Weisungen sicherzustellen. Stattdessen schanzte dieser den Grossverteilern einen weiteren, zwei Wochen andauernden Wettbewerbsvorteil zu. Mit Schreiben an die Grossverteiler, namentlich an die Chefetagen von Migros, Coop und Fenaco (Landi), hat der sgv diese deshalb ultimativ aufgefordert, ihre «inakzeptable Wettbewerbsverzerrung» einzustellen (vgl. S. 1).En

«NEBENSACHE…» – ECHT?!

Valentin Vogt, Präsident des Arbeitgeberverbands, lässt sich auf SRF online wie folgt zitieren: «Wenn man in ein, zwei Jahren zurückschaut, ob etwas am 27. April oder am 11. Mai aufgegangen ist, wird das Nebensache sein.» Auch so kann man den Begriff «Arbeitgeberpolitik» verstehen…

SERVICE PUBLIC: EIN ÜBERSTRAPAZIERTER BEGRIFF AUF ZWEIFELHAFTEM HÖHENFLUG

Service – welcher Service?

Service public: Das Lieblingswort aller Etatisten hat in der Corona-Krise zu einem neuen Höhenflug angesetzt. Dass ausgerechnet die selbsternannte Gralshüterin des Service public, die SRG, zu Kurzarbeit greift und nach zusätzlichen Subventionen heischt, mag kaum noch erstaunen. Aus Sicht der KMU schon dreister ist, wenn Bundespräsidentin und Medienministerin Simonetta Sommaruga die bundesrätliche Medieninfo zum Corona-Exit ausgerechnet mit den «sinkenden Serafe-Gebühren» einleitet… Tatsache ist: Für manche Unternehmen steigt die Mediensteuer massiv (vgl. S. 3).

Die Post, deren Leistung sich derzeit eigentlich sehen lassen kann, wirft Fragen auf, indem sie ausgerechnet in der Corona-Krise zu einer Mengenbeschränkung der Pakete ihrer Grosskunden greifen muss. Ist das ihr Service public?

Und die öffentliche Verwaltung sorgt für Kopfschütteln, indem Sitzungen etwa in Bauinspektoraten schlicht nicht mehr stattfinden (und in der Folge auch nicht gebaut werden kann), ihre Beamten derweil – so ges(ch)ehen im Baselbiet – zu Arbeitszeiten auf Waldspaziergängen und an Ausflugspunkten gesichtet werden. Das alles ist also «Service public» – ein völlig überstrapazierter Begriff offenbar. En

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