Publiziert am: 05.10.2018

Eine kurze Verschnaufpause

Bundeshaushalt – Der Bund budgetiert im Voranschlag 2019 einen 
Überschuss von 1,3 Milliarden Franken. Eine komfortable Situation – aber nicht 
für lange. Künftige Voranschläge werden anders aussehen – deutlich anders.

Für das Jahr 2019 rechnet der Bund mit einem Überschuss von 1,3 Milliarden Franken. Diese Haushaltslage erklärt sich aus den hohen Einnahmen aus der Verrechnungssteuer (vgl. Kasten), aber auch aus den Minderausgaben wegen der zwei vom Stimmvolk abgelehnten Reformen (USR III und Altersvorsorge 2020).

Zum ersten Mal seit mehreren Jahren muss der Bundesrat keine Sparmassnahmen ergreifen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Eine willkommene Verschnaufpause also. Doch man soll den Tag nicht vor dem Abend loben: Wie sehr auch der Voranschlag 2019 erfreut, so ist doch im Auge zu behalten, dass die künftigen Voranschläge ganz anders aussehen werden.

Die Ruhe vor dem Sturm?

Gemäss dem vom Bundesrat erstellten Finanzplan 2020–2022 wird der Bundeshaushalt ab 2020 von der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF, vgl. auch Seite 1) sowie ab 2021 von der Umsetzung der Vorlage zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren beeinflusst werden, sprich ein Defizit ausweisen.

Hierin sind aber die Auswirkungen der übrigen künftigen Ausgaben noch nicht berücksichtigt, etwa jener in Zusammenhang mit den anstehenden Reformen im Bereich der AHV, der Verrechnungssteuer, der Stempelabgabe usw.

Ebenfalls unberücksichtigt bleibt hierbei das eher düstere und durchaus glaubwürdige Bild, das der Bundesrat in seinem Bericht «Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen der Schweiz» bis 2045 zeichnet. In der Tat werden die Mehraufwendungen für die AHV und das Gesundheitswesen die öffentlichen Haushalte langfristig stark belasten. Die Schönwetterlage ist also nur von kurzer Dauer, auch wenn Schwarzmalerei fehl am Platz ist.

 

Vorsicht ist am Platz

Das Ziel einer gesunden Finanzpolitik sollte also auf keinen Fall in Frage gestellt werden. Dieses ist wesentlich, um die Herausforderungen des Bundeshaushalts gelassen angehen zu können. Vor dem Hintergrund der anstehenden kostenträchtigen Reformen wäre es naiv, den angekündigten Haushaltsüberschuss dahingehend zu interpretieren, dass der Mechanismus der Schuldenbremse zu strikt sei und etwas gelockert werden müsse, oder dass der Ausgabenrückgang Zeichen von Übereifer sei. Im Gegenteil: Vorsicht ist am Platz – und zwar schon ab der kommenden Wintersession. Gefragt sind Einsparungen im Voranschlag 2019 bzw. Überlegungen über entschiedene Budgetkürzungen, um ab 2020 die Auswirkungen der künftigen Ausgaben abfedern zu können. Alexa Krattinger, Ressortleiterin sgv

VERRECHNUNGSSTEUER

Steuerzahler können endlich aufatmen

Der Missstand bei der Verrechnungssteuer wird endlich korrigiert. Der Nationalrat hat die Vorlage zum Verrech­nungssteuergesetz, die durch eine Motion von TREUHAND|SUISSE-Präsidentin Daniela Schneeberger zustande kam, angenommen. Somit kann das revidierte Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

In den letzten Jahren wurde die Verrechnungssteuer zu einer eigentlichen Strafsteuer, die Misstrauen gegenüber den Steuerzahlern gesät hat. sgv-Vorstandsmitglied Daniela Schneeberger hat deshalb 2016 eine Motion eingereicht, um den Missstand zu beheben. Ihre Forderungen wurden nun von beiden Räten gutgeheissen: Neu darf der Steuerzahler die Verrechnungssteuer auch nachträglich zurückfordern, sofern die Einkünfte oder Vermögen nicht vorsätzlich verschwiegen wurden. Die Neuregelung gilt rückwirkend für Ansprüche, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden sind, wenn darüber noch nicht rechtskräftig entschieden wurde.

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