Publiziert am: 11.12.2020

Erfolge in schwierigen Zeiten

NUTZEN FÜR DIE KMU – Auch im zweiten Halbjahr 2020 hat der Schweizerische Gewerbe­verband sgv für die von ihm vertretenen KMU wichtige Anliegen durchgesetzt. Dabei ging es vor allem um «Corona» – aber nicht nur.

Auch im vergangenen Halbjahr prägte das Coronavirus die poli­tischen Diskussionen in weiten Teilen. Dennoch sind auch wichtige andere, KMU-relevante Vorlagen behandelt worden. Eine kleine Auswahl:

• Ein Erfolg für die Mitglieder des sgv und die Berufsbildung ist die BFI-Botschaft. Die Berufsbildung, eingeschlossen die höhere Berufsbildung, wird finanziell gestärkt. Der Berufswahlprozess erhält mehr Bedeutung. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung wird durch den Bund stärker unterstützt. National- und Ständerat haben rund zwei Milliarden mehr Bundesmittel für die Bildung gesprochen als noch in der Periode 2017–2020.

Einen ganz konkreten, direkten Nutzen haben die KMU in folgenden drei Geschäften, in denen sich der sgv stark eingesetzt hat.

• Sang- und klanglos beerdigt hat das Parlament die stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mit einer automatischen Pflicht für die Dienstleistungsanbieter, die Kundschaft vor Ablauf eines Vertrages informieren zu müssen, wäre viel administrativer Aufwand verbunden gewesen. Die Konsumenten sind mündig genug, einen Vertrag selbst zu künden, wenn sie ihn nicht mehr wollen.

• Auf Druck des Parlaments muss der Bundesrat bei der Mediensteuer einlenken. Explizit im Gesetz verankert wird, dass auch Unternehmen eine pauschale Entschädigung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren erhalten können. Ebenfalls ein lange ersehnter – und mit viel politischer Arbeit des sgv und seiner Verbündeten nun endlich erreichter – Erfolg: Die ungerechte Mehrfachbelastung von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) ist vom Tisch. Bereits 2021 erhalten die ARGE keine zusätzlichen Rechnungen für die Mediensteuer mehr.

• Mehr Mittel sprach das Parlament für die Arbeitslosenversicherung, da andernfalls, bedingt durch das Coronavirus, die Überschuldung droht. Dank des Bundeszuschusses müssen die Arbeitgeberbeiträge nicht erhöht werden.

Corona-Hilfen

Die Entwicklung rund um Corona gestaltet sich immer noch schwierig. Nicht zuletzt aufgrund des Drucks des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv hat der Bundesrat auf einen zweiten Lockdown und Anfang Dezember auf eine umfassende Homeoffice-Pflicht verzichtet.

Viele Branchen sind stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. 25 Prozent der KMU verbuchen Umsatzeinbussen von mehr als 50 Prozent. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco rechnet mit einer Schrumpfung des Bruttoinlandprodukts um 5 Prozent, was der stärkste Rückgang in den letzten 50 Jahren ist. Härtefallmassnahmen sind notwendig.

«JEDES VIERTE kmu RECHNET MIT UMSATZEINBUSSEN VON 50 PROZENT.»

Nachdem National- und Ständerat in der Herbstsession 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet und um einen Artikel zu Härtefallmassnahmen ergänzt haben, baute das Parlament in der Wintersession die Härtefallmassnahmen aus. Das Instrumentarium umfasst Darlehen, Bürgschaften, Garantien und nicht rückzahlbare Beiträgen. Der Bundesrat hat sich dazu entschieden, die Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu treffen, da sie die konkreten Fälle besser beurteilen können.

Die Covid-19-Härtefallverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die kantonale Härtefallregelungen erfüllen müssen, damit sich der Bund an deren Finanzierung beteiligt. Die Kantone entscheiden, wie die Härtefallmassnahmen konkret ausgestaltet werden (vgl. auch Seite 6).

Der Nationalrat hat auf Antrag von sgv-Präsident und Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI) beschlossen, dass bei der Härtefallregelung jene Unternehmen berücksichtigt werden sollen, die in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 50 000 Franken erzielt haben. Der Bundesrat beantragte eine Umsatzlimite von 100 000 Franken. Mit der neuen Umsatzgrenze können auch viele kleine Unternehmen von den Härtefallmassnahmen profitieren. Der Ständerat stützt die tiefere Umsatzgrenze. Insgesamt wird die Finanzhilfe von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken aufgestockt.

AnsprĂĽche auf Kurzarbeit wieder ausgeweitet

Der Bundesrat hat die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeit wieder ausgeweitet. Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende sollen wieder entschädigt werden. Zusätzliche Anträge von Rot-Grün auf Erweiterung der Kurzarbeitsentschädigung sind abgelehnt worden. So wurde gefordert, dass bei Menschen mit einem Nettolohn unter 4000 Franken im Monat der Anspruch von 80 auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls erhöht wird. Ein anderer, ebenfalls abgelehnter Antrag zielte darauf ab, dass Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die wegen der Corona-Massnahmen nach dem 1. Oktober die Tätigkeit vorübergehend einstellen mussten, die Sozialabgaben und Beiträge an die berufliche Unfallversicherung zurückerstattet werden. Bei Redaktionsschluss blieben wenige Differenzen zwischen National- und Ständerat bestehen.

Insgesamt konnte der Gewerbeverband seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 zugunsten seiner Mitglieder diverse Erfolge verbuchen. Neben der Verhinderung eines zweiten Lockdowns und umfassenden Homeoffice-Pflichten (mit entsprechenden Kostenfolgen) liegen diese vor allem in der Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung für Teilhaber von GmbHs und AGs, im Erwerbsersatz für Selbstständige und in der Kurzarbeitsentschä­digung für Lernende und Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sowie im Engagement für die Covid-19-Kredite, die von März bis Juli bezogen werden konnten.

Dieter Kläy,

Ressortleiter sgv

Meist Gelesen