Der sgv freut sich über das wuchtige Nein zur Verarmungsinitiative
Es bleiben noch viele Baustellen
RAUMPLANUNG – Im Parlament wird über die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes debattiert. Einige Probleme wurden bereits angepackt. Doch es gilt nach wie vor, viele weitere Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
Mit der zweiten Etappe der RPG-Revision werden die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen weiterentwickelt. Ziel ist es, den Boden haushälterisch zu nutzen. Die aktuelle Vorlage nimmt in der Vergangenheit geäusserte Bedenken auf.
Vieles hat sich für die KMU zum Positiven verändert, wobei aber nach wie vor problematische Massnahmen enthalten sind. Die Vorlage wurde vom Ständerat als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative formuliert, welche fordert, die Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone auf dem heutigen Stand einzufrieren.
Die Kernelemente der Vorlage
Die Vorlage führt drei neue Mechanismen ein: Mit dem Stabilisierungsansatz soll die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone im Zaum gehalten werden. Diese «Stabilisierung» muss allerdings eine gewisse Erhöhung zulassen, denn eine Deckelung der Bebauung würde die Wirtschaft vor gewaltige Herausforderungen stellen.
«Die Bundesregeln sollen allgemein gültig sein und nicht in jedem Kanton unterschiedlich umgesetzt werden.»
Zweitens soll eine Abbruchprämie einen Anreiz schaffen, Bauten aus-serhalb der Bauzone zu beseitigen. Als Drittes sieht ein Kompensationsmechanismus vor, dass zur Errichtung neuer Gebäude andernorts ähnliche Bauten rückgebaut werden müssen. Aufwertungsmassnahmen, zum Beispiel für die Biodiversität, sind ebenfalls möglich.
Doch Abbruchprämie und Kompensationsmechanismus sind in der Umsetzung sehr komplex. Die Kantone müssen bei der Ausarbeitung konkreter Massnahmen besonders darauf achten, dass diese beiden Instrumente nicht zu Spekulationen führen, welche die Bodenpreise in die Höhe treiben.
Mehr Spielraum fĂĽr die Kantone
Mit der Möglichkeit von Spezialzonen, in denen das Bauen zulässig ist, geht die Vorlage auf kantonale Gegebenheiten ein. Denn jeder Kanton hat andere Voraussetzungen. So entsteht mehr Spielraum, und massgeschneiderte Ansätze werden möglich. Denn eine dezentral vorangetriebene Raumplanung ist primär Sache der Kantone – und soll es auch weiterhin bleiben.
«Vieles hat sich für die KMU zum Positiven verändert. aber nach wie vor sind problematische Massnahmen in der vorlage enthalten.»
Nicht zu goutieren sind allerdings Bestimmungen, laut denen die Kantone individuell über Ausnahmen bestimmen und zusätzliche kantonale Einschränkungen erlassen können. Die Bundesregeln sollen allgemein gültig sein und nicht in jedem Kanton unterschiedlich umgesetzt werden.
Erfreuliche Entwicklungenbeim Wohnen
Die Vorlage kommt Bürgern und KMU besonders im Bereich Wohnen entgegen. So dürfen nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude zu Wohnzwecken umfunktioniert werden. Damit wird auf eine langjährige Forderung aus dem Nationalrat eingegangen. Neu sollen auch in Streusiedlungen landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen bewilligt werden können sowie auch die Ansiedlung von kleinen Gewerbebetrieben wie zum Beispiel Käsereien oder Werkstätten.
Gewerbliche Tätigkeitenwerden zugelassen
Ein weiteres aufgenommenes Anliegen der KMU ist die Bewilligung von Anlagen in funktionellem Zusammenhang mit bestehenden Bauten. Diese Entwicklung ermöglicht es beispielsweise der Kies- und Betonindustrie, Recyclingwerke in der Nähe von Kiesabbaustellen zu errichten und so effizienter und ökologischer zu arbeiten.
Auch in Sachen Gastronomie konnte ein Fortschritt erzielt werden: Altrechtliche Gastwirtschaften sollen neu aufgebaut und erweitert werden können. Auch weitere gewerbliche Bauten wie zum Beispiel Mobilfunkanlagen und thermische Netzwerke sind neu zugelassen.
Nach den Entscheiden des Ständerats ist die Revision des Raumplanungsgesetzes somit auf dem richtigen Weg. Es gilt aber nach wie vor, viele weitere Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
Michèle Lisibach,Ressortleiterin sgv
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