Publiziert am: 10.12.2021

Eine ganz schlechte Idee

0,0 Promille – Nulltoleranz für Alkohol am Steuer: Dies hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen. Es dürfte nicht lange gehen, bis diese Massnahme auch hierzulande gefordert wird. Eine «Lösung», die keine ist.

Das gesetzgebende Organ der Europäischen Union hat vor Kurzem gefordert, die Sicherheit auf den Stras­sen zu erhöhen. Eine der wichtigsten Massnahmen soll die Einführung einer Null-Promille-Grenze für den Blutalkoholgehalt sein. Damit will das Europäische Parlament «ein Zeichen setzen».

Zur Erinnerung: Bereits 1967 hatte der Europarat empfohlen, die Promillegrenze auf 0,8 Gramm Alkohol pro Liter Blut festzulegen. Dies entspricht einem Aperitif, drei Gläsern Wein und einem Digestif für einen 80 Kilogramm schweren Mann – schon aus damaliger Sicht sicher nicht zu knapp. In der Tat waren zu viele betrunkene Personen in Verkehrsunfälle verwickelt. Allerdings war es mit dieser Empfehlung noch erlaubt, sich trotz eines leicht benebelten Zustands durch den Autoverkehr zu schlängeln. In der Tat war es vor allem möglich, das Essen zu geniessen – und zu begiessen –, ohne sich um das Risiko einer Kontrolle oder eines möglichen Kontrollverlusts zu kümmern.

Der richtige Weg?

Das ist lange, ja sehr lange her. Ganze 43 Jahre sind inzwischen vergangen. Der Verkehr auf den Strassen ist deutlich dichter geworden, die Sicherheitsvorkehrungen auf der Strasse und in den Fahrzeugen – egal ob mit Verbrennungs- oder Elektromotor – sind ebenfalls gestiegen. Das Problem ist jedoch das gleiche geblieben. Es gibt zu viele Verkehrsunfälle, an denen betrunkene Fahrer beteiligt sind.

Sicherlich hat das Mass der Trunkenheit am Steuer abgenommen, da die Gesetzgebung derzeit einen Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Promille verlangt. Kein Wunder also, dass das Problem der Trunkenheit in den Augen der Politiker nach wie vor wichtig ist. Die Frage ist aber, ob eine weitere Verschärfung, wie sie die EU nun vorsieht (und wie sie über kurz oder lang auch in der Schweiz gefordert werden dürfte), der richtige Weg ist.

Ein realistisches Ziel?

Aus Sicht nicht nur des Gastgewerbes, vor allem auf dem Land, ist es das eher nicht. Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass bei null Promille die Rubrik «Unfälle» plötzlich von sehr vielen «übermässig alkoholisierten» Personen bevölkert sein wird, da die Norm – ja eigentlich die Null-Toleranz – sehr, um nicht zu sagen allzu drastisch ist.

Ja, es ist traurig, dass nach wie vor Unfälle durch betrunkene Autofahrer verursacht werden. Das muss nicht sein und genau deshalb wurde eine Grenze von 0,5 Promille eingeführt, die heute von den allermeisten Verkehrsteilnehmern respektiert wird. Die Frage lautet also: Hätte ein absolutes Verbot von «Alkohol am Steuer» dieses unnötige Leid verhindert? Vielleicht. Wollen, ja müssen wir demnach die Kontrolle noch weiter ausdehnen, um in einer völlig risikofreien Gesellschaft zu leben? Ist dieses Ziel überhaupt erstrebenswert – und ist es in irgendeiner Weise realistisch?

Leider ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die Zahl der Unfälle nicht unbedingt sinken würde. Im Gegenteil: Eine solch strikte Grenze kann auch verunsichern. Und verunsicherte Fahrer sind nicht das, was auf Strassen Sicherheit bringt. Und: Wenn die Grenze überschritten werden kann, dann wird sie von manchen auch überschritten! Vor allem, wenn die Grenze bei Null liegt. Eine «Lösung», die – auch hier: nicht bloss in ländlichen Gebieten – wohl nur auf sehr wenig Akzeptanz stossen dürfte.

Und wenn doch? Die nächste «Lösung» dürfte dann sein, das Fahren von Personen einzuschränken, die Medikamente einnehmen; danach das Fahren für «gestresste» Menschen zu verbieten, die dazu neigen, unverzeihliche Fehler im Strassenverkehr zu machen.

Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt – nicht wenige möchten ja schon heute das individuelle Fahren in einem Motorfahrzeug gänzlich verbieten.

VernĂĽnftige wĂĽrden bestraft

Die Schweiz, die bekanntlich allzu oft und blind der Europäischen Union folgt, könnte diese sehr drastischen Vorschriften also dereinst auch einführen. Wieder einmal würden damit vernünftige Menschen, die mit Freunden ein Gläschen trinken und dabei – für erwachsene Bürger eigentlich selbstverständlich – auf die Einhaltung der Grenzwerte achten, für ihr «unverantwortliches Verhalten» bestraft.

Eines ist sicher: Eine Politik, die vorgibt, allgemeingültige Rahmenbedingungen zu schaffen, sollte sich nicht nur auf Ausnahmen stützen, um restriktive Massnahmen zu rechtfertigen. Im Ausnahmefall sollten, als letztes Mittel quasi, aussergewöhnliche Massnahmen ergriffen werden. Zu versuchen, allen, die ihre Selbstverantwortung wahrnehmen – und das ist der allergrösste Teil aller Autolenkerinnen und -lenker –, die Folgen von verantwortungslosem Verhalten aufzubürden, wird nicht zum Ziel führen. Zwang ist ein schlechtes Mittel, um Verhaltensänderungen herbeizuführen. Gerade auch bei einem Thema wie diesem.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

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