Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Es bleibt ein schaler Nachgeschmack
DATENSCHUTZGESETZ – Nach vier Jahren intensiver Debatten ist das revidierte Datenschutzgesetz unter Dach und Fach. Es ist aus Sicht der KMU besser geworden, als zu befürchten gewesen war. Dennoch: Die grossen Datensammler der Welt werden kaum tangiert, die bürokratische Zeche zahlt die Realwirtschaft – und damit die KMU.
Es hatte im Parlament am Schluss eine Einigungskonferenz gebraucht, um beim Datenschutz Einigkeit zwischen National- und Ständerat zu erreichen. Und es brauchte ein Entgegenkommen von Mitte-rechts, um schliesslich einen Kompromiss zu erreichen, mit dem es sich auch als KMU einigermassen leben lässt. Das deutliche Ja beider Kammern in der Schlussabstimmung (Nationalrat 141:54, Ständerat 44:0) unterstreicht den guteidgenössischen Weg.
Zweierlei Profiling
Vieles, was ein ĂĽbereifriger Bundesrat vorgeschlagen hatte, konnte dank des Engagements gewerbefreundlicher Politikerinnen und Politiker abgeschwächt werden. So gelang es, z. B. das maximale Alter von Daten fĂĽr eine KreditprĂĽÂfung von fĂĽnf auf zehn Jahre zu erhöhen.
Beim Profiling kam es zu einem Kompromiss, der leider allzu viel Interpretationsspielraum fĂĽr die Vollzugsverordnung des BundesÂrates und die Praxis der Verwaltung zulässt. Nun kommen zwei unterschiedliche Profilings ins Gesetz: ein normales, das fĂĽr «jede Art der automatisierten Bearbeitung von Personendaten» gilt, die sich auf persönliche Aspekte wie wirtschaftliche Lage, Verhalten usw. beziehen, und eines mit hohem Risiko, das «eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natĂĽrlichen Person erlaubt», wenn diese ein hohes Risiko fĂĽr die Persönlichkeit oder die Grundrechte mit sich bringt. FĂĽr letzteres ist die Einwilligung zwingend erforderlich.
Kein Swiss Finish
Es bleibt zu hoffen, dass die Worte des Aargauer FDP-Vertreters MatÂthias Jauslin im Nationalrat nach der Einigungskonferenz genĂĽgend Gehör finden: «Nach wie vor möchte der Ständerat fĂĽr Wirtschaft und Gewerbe, aber vor allem auch fĂĽr die BĂĽrger keine neuen Einschränkungen durch den Datenschutz. Es solle bei der aktuellen Praxis bleiben.» Jauslin spielt damit auf die bei der Kundschaft besonders beliebte Zahlung auf Rechnung an, die zwingend eine angemessene BonitätsprĂĽfung voraussetzt. «Trotz des zusätzlichen Begriffs soll kein Swiss Finish entstehen, das heisst, bei der Bemessung soll man nicht ĂĽber das Moneyhouse-Urteil hinausgehen…», so Jauslin weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass nur Daten, die nicht bonitätsrelevant sind, gelöscht werden müssen. Die Erteilung von Bonitätsauskünften wurde damit indirekt bestätigt.
Neue bĂĽrokratische Last fĂĽr KMU
Ein schaler Nachgeschmack bleibt, auch aufgrund der Erfahrungen mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, mit der das revidierte Datenschutzgesetz nun kompatibel sein sollte.
Denn eigentlich hatte man damit vor allem die grossen Datensammler Facebook, Google und Co. in die Schranken weisen wollen. Doch während diese ihre Hausaufgaben aus der Portokasse bezahlten, ächzt – einmal mehr – vor allem das Gewerbe unter einer neuen bürokratischen Last.
Der Dank gebührt jenen Parlamentariern, die sich der Auswirkungen des DSG auf die KMU bewusst waren und sich für deren Interessen einsetzten – und auch dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv, allen voran Dieter Kläy, der sich «mit Haut und Haar» den KMU verschrieben hat.
Raoul Egeli, Präsident Creditreform
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