Publiziert am: 18.06.2021

Ein gemeinsamer Erfolg

Händlerschilder – Dank Druck aus dem sgv und dem AGVS sind ab dem 1. Juli neu Fahrten nach Deutschland mit «U-Nummern» möglich.

Bei Fahrten im Ausland ist neben Schweizer Recht und dem lokalen Recht auch das internationale Recht zu beachten. Das internationale Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968 , das so genannte Wiener Abkommen, wird aber unterschiedlich ausgelegt. Fahrten ins Ausland mit einem Händlerschild – auch «U-Nummer» oder «Garagennummer» genannt – können mit Schwierigkeiten verbunden sein. Bis anhin akzeptierten z. B. die deutschen Behörden nicht, dass schweizerische Händlerschilder zum Abholen von nicht immatrikulierten Fahrzeugen mit Standort in Deutschland verwendet werden. Ob Fahrten mit einer U-Nummer von der Schweiz nach Deutschland akzeptiert werden, hängt von den einzelnen Bundesländern ab, da ihnen der Vollzug des deutschen Strassenverkehrsrechts obliegt.

Bis hin zum Abschleppen

In der Vergangenheit führte das insbesondere für in Grenznähe gelegene Schweizer Garagen mit Kundschaft im Ausland zu kuriosen und ärgerlichen Situationen. 2018 wurde ein Zürcher Garagist in Süddeutschland zu einer Busse von 1300 Euro verknurrt, weil er mit dem Händlerschild erwischt worden war. Andere mussten – eine besonders «nette» Sanktion – umkehren oder ihr Fahrzeug mit dem U-Schild sogar abschleppen lassen.

Das Problem ist nicht zollrechtlicher Natur, weshalb man mit einem U-Schild unbehelligt die Grenze überqueren kann. Vielmehr ist das Fahren mit einem Händlerschild in Deutschland bis anhin als verkehrsrechtlicher Verstoss ange­sehen worden. Gemäss Wiener Abkommen sind im internationalen Kraftfahrzeugverkehr nur Fahrzeuge zugelassen, bei denen eine Behörde, wie z. B. ein Strassenverkehrsamt, eine Nummer einem Fahrzeug fix zugeteilt hat, was bei einem Händlerschild aus Natur der Sache nicht der Fall ist.

Die Klagen häuften sich

In den vergangenen Jahren haben sich Klagen von Schweizer Garagisten gehäuft. Und zwar so sehr, dass sich der Schweizerische Gewerbeverband sgv zusammen mit dem Autogewerbeverband Schweiz (AGVS) genötigt sah, beim Bundes­amt für Strassen zu intervenieren.

Diese Intervention wird jetzt von Erfolg gekrönt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben eine befristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So werden Fahrten mit Schweizer Händlerschildern neu in Deutschland möglich. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Juli 2021 und ist vorerst bis Ende 2023 befristet.

Autogewerbe erleichtert

Das Beispiel zeigt, dass sich auch ohne das Bemühen der Politik Erfolge erzielen lassen. Die Vereinbarung wird eine grosse praktische Bedeutung haben, da sich rund 1700 Betriebe allein an der deutschen Grenze befinden. Probefahrten mit einem Händlerschild werden grenzüberschreitend möglich. Testgelände können ohne Hindernisse erreicht werden.

«DIE GEMEINSAME AKTION IST VON ERFOLG GEKRÖNT.»

Die Tätigkeit des Autogewerbes in den Grenzregionen wird durch den gemeinsamen Erfolg von AGVS und sgv erleichtert.

Wichtig zu wissen: Für den Import und den Export von Fahrzeugen müssen bei den kan­tonalen Strassenverkehrsämtern weiterhin besondere Ausfuhrkenn­zeichen beschafft werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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