Publiziert am: 18.09.2020

Falsches Spiel der Unia

ARBEITSLOSENKASSEN – Bürgerliche Ständeräte fordern mehr Transparenz bei den Arbeitslosenkassen. Im Corona-Jahr ist das nötiger denn je: Ausgerechnet die in den vergangenen Monaten mehrfach negativ aufgefallene Unia rechnet als einzige Anbieterin ihre Leistungen als Pauschale ab.

Von den Gewerkschaften sind sich die Arbeitgeber manch falsches Spiel gewohnt. Aber die Vorgehensweise der Unia bei der Abrechnung der Leistungen ihrer Arbeitslosenkasse ist selbst für Gewerkschaftsverhältnisse unfassbar dreist: Als einzige von allen privaten und kantonalen Leistungserbringerinnen rechnet sie ihre Leistungen als Pauschale ab – alle anderen Anbieter haben sich spätestens Ende 2018 von dieser zweifelhaften Methode abgewendet.

PauschalvergĂĽtung soll verboten werden

Dem gewinnbringenden Geschäftsmodell der Unia auf die Spur gekommen ist der Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller. Mit zwei Interpellationen hat er aufgedeckt, wie unterschiedlich einerseits die Unia und andererseits alle anderen öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen ihre Leistungen abrechnen. Deshalb verlangt er nun in seiner Motion «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» klare Richtlinien für die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Seco und Anbietern wie der Unia-Arbeitslosenkasse (vgl. auch sgz vom 4. September). Sein Vorstoss ist kommenden Donnerstag, 24. September in der dritten Woche der Herbstsession im Ständerat traktandiert.

Müllers Motion hat zum Ziel, die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Seco und den Arbeitslosenkassen betreffend Transparenz weiterzuentwickeln. So möchte er international bewährte Benchmarking-Methoden hinsichtlich Einnahmen, Leistungen, Verrechnung, Mittelverwendung und Effizienz einführen. Und vor allem möchte er, wie Müller im Motionstext schreibt, «das intransparente System der Pauschalvergütung abschaffen. In künftigen Leistungsvereinbarungen dürfen nur noch die Effektivkosten verrechnet werden.» Das wäre gleichbedeutend mit dem Verbot für das undurchsichtige Unia-Geschäftsmodell.

«Unia verdient an Verwaltungskosten» – ausgerechnet sie ...

Ein solches Verbot ist gemäss Damian Müller angesichts der Coronakrise wichtiger denn je: «Die Unia führt bekanntlich die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz mit einem Anteil von 24,2 Prozent. Jeder vierte Arbeitslose, jede vierte Kurzarbeiterin wird also über die Unia abgerechnet. Über jene Unia wohlverstanden, die in der Coronakrise mit einer regelrechten Kampagne gegen den Bundesrat alles daran gesetzt hat, auf den Baustellen und in der Industrie die Arbeit einzustellen oder zumindest herunterzufahren, um so viele Fälle von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit zu schaffen», spricht Müller Klartext. Denn die Unia verdiene dank ihrer schweizweit einzigartigen Abrechnungsmethode an den Verwaltungskosten.

Verhalten der Unia ist zynisch

«So zynisch es ist – die Unia profitiert von jedem Arbeitslosen, von jeder Person in Kurzarbeit», erläutert Müller. «Es muss also im Interesse aller Anbieterinnen von Arbeitslosenkassen, aber auch aller Versicherten liegen, hier Transparenz zu schaffen und keine Zweifel über die Abrechnungen aufkommen zu lassen. Das ist gerade heute äusserst wichtig, stehen wir doch aufgrund der Coronakrise auch vor einer Krise auf dem Arbeitsmarkt», ist Müller überzeugt. Man darf gespannt sein, ob der Ständerat der Motion «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» zustimmt und damit ein klares Zeichen gegen das falsche Spiel der Unia setzt. En

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