Publiziert am: 14.12.2018

«Ein zentralistischer Eingriff»

NEIN ZUR ZERSIEDELUNGS-INITIATIVE – Der Walliser CVP-Nationalrat Thomas Egger hält die Vorlage für kontraproduktiv. Die Probleme seien längst erkannt. Mit der radikalen Initiative jedoch würden Miet- und Wohnungspreise ansteigen und die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz blockiert.

Schweizerische Gewerbezeitung: Was will die von den Jungen Grünen eingereichte Initiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung» genau?

Thomas Egger: Die Initiative will im Kern die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz auf dem heutigen Stand einfrieren. Jegliche weitere Entwicklung wird damit für ewige Zeiten verunmöglicht. Zudem sieht die Initiative Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen vor, die noch strenger sind als die bereits heute geltenden, sehr restriktiven Vorschriften des Raumplanungs­gesetzes.

Die Umsetzung der 2013 vom Volk beschlossenen Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ist in vollem Gang. Was bringt in dem Moment eine Initiative, die noch strenger ist?

Die Initiative ist völlig überflüssig und sogar kontraproduktiv. Die Kantone und Gemeinden sind daran, die sehr strengen Vorschriften des revidierten Raumplanungsgesetzes umzusetzen. Sie haben dafür bis Ende April 2019 Zeit, sonst dürfen sie kein neues Bauland einzonen. Bereits haben 15 Kantone ihre Richtpläne angepasst, bei den anderen sind sie in Bearbeitung und kurz vor der Genehmigung durch den Bundesrat. Eine Annahme der Initiative würde zu einer völlig neuen Rechtslage führen und die laufenden Bestrebungen der Kantone und Gemeinden über den Haufen werfen.

«Die ÄUSSERST radikale Initiative lässt keinerlei Handlungsspiel-raum zu.»

Die Initiative würde, so fürchten die Gegner, zum Einfrieren der Bauzonen, ja zu einem weitest­gehenden Baustopp führen. Was halten Sie von dieser Beurteilung?

Die äusserst radikale Initiative lässt keinerlei Handlungsspielraum zu. Es dürften nur noch neue Bauzonen ausgeschieden werden, wenn gleichzeitig Bauland in Landwirtschaftsland zurückgezont wird.

Das Anliegen der Initiative, Landwirtschaftsland zu schützen, mag auf dem Papier gut tönen, doch auch in diesem Punkt stösst die Initiative ins Leere. Denn dafür gibt es unter anderem die Bestimmungen zu den Fruchtfolgeflächen, die derzeit gemeinsam von Bund und Kantonen überarbeitet werden. Und mit seiner im Oktober 2018 veröffentlichten Botschaft zur zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes sieht der Bundesrat vor, dass Bauten ausserhalb der Bauzonen nur noch erstellt oder umgenutzt werden dürfen, wenn dies zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führt. Auch das stellt schon eine weitere Verschärfung gegenüber der heutigen Gesetzgebung dar. Dazu braucht es nicht noch die Zersiedelungs-Initiative mit ihren unklaren Rechtsbegriffen.

Viele Städter träumen von unberührten Landschaften und könnten deshalb mit der Initiative sympathisieren. Was halten Sie diesen Bildern entgegen?

Es ist unbestritten, dass bezüglich Zersiedelung ein Handlungsbedarf besteht. Insbesondere im Mittelland zwischen Genf und Romanshorn ist ein Siedlungsbrei entstanden. Doch das Problem ist erkannt. Die Gegenmassnahmen sind bereits in Kraft und beginnen zu wirken. Die Bauzonenstatistik zeigt, dass seit 2012 eine Trendwende beim Siedlungswachstum stattgefunden hat. Obwohl die Bevölkerung von 7,4 Millionen auf 8 Millionen anstieg, blieb die Gesamtfläche der Bauzonen kons­tant. Die Bauzonenfläche pro Person ist damit rückläufig und nahm zwischen 2012 und 2017 um 6 Prozent ab.

Sie haben es angesprochen: Die Bevölkerung wächst weiter und benötigt dadurch mehr Platz. Wie kann dennoch sparsam mit dem knappen Gut Boden umgegangen werden?

Die Hauptstossrichtung, welche auch durch das revidierte Raumplanungsgesetz verfolgt wird, liegt in der Siedlungsentwicklung nach innen. Brachliegende oder schlecht genutzte Flächen wie zum Beispiel ehemalige Industriegelände müssen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Bei bestehenden Gebäuden können durch Aufzonungen ein bis zwei Stockwerke zusätzlich geschaffen werden, das nennt man vertikale Verdichtung. Eine Studie der ETH Zürich aus dem Jahr 2012 schätzt, dass durch innere Verdichtung Wohnraum für bis zu 1,9 Millionen Menschen geschaffen werden kann.

Damit die Siedlungsentwicklung nach innen funktionieren kann, braucht es entsprechende Massnahmen der Kantone und Gemeinden. Ihnen gehören die entsprechenden Kompetenzen, es braucht keine neue Verfassungsbestimmung. Die Initiative ist ein zentralistischer Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden und ist nur schon deshalb abzulehnen.

Was würde eine Annahme der Initiative für die Wirtschaft – und insbesondere die KMU – bedeuten?

Durch die künstliche Verknappung wird der Boden teurer. Die Produktionskosten steigen, und KMU könnten in ihren angestammten Gebieten unter Umständen nicht weiter expandieren. Neuansiedlungen müssten in Gebieten stattfinden, wo sie aus wirtschaftlichen Überlegungen gar keinen Sinn machen und zu noch grösseren Pendlerströmen führen. Die Initiative hätte eine Blockade der wirtschaftlichen Entwicklung zur Folge und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

«KMU könnten in ihren ange­stammten Gebieten nicht weiter expandieren.»

Was hiesse es für die Rand- und Bergregionen wie das Wallis, Graubünden oder das Tessin, sollte die Initiative durch­kommen?

Die Bergkantone leiden bereits unter den Folgen der Zweitwohnungs-Initiative und müssen die strengen Bestimmungen des revidierten Raumplanungsgesetzes umsetzen. Die Gemeinden müssen Bauland zurückzonen, mit entsprechenden Kostenfolgen für die Eigentümer. Die Initiative geht noch viel weiter und verunmöglicht jegliche zukünftige Entwicklung.

Was könnte bei einer Annahme der Initiative in diesen Regionen nicht mehr gebaut werden?

Ausserhalb der Bauzonen dürften bei einer Annahme der Initiative nur noch standortgebundene Bauten bewilligt werden, die in einem öffentlichen Interesse liegen. Ein Bergrestaurant und ein Skilift gehören wohl nicht dazu. Jegliche touristische Entwicklung würde damit abgewürgt.

Aber auch in der Landwirtschaft bestünde deutlich weniger Handlungsspielraum als heute. Die sogenannte innere Aufstockung wäre nicht mehr möglich, das heisst, Gewächshäuser und Fischzuchten wären in der Landwirtschaftszone nicht mehr zulässig.

Was würde eine Annahme der Initiative für die Miet- und Wohnungspreise bedeuten?

Die Miet- und Wohnungspreise würden vor allem in den städtischen Gebieten stark ansteigen. Zudem steigt das Risiko, dass sich die Bautätigkeit dorthin verlagert, wo es noch Bauland gibt, selbst wenn dieses Land an einem abgelegenen, schlecht erschlossenen Ort ist. Die Zersiedelung würde damit sogar noch gefördert werden.

«Die Initiative nimmt keine Rücksicht auf regionale Unterschiede.»

Die Initiative führe unter den Kantonen zu Ungerechtigkeiten, sagen die Gegner. Was ist an diesen Befürchtungen dran?

Die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes respektiert die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Kantonen. Jeder Kanton muss in seinem Richtplan die Grösse der Bauzonen festlegen, welche dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entspricht. Die Zersiedelungs-Initiative nimmt auf diese regionalen Unterschiede keine Rücksicht. Sie friert die Bauzonen auf ewige Zeiten ein. Kantone, welche in der Vergangenheit haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind, werden so bestraft.

Zudem schafft die Initiative völlig neue Vollzugsfragen: Wie soll beispielsweise der Tausch von neuen Bauzonen gegen die Rückzonung in Landwirtschaftsland über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg organisiert werden? Wie verhält es sich mit der Mehrwertabschöpfung? Müsste diese ebenfalls auf andere Gemeinden oder Kantone übertragen werden? Die Initiative schafft mehr Probleme, als sie löst, und muss deshalb am 10. Februar 2019 entschieden abgelehnt werden.

Interview: Adrian Uhlmann

ZUR PERSON

Thomas Egger (51) ist Walliser Nationalrat (CSP) und seit 2002 Direktor der Schweizerischen Arbeits­gemeinschaft für die Berggebiete SAB. Daneben ist er u. a. auch Mitglied des Rates für Raumordnung, einer ausserparlamentarischen Kommission, welche den Bundesrat in Fragen der Raumplanung berät.

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