Publiziert am: 08.05.2015

Elektroinstallationen im Altbau

Risiko – Überalterte Elektroinstallationen führen immer wieder zu schweren Elektrounfällen und Bränden. Prävention und Ersatz der Geräte ist hier essentiell – für die Sicherheit der Gebäude wie auch der Menschen.

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In älteren Wohngebäuden entspricht die Elektroinstallation häufig nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit. Wenn die Zähleranlagen und die Steckdosen überholt sind, muss schon nur aufgrund der Sicherheit aller Beteiligten gehandelt werden. Denn vor allem in Altbauten können überalterte Elektroinstallationen immer wieder zu schweren Elektrounfällen und Grossbränden führen.

«In der Schweiz sterben jährlich viele Menschen durch Elektrobrände.»

Erfreulicherweise kommen nur wenig Menschen durch eine direkte Einwirkung des elektrischen Stroms ums Leben. Für Brände ist ein Fehler in der Elektroinstallation die häufigste Ursache. In der Schweiz sterben dadurch mehr Menschen als durch eigentliche Elektrounfälle. Das Schadenvolumen beträgt jährlich gegen 80 Millionen Franken.

Wie entstehen Elektrobrände?

Häufig sind sie auf einen technischen Defekt zurückzuführen. Bei diesen ist es möglich, dass ein Strom ausserhalb der vorgesehenen Bahnen fliesst (Fehlerstrom) und damit einen Brand verursacht. Mit elektrischem Strom lässt sich bekanntlich Wärme erzeugen.

Die Wärmeerzeugung kann auch ungewollt auftreten. Im Fehlerfall kann schon nur eine lose Klemme (Wackelkontakt) oder ein Isolationsdefekt in einer Leitung eine brandgefährliche Überhitzung verursachen.

Deshalb gilt: Auch elektrische Installationen haben eine «Lebenserwartung». Viele Elektroanlagen in Wohnbauten haben ihre Lebenserwartung überschritten und trotzdem sind sie noch in Betrieb. Ein Umstand, der von einem ausgewiesenen, verantwortungsbewussten Fachmann beurteilt werden muss.

Neben dem alterungsbedingten Verschleiss genügt eine Elektroanlage auch nicht mehr den Anforderungen der modernen Geräte. Jede Elektroinstallation wird für die Bedürfnisse ihrer Zeit gebaut. Heute kann man es sich kaum mehr vorstellen: Vor einigen Jahrzehnten gab es im Haushalt gerade einmal sechs bis acht elektrische Anwendungen. Heute ungefähr das Zehnfache. Dies führt oft zu abenteuerlichen Hilfskonstruk­tionen wie hintereinander geschalteten Mehrfachsteckdosen, ungeschützt verlegten, fliegenden Verlängerungskabeln und gefährlich abgeänderten Stecksystemen.

Die Nutzung vieler Gebäude ändert über ihre Lebensdauer. Gleichzeitig ändern die Bedürfnisse und das Verhalten der Benutzer.

«Die Bearbeitung asbesthaltiger Bauprodukte erfordert Schutzmassnahmen.»

Verantwortlich für den Schutz der Bauten ist dabei stets der Anlagebesitzer. Er ist gemäss den gesetzlichen Grundlagen (Art. 27 ElG und NIV SR 734.27) verpflichtet, dass die elek­trischen Installationen sicher sind und instand gehalten werden. Der Mieter oder der Benutzer der Anlage ist verpflichtet, Mängel unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Diese müssen dann rasch behoben werden.

Vorsicht bei Asbest

Hauseigentümer tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden. Ist in einem Gebäude mit asbesthaltigen Bauprodukten zu rechnen, so sollte man spätestens vor Eigenrenovationen oder vor der Vergabe von Aufträgen an Handwerker entsprechende Abklärungen treffen. Jegliche Bearbeitung asbesthaltiger Bauprodukte, auch kleine Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, erfordern Schutzmassnahmen. Nicht selten sind gar spezialisierte Sanierungsfirmen erforderlich. Frühzeitige Abklärungen – auch ohne unmittelbare Renovationsabsichten – erlauben es, spätere Renovationen besser zu planen. Sie ermöglichen auch, kleinere Risiken für die Nutzer zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Grundsätzlich gilt: Ziehen Sie einen Elektrofachmann zu Rate. Er ist nicht nur fähig, für mängelfreie Anlagen einen Sicherheitsnachweis (SiNa) auszustellen, sondern erkennt auch, wann genau elektrische Installationen nach Nullung Sch III «mängelfrei» sind und den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Peter Bryner und Josef Schmucki

Veranstaltungshinweis:

Informationsveranstaltung in Zusammen­arbeit mit dem VSEI, VSEK und dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI

Anpassen, Erneuern, Nachrüsten oder Bestandesschutz. Zu diesen Themen finden zwischen dem 27. Mai und dem 
10. Juni in Zürich, Lenzburg, St. Gallen, Chur, Bern und Luzern Informationsveranstaltungen statt. Auskünfte unter 044 956 12 48 oder lisa.woerzler@electrosuisse.ch.

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