Publiziert am: 02.10.2015

Ein Fehler mit verheerenden Folgen

KONSUM – Mit der Senkung des Maximalzinssatzes für Konsumkredite macht der Bundesrat einen wirtschaftspolitisch 
fatalen Fehler. Er belastet die Wirtschaft unnötig und vernichtet Arbeitsplätze.

In der Herbstsession hat der Nationalrat Massnahmen gegen die Frankenstärke debattiert. Die bürgerlichen Parteien verlangten massive administrative Entlastungen der Unternehmen. Überwiesen wurden mehrere Motionen, die fordern, die Bürokratie und die Gesetzesdichte zu reduzieren. Dies hält den Bundesrat nicht davon ab, einen wirtschaftspolitisch fatalen Fehler zu machen: den Maximalzinssatz für Konsumkredite zu senken.

Immenser Schaden

Im Frühjahr hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement unter der Leitung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eine brisante, aber bislang wenig beachtete Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat will den Maximalzinssatz für Konsumkredite von 15 auf 10 Prozent senken. Mit einer solchen Senkung droht dem Binnenkonsum und damit der Wirtschaft immenser Schaden.

Vor ein paar Jahren noch lehnte der Bundesrat eine Motion zur Senkung des Höchstzinssatzes für Kleinkredite ab. Mit Blick auf die Refinanzierungskosten sei eine Senkung des seit 2003 gültigen Maximalzinssatzes von 15 Prozent nicht angebracht, argumentierte er. Jetzt vertritt er plötzlich eine gegenteilige Meinung. Effektiv haben die Refinanzierungskosten seit 2003 – dem Zeitpunkt der Festsetzung des heutigen Höchstzinssatzes von 15 Prozent – lediglich um rund 0,6 Prozentpunkte abgenommen. Die vom Bundesrat gewollte Höchstzinssatzsenkung um 5,0 Punkte ist daher keinesfalls gerechtfertigt, zumal der Rückgang bei den Refinanzierungskosten durch höhere Kosten für Regulierungsanforderungen, IT etc. bei Weitem übertroffen wird.

Die Senkung des gesetzlich mög­lichen Maximalzinssatzes hat zur ­Folge, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit nicht optimaler ­Risikoqualität nicht mehr mit Konsumkrediten bedient werden können. Das individuelle Kundenrisiko muss sich – gerade auch im Interesse der Konsumenten – im Kreditpreis niederschlagen können. Mit tieferen Maximalzinssätzen ist dies nicht mehr möglich und Kunden drohen aus dem Markt ausgeschlossen zu werden.

Bis 1,1 Prozent tieferes BIP

Diese Senkung birgt auch ein wirtschaftliches Schadenspotenzial. Zwecks Regulierungsfolgeabschätzung hat der Bundesrat Ende 2014 eine volkswirtschaftliche Studie in Auftrag gegeben, welche die Auswirkung einer allfälligen Senkung des Höchstzinssatzes auf die schweizerische Volkswirtschaft ermitteln muss. Die Studie ist mittlerweile erstellt. Aus gut unterrichteten Kreisen ist bekannt, dass bei einer Senkung auf 10 Prozent von einem Rückgang des BIP von 0,6% bis 1,1 Prozent oder umgerechnet zwischen 3,8 und 7,0 Milliarden Franken ausgegangen werden muss. Die in der Vernehmlassung beantragte Senkung auf 10 Prozent hätte gemäss Berechnungen des Verbandes Schweizerischer Kreditbanken- und Finanzierungsinstitute (VSKF) zur Folge, dass der Konsumkreditmarkt von heute rund 7,5 Milliarden Franken um 2 bis 2,5 Milliarden Franken reduziert würde, was einen Rückgang des Binnenmarktkonsums im gleichen Umfang zur Folge und im Sinne eines Multiplikatoreffekts erhebliche Auswirkungen auf die Hersteller und Vertreiber dauerhafter Konsumgüter (Autobranche, Möbelbranche etc.) hätte, verbunden mit der Notwendigkeit eines massiven Arbeitsplatzabbaus. Die Auswirkungen auf das Kreditkartengeschäft sind dabei noch gar nicht einbezogen.

In Anbetracht des labilen konjunkturellen Umfeldes und vor dem Hintergrund der Frankenstärke wäre eine solche durch die Verordnungsänderung ab 1. Januar 2016 herbeigeführte Reduktion des Binnenmarktkonsums unverantwortlich.

Ausland oder Schwarzmarkt

Es ist nicht Aufgabe des Staates zu intervenieren, schon gar nicht in der jetzt angespannten wirtschaftspolitischen Lage. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen grundsätzlich frei und eigenverantwortlich entscheiden können, ob und wann sie einen Konsumkredit beanspruchen wollen. Eine junge Familie beispielsweise, die sich neue Möbel besorgen will, soll das über einen Konsumkredit grundsätzlich tun können. Der Wettbewerb der Konsumkreditgeber bietet genügend Auswahlmöglichkeiten. Würde der Maximalzinssatz gesenkt, stünden für bestimmte Risikogruppen keine Kredite mehr zur Verfügung. Sie werden gezwungen, sich ihren Konsumkredit im Ausland oder auf dem Schwarzmarkt zu beschaffen.

Zudem sei daran erinnert, dass die Schweiz eines der strengsten Konsumkreditgesetze (KKG) kennt. Art. 28 ff. KKG schreibt vor, dass Konsumkredite nur Personen erhalten, die sich solche auch leisten können. Die Kreditgeberin muss vor Vertragsabschluss die Kreditfähigkeit der Konsumentin oder des Konsumenten prüfen. Der Konsument gilt nur dann als kreditfähig, wenn er den Konsumkredit zurückzahlen kann, ohne den nicht pfändbaren Teil des Einkommens nach Art. 93 Abs. 1 SchKG beanspruchen zu müssen. Eine Kreditvergabe ist nur dann möglich, wenn sämtliche offenen Konsumkredite innert 36 Monaten aus Mitteln, die das Existenzminimum übersteigen, amortisiert werden können. Ist das nicht der Fall, wird kein Konsumkredit gewährt.

Oft wird mit der Verschuldungsgefahr von Jugendlichen argumentiert. Erhebungen zeigen allerdings, dass junge Erwachsene im Vergleich zu anderen Altersgruppen deutlich weniger Konsumkredite aufnehmen. Auch die häufig vorgebrachte Behauptung, dass Konsumkredite mit ihren monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen die Kreditschuldner bei der Zahlung von Steuern und Krankenkassenprämien in Schwierigkeiten brächten, wird durch Untersuchungen des Bundesamtes für Statistik klar widerlegt.

Sollte der Bundesrat diesen Herbst beschliessen, per Anfang 2016 den Maximalzinssatz für Konsumkredite zu senken, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, die Wirtschaft mehr zu belasten und Arbeitsplätze zu vernichten.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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