Publiziert am: 10.04.2015

«Ein volkswirtschaftliches Eigentor»

ERBSCHAFTSSTEUER – Die Erbschaftssteuer-Initiative bedroht für die Baselbieter Nationalrätin und Präsidentin von Treuhandsuisse, Daniela Schneeberger, die Existenz von KMU und vernichtet Werte bestehender Unternehmen.

Am 14. Juni stimmen wir über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer ab. Als Treuhänderin möchte ich besonders auf die Themen eingehen, die für KMU wichtig sind. Die KMU sind das Rückgrat unserer schweizerischen Wirtschaft. 99 Prozent der Unternehmen sind KMU. Sie beschäftigen 1,1 Mio. Menschen. 80 Prozent der 300 000 KMU sind ­Familienbetriebe. Ich führe selbst ein KMU, ein Treuhandunternehmen, das ich von meinem Vater übernommen habe. Alle politischen Lager verlangen, die KMU seien zu entlasten, zu schützen und zu fördern. Nur gesagt ist nicht getan, denn die Erbschaftssteuer-Initiative trifft vor allem und zuerst die KMU.

«KMU müssten fast die Hälfte der Gewinne einsetzen, um die Steuer bezahlen zu Können.»

Das Beratungsunternehmen PwC hat in einer Studie die Effekte der Erbschaftssteuer analysiert. Die Ergebnisse sind alarmierend: Bei einem Steuersatz von 20 Prozent und einem Freibetrag von 2 Millionen Franken müssten KMU rund 20 bis 30 Prozent des Eigenkapitals oder während zehn Jahren 30 bis 40 Prozent der Gewinne einsetzen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Verheerende Konsequenzen

Bei vielen KMU sind die Vermögen der Besitzer in der Firma investiert und nicht im Privatvermögen. Die Mittel für das Bezahlen der Steuern müssen den Unternehmen entzogen werden und fehlen für Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Deshalb wird die Steuer massive Liquiditätsprobleme auslösen. Eine Annahme der Initiative wird die Weiterführung vieler KMU und damit zusätzlich auch bestehende Arbeitsplätze gefährden. Diese Initiative wird volkswirtschaftlich zum Eigentor und führt zu Wohlstandsverlust.

Zwar können gemäss Initiative für KMU theoretisch Ermässigungen eingeführt werden, beispielsweise durch Gewährung eines Freibetrages und der Anwendung eines reduzierten Steuersatzes. Dies gilt aber nur, wenn die Unternehmung während mindestens zehn Jahren weitergeführt wird. Für Erben einer Unternehmung besteht also die Gefahr einer Nachbesteuerung aufgrund des nachträglichen Verlustes der Steuerermässigung. Das führt zu unerträglichen Schwebezuständen, Unsicherheiten und auch Druck – für die Übernehmenden ergibt sich ein doppeltes Risiko: Zum einen durch den Führungswechsel und zum zweiten durch das Damoklesschwert der Steuer bei Misserfolg.

Unternehmen geraten in Konkurs

Weiter muss man die Frage stellen, was mit Unternehmen geschieht, wenn weder die Erben noch die Unternehmung selber ausreichend Liquidität zur Verfügung haben, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Die Erben sind versucht oder vielleicht gar genötigt, die Erbschaft auszuschlagen, und die Unternehmung gerät in Konkurs! Solche Szenarien sind schon als Vorstellung schrecklich und es wäre für mich als Nationalrätin unerträglich, an der Schaffung eines Gesetzes für die Umsetzung dieser unsäglichen Initiative mitwirken zu müssen.

«Die Erbschaftsteuer führt zu unerträglichen Unsicherheiten und Druck für KMU.»

Die Begünstigung der Unternehmen wird zur Augenwischerei und verhindert nicht, dass das Umfeld für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung weiter gestört wird. Die Initianten können auch ihre Absicht nicht verbergen, mit dem vermeintlich hohen Freibetrag, der angeblichen Begünstigung von Unternehmen und der nur anteilmässigen Nachbesteuerung bei Landwirtschaftsbetrieben unaufmerksame Stimmbürger unterschiedlicher politischer Couleur einlullen zu wollen, um die Erfolgschancen an der Urne zu erhöhen. Doch das sind Mogelpackungen. Die Initiative sägt an der Wurzel unseres Wohlstandes – nämlich an der Garantie des Eigentums. Jeder Unternehmer, jede Unternehmerin, alle, die es einmal werden wollen und alle, die in privaten Unternehmen ihre Arbeitsstelle haben, sind daher gut beraten und aufgefordert, dieser Initiative eine gehörige Abfuhr zu erteilen.

«Belasten wir unsere KMU zusätzlich oder stehen wir zum vErsprechen, Sie zu 
entlasten?»

Die Erbschaftssteuer-Initiative ist sehr gefährlich. Solche Eingriffe in die unternehmerische Substanz unseres Landes führen dazu, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich den Risiken des Unternehmertums auszusetzen. Es ist doch viel einfacher und viel bequemer, sich anstellen zu lassen, am besten bei der öffentlichen Hand, wo das Arbeitsplatzrisiko am geringsten scheint. Es geht dabei also auch um eine grundsätzliche Frage: Belasten wir unsere KMU zusätzlich oder stehen wir zum Versprechen, sie zu entlasten und zu stärken? Meine Antwort ist klar nein zu neuen Belastungen und ja zur Stärkung der KMU.

Angriff auf das Erfolgsmodell Schweiz

Nun noch ein paar Worte zu weiteren stossenden Aspekten:

n  Die Initiative greift vehement in die Steuererhebungskompetenz unserer Kantone ein und die Kantone werden ihre Steuerausfälle aus dem Wegfall ihrer kantonalen Erbschaftssteuer durch Steuererhöhungen kompensieren müssen. Das ist ein Angriff auf unseren Föderalismus und damit auf unser Erfolgsmodell Schweiz.

n Die Mittel aus der Erbschaftssteuer sollen zu zwei Drittel dem AHV-Ausgleichsfonds zugute kommen. Sie wecken dadurch weitere Begehrlichkeiten für den Ausbau der AHV. Das ist ein weiterer Schritt zur gefährlichen Abkehr von unserem System der beitragsfinanzierten Sozialversicherung. Ein Drittel der Erträge wiederum sollen den Kantonen zufliessen und den entstandenen Schaden kompensieren helfen – ein Tropfen auf den heissen Stein.

«Die Initiative sägt an der Wurzel unseres Wohlstandes!»

n Die Initiative enthält eine Rückwirkung auf den 01.01.2012. Das stellt die Verlässlichkeit unseres Rechtsstaates in Frage. Recht muss für uns Bürger jedenfalls planbar sein und mit dieser Rückwirkung droht ein Damm aufzubrechen, der die Rechtssicherheit unterminiert.

Daniela Schneeberger, Nationalrätin (FDP/BL) und Präsidentin Treuhandsuisse

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