Publiziert am: 23.04.2021

Erste Schritte zurück ins Leben

CORONA-KRISE – «Ein weiteres Aus­harren im Lockdown ist für KMU ruinös und für die Bevölkerung unerträglich»: Der sgv beharrt auf einem Ende der inakzeptablen Massnahmen und fordert: Stopp Lockdown.

Es brauchte viel, ja sehr viel Druck, um den Bundesrat zu einem kleinen Schrittchen hin zu einer Öffnung zu bewegen. Doch der Schweizerische Gewerbeverband sgv und seine Verbündeten in den Kantonen liessen nicht locker und verliehen den vom Lockdown und den damit einhergehenden Arbeitsverboten Betroffenen eine gewichtige Stimme. Allein die vom sgv orchestrierte Massnahme mit Briefen an den Bundesrat führte zu hunderten von Einreichungen, unterschrieben von verschiedenen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen. «Diese Aktion hat die starke Solidarität zwischen den KMU aufgezeigt und bereits zu ersten Öffnungen ab Beginn dieser Woche geführt», freut sich sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Doch für den sgv ist klar: Jedes weitere Ausharren im Lockdown ist für unzählige KMU ruinös, für die Bevölkerung unerträglich – und für den sgv inakzeptabel.

Ein minimer Ă–ffnungsschritt

An seiner Sitzung vom 14. April hatte der Bundesrat beschlossen: Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Und: Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen.

Angesichts der aus seiner Optik «minimen Öffnungsschritte» kritisierte der sgv die «zögerliche und mutlose Pandemiebewirtschaftung» durch den Bundesrat und sprach von «reiner Symbolpolitik». Mit dem «minimen Zugeständnis an die Gastrobranche» lasse er den Mut zu einer breiten Lockerung der Corona-Massnahmen weiter vermissen. Es sei zu bezweifeln, ob er der Gastronomie wirtschaftlich tatsächlich helfe.

Rechtswidrige Entscheidfindung

«Das Vorgehen des Bundesrats ist zu zögerlich und verbessert die Situation im Gastgewerbe nicht», stellte gleichentags auch Gastro-Suisse-Präsident Casimir Platzer fest. Zwar sei der Entscheid «ein erstes Signal in die richtige Richtung», doch dass der Bundesrat den Branchenlockdown nicht sofort aufheben wolle, bleibe unverständlich.

Ein Rechtsgutachten der Zürcher Professorin Isabelle Häner und von Livio Bundi stelle eine rechtswidrige Entscheidungsfindung des Bundesrats in Bezug auf die Corona-Massnahmen fest. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Bundesrat die Corona-Richtwerte anpassen und erweitern müsse. Es müssten Indikatoren und Richtwerte geschaffen werden, die auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte in Zusammenhang mit den angeord­neten Massnahmen berücksichtigen. Solche Indikatoren seien zum Beispiel die Arbeitslosenquote pro Branche oder die Zahl der Hospitalisierungen in psychiatrischen Kliniken. «Je länger die Schliessung der Restaurants andauert, desto dramatischer wird die Situation für viele Betriebe», sagte Platzer.

Das Verhältnis stimmt nicht

Ob die Massnahmen des Bundesrats tatsächlich gerechtfertigt waren und sind, muss immer stärker bezweifelt werden. Denn für den Zeitraum von Mitte Februar bis zum 11. April zählte das Bundesamt für Statistik (BfS) rund 1500 Todesfälle weniger als erwartet. «Unter den etwa 8380 Personen im Alter von 65 Jahren und älter, die in der zweiten Welle von Covid-19 mehr als erwartet verstorben sind, waren einzelne vermutlich in so schlechter Gesundheit, dass ihr Leben nur um wenige Wochen verkürzt wurde», schreibt das BfS.

Dies befeuert erneut die Debatte darüber, wie viel der Lockdown im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Schäden tatsächlich bringt. Dass einige Covid-Tote aufgrund ihres Alters und Vorerkrankungen durch Covid-19 nur wenige Wochen Lebenszeit verloren haben, bestätigt auch eine These von Gesundheitsökonom Konstantin Beck. Die Modelle der Taskforce, auf denen der Shutdown im Januar beruhte, hätten die gewonnene Lebenszeit als zu hoch eingeschätzt sagte er zur «SonntagsZeitung». Den sgv bestätigt dies in seiner Forderung nach einem «Stopp Lockdown».En

www.sgv-usam.ch

Seiten 3 und 19

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