Publiziert am: 10.12.2021

Falscher Weg – er kostet Millionen

LSVA – Der aktuelle Bericht über die Verlagerungspolitik birgt wichtigen Zündstoff: Der Bundesrat möchte die leistungs-abhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) einmal mehr zulasten des Gewerbes und der Industrie «weiterentwickeln».

Der Souverän entschied 1998 in einer Volksabstimmung, dass die pauschale Schwerverkehrsabgabe durch eine massiv höhere leistungsabhängige Abgabe zur Finanzierung der neuen Alpentransversale (NEAT) ersetzt werden sollte. Ursprünglich wurde die neue Steuer in der verabschiedeten Höhe mit dem Argument der zeitlichen Befristung der Bevölkerung schmackhaft gemacht. Später fügte das Parlament noch hinzu, dass die Befristung bis in die Ewigkeit dauere.

Eine Klage betreffend einer weiteren Erhöhung der LSVA im Jahr 2008 wurde vom Bundesverwaltungsgericht negativ beurteilt. Im Urteilsspruch vom 28. Oktober 2009 wurde jedoch richterlich festgehalten, dass der Schwerverkehr die von ihm verursachten Kosten bereits damals deckte – um mehr als 185 Millionen Franken. Seitdem sind die Ansätze kontinuierlich gestiegen.

Ideologisch geprägter Bericht

Während den vergangenen 20 Jahren haben Fahrzeughalter Milliarden in die Flotten und in die Technik investiert, was der Umstand beweist, dass rund 80 Prozent der in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge dem höchsten Motorenstandard (EUR VI) entsprechen, was uns weit ab von unseren Nachbarländern zum Europameister macht. Dieser technologische Fortschritt führt dazu, dass die Bundeskassen nicht mehr gleich laut klingeln und die Einnahmen des Bundes rückläufig sind.

Zusätzlich zum linear sinkenden Durchschnittsertrag durch die sauberen Fahrzeuge kommt noch, dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben komplett von den Abgaben befreit werden, was einen falschen Anreiz bildet. Schliesslich belasten diese Fahrzeuge die Strassen trotzdem, wenn auch stark vermindert. Mit der fortschreitenden Technologie werden zunehmend «saubere» Fahrzeuge angeschafft, womit auch die Emissionen sinken. Somit müsste der Verlagerungsbericht postulieren, dass die Abgabe reduziert werden müsste. Doch es handelt sich um einen weiteren ideologisch geprägten Bericht, wie auch der kürzlich erschienene Bericht «Verkehrsperspektiven 2050».

Bürokratie wird stark aufgebläht

Trotz den Fakten fühlt sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf ihrem missionarischen Irrtrip zur CO2-Neutralität bemüssigt, dass wir in der Schweiz einen eigenen Industriestandard entwickeln sollten und künftig nicht mehr die Motorenkategorie zur Bemessungsgrundlage zählt, sondern der CO2-Ausstoss. Das Transportgewerbe läuft Gefahr, inmitten des europäischen Schwerverkehrs zur Insel zu werden und die «relativ» einfache Bürokratie der LSVA massiv aufzublähen. Es muss festgestellt werden, dass die Magistratin versucht, die Branche am Gängelband herumzuführen und das Transportgewerbe in seiner Schlagkraft zu schwächen.

Laut dem BAV kann das Klimaziel der Schweiz nicht erreicht werden, wenn keine Anreize zur Reduktion des CO2-Ausstosses im Schwerverkehr gesetzt werden. Dies obwohl die gescheiterte CO2-Gesetzesvorlage seitens der Behörden zu massiven Aufschlägen bei Benzin und Diesel geführt hätte.

Staatliche Zwangsmassnahmeunter dem Deckmantel «Klima»

Das Gewerbe soll damit gelockt werden, dass es bei alternativen Antrieben bis maximal 2030 von der LSVA befreit wird. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass man in weniger als zehn Jahren auch hohe LSVA fĂĽr klimaneutrale Fahrzeuge bezahlen muss, was gegen die Intention des Klimaschutzes steht.

Abschliessend muss gesagt werden, dass diese «Weiterentwicklung» der LSVA ausschliesslich zum Nachteil der Strassentransportunternehmer gemacht wird; es handelt sich um weitere staatliche Zwangsmassnahmen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes. Bezahlen wird dies am Schluss der Produzent und der Konsument, was den Werkplatz Schweiz einmal mehr durch höhere Kosten unattraktiver macht.

Benjamin Giezendanner,

Nationalrat SVP/AG

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen