Publiziert am: 02.09.2022

Eine Einarbeitung mit Mehrwert

Unterstützung für Unternehmen – Unternehmen können Einarbeitungszuschüsse erhalten, wenn sie Stellensuchende mit erschwerten Voraussetzungen einstellen. Das ist besonders für KMU interessant.

Frau Peter ist 58-jährig und gelernte Detailhandelsfachfrau. Sie hat ihre Arbeit vor einem Jahr verloren und ist seitdem auf Stellensuche und bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) angemeldet. Die Garage Haio ist auf der Suche nach einer kaufmännischen Angestellten. Obwohl Frau Peter weder eine kaufmännische Grundausbildung noch entsprechende Berufserfahrung besitzt, ist die Garage Haio von der motivierten Frau überzeugt und stellt sie unbefristet ein.

Aufgrund der fehlenden Erfahrung dauert ihre Einarbeitung jedoch länger als üblich. Frau Peter macht Herrn Haio, den Besitzer der Garage, darauf aufmerksam, dass es die Möglichkeit eines Einarbeitungszuschusses (EAZ) beim RAV gibt.

ErschwerteVoraussetzungen

Einarbeitungszuschüsse (EAZ) sind finanzielle Leistungen, die ausgestellt werden, sollte ein Unternehmen Stellensuchende mit erschwerten Voraussetzungen einstellen. Als erschwerte Voraussetzungen gelten etwa ein erhöhtes Alter, gesundheitliche Einschränkungen, eine fehlende Ausbildung oder Langzeitarbeitslosigkeit. Im Beispiel der RAV-Kundin und Gesuchstellerin Frau Peter werden nach der Prüfung des Gesuchs die EAZ für sechs Monate gutgesprochen.

Lukas Jordi, Leiter Fachstelle Vermittlung bei der Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern (AVA), erklärt: «Die EAZ sollen den Nachteil einer längeren Einarbeitung ausgleichen. Besonders für KMU, die im Gegensatz zu Grossunternehmen oft unbürokratisch und rasch reagieren müssen, sind die EAZ interessant.»

Freie Stellen melden

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung auf www.be.ch/eaz führt einfach und klar durch den Prozess. Verschiedene Beispiele zeigen, wie die Zuschüsse berechnet werden. «Natürlich kann auch direkt die Fachstelle Vermittlung kontaktiert werden. Wir beraten Unternehmen und die RAV-Kundschaft gerne persönlich», erzählt Jordi. «Die EAZ sind nur eine von verschiedenen arbeitsmarktlichen Massnahmen, mit denen wir Stellensuchende und Unternehmen unterstützen. Damit diese Massnahmen zum Greifen kommen, ist es wichtig, dass die Unternehmen ihre freien Stellen auf arbeit.swiss im Job-Room melden.»

Amt für Arbeitslosenversicherung Kanton Bern

www.be.ch/eaz

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