Publiziert am: 21.10.2016

Endlich Ordnung ins Chaos bringen

KONSUMENTENSCHUTZ – Ganze sechs Organisationen kümmern sich um angebliche Interessen der Konsumenten. Zwei Motionen wollen dafür sorgen, dass der Staat seine Mittel effizient einsetzt und dass wirklich Information und nicht Politik betrieben wird.

Ein Chaos – anders kann man die Aufgaben und Kompetenzverteilungen zwischen den Konsumentenschutzorganisationen und dem Bund nicht beschreiben. Mindestens sechs Institutionen kümmern sich um tatsächliche oder angebliche Interessen der Komsumenten. Der Nationalrat hat nun aber zwei Motionen angenommen, welche etwas Ordnung ins Chaos bringen sollen.

Breit verzettelt

Wie sieht die Gemengelage heute aus? Aktuell gibt es das Büro für Konsumentenfragen – eine staatliche Organisation im Wirtschaftsdepartement. Es beschreibt sich selbst als «Vertretung der Interessen der Konsumenten in der Bundesverwaltung». Und weiter: «Das BFK identifiziert Dysfunktionen im Markt …. Es skizziert Lösungsvorschläge und setzt sich für deren Umsetzung ein. Es beteiligt sich an der Ausgestaltung von Massnahmen und sichert deren Zweckmässigkeit und Qualität.»

Daneben gibt es, ebenfalls auf Ebene des Bundes, die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen. Ihre Aufgaben? Ziemlich die gleichen wie jene des «Büros». Zusätzlich gibt es noch vier anerkannte Konsumentenschutzorganisationen. Sie sind zwar privatrechtliche Vereine und/oder Stiftungen, aber sie erhalten Finanzhilfen des Bundes, also Subventionen. Wofür eigentlich? Auch um die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten zu vertreten.

Es wird noch schlimmer

Also bezahlt der Bund direkt und indirekt sechs Organisationen, die mehr oder weniger das Gleiche machen sollten. Das ist an sich schon eine grosse Verschwendung. Aber der Skandal geht noch weiter. Einzelne Konsumentenschutzorganisationen setzen die Bundesgelder ein, um ganz unverhohlen Politik zu betreiben. Und diese richtet sich oft gegen die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Stiftung für Konsumentenschutz beispielsweise empfängt in diesem Jahr 29 Prozent der Bundesgelder und ist somit der zweitgrösste Empfänger. Was tut sie damit? Sie unterstützt Kampagnen für Volksinitiativen wie die «Grüne Wirtschaft»; Initiativen, welche eindeutig Konsumentinnen und Konsumenten benachteiligen.

Aufräumen dringend nötig

Zwei Motionen wollen nun etwas Ordnung in dieses Chaos bringen. Die Motion der FDP-Nationalrätin Petra Gössi «Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen» will das, was in ihrem Titel steht: die Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen so anpassen, dass diese Finanzhilfen nur an Organisationen gehen, die ausschliesslich objektive und fachgerechte Konsumenteninformation betreiben, Produkttests durchführen und Vereinbarungen über Deklara-tionen aushandeln. Solche Organi-sationen also, die das tun, was der Artikel 5 des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) verlangt.

«ES IST NICHT AUFGABE DES BUNDES, IDEOLO-
GIEN ZU FINANZIEREN.»

Die andere Motion, «Aufteilung der Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen» von SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger, will die Mittel, die da sind, gerecht verteilen. Das bedeutet, leistungsbezogen und ohne Einmischung der Organisationen in die Politik unter Verwendung von Bundesmitteln. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, politische Ideologie zu finanzieren. Noch viel weniger ist es seine Aufgabe, den Wettbewerb unter den Konsumentenschutzorganisationen zu unterbinden.

Lösen die beiden Motionen also alle Probleme rund um den ausufernden Komsumentenschutz? Nein, das tun sie nicht. Aber sie korrigieren aktuelle Missstände. Dass sie mit überwältigender Mehrheit im Nationalrat angenommen wurden, ist eine gute Nachricht. Vielleicht gelingt es endlich, das Chaos zu ordnen. Dringend nötig wäre es.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

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