Publiziert am: 18.05.2018

Flickwerk auf Kosten der KMU

AKTIENRECHT – Bei der Revision des Aktienrechts wurde ein «Kompromiss» gefunden, 
der das schlechteste aus dieser Vorlage und der Konzernverantwortungs-Initiative verbindet.
Verbände, die die Grossunternehmen vertreten, sind blindlings in die Falle getappt.

So läuft es oft in Bundesbern: Es liegt ein Entwurf vor, der den KMU klar Nachteile bringt; eine Initiative, die niemand wirklich will. Doch statt beiden den Garaus zu machen, geschieht das Gegenteil: Man findet ­einen sogenannten Kompromiss, der das Schlechteste aus beiden verbindet. So geschehen bei der Revision des Aktienrechts.

Blindlings in die 
Falle getappt

Seit dem Jahr 2016 steht diese Revision auf dem Programm. Sie ist nötig, um die Vorschriften der Minder-Initiative auf Gesetzesebene zu verankern. Doch statt nur das zu tun, liess sich der Bundesrat einfallen, diese Vorschriften auf KMU auszudehnen. Einmal an der Arbeit, will die Exekutive gleich noch eine Frauenquote einführen und die Rohstoffunternehmen regulieren.

Der Bundesrat geht dabei geschickt vor. Um die linken Anliegen mehrheitsfähig zu machen, hat die Exekutive bewusste Entlastungen für Grossunternehmen in die Vor­lage eingebaut. Und siehe: Jene Verbände, welche die Grossfirmen vertreten, sind blindlings in die Falle getappt.

Konzernverantwortungs-Initiative

Die Falle tat, was Fallen tun: Sie schnappte zu. Denn die parallel zur Aktienrechtsrevision laufende Beratung der Konzernverantwortungs-Initiative (KVI) wurde gleich auch noch in die Vorlage integriert.

Die KVI fordert, dass international tätige Unternehmen – inklusive KMU – volle Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz über ihre gesamte Wertschöpfungskette nehmen. Sie verlangt sogar eine Beweislastumkehr. Wer nicht zeigen kann, dass alles in Ordnung ist, sitzt fast schon auf der Anklagebank.

Das geht natürlich zu weit. Da endlich merkten die Vertreter der Grossfirmen, dass sie sich ins eigene Fleisch geschnitten haben. Also begann die Suche nach einem Gegenvorschlag. Dieser akzeptiert die Verantwortung der Unternehmen – allerdings ohne Zuliefererkette – und sogar die Beweislastumkehr. Gleichzeitig schränkt er den Geltungs­bereich ein. Nur Firmen mit einer ­Bilanzsumme von 40 Millionen Franken, einem Umsatzerlös von 
80 Millionen Franken oder 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt sind betroffen.

Uneinigkeit als Chance fĂĽr KMU?

Damit sind die KMU haarscharf an der KVI vorbeigeschrammt – vorausgesetzt, diese Schwellenwerte bleiben bestehen. Aber all die anderen Kosten der Aktienrechtsrevision werden sie wohl tragen müssen – rund 200 Millionen Franken pro Jahr.

Die Vorlage ist mittlerweile so kompliziert, dass die vorberatende Kommission gleich mit drei Varianten in den Rat geht. Gemäss ihrer Medienmitteilung: «Die Kommission hat die Revision des Aktienrechts (16.077) zu Ende beraten und in 
der Gesamtabstimmung mit 14 zu 
10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine zweite Minderheit will den Entwurf an den Bundesrat zurückweisen.»

Nicht einmal bezüglich des eingeflochtenen KVI-Gegenvorschlages sind die Meinungen klar: «Der indirekte Gegenentwurf wurde von der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Eine Minderheit möchte auf einen indirekten Gegenentwurf gänzlich verzichten und beantragt ihrem Rat, die entsprechenden Bestimmungen wieder aus der Aktienrechtsvorlage zu streichen.»

Wie weiter?

Aus der Sicht der KMU gibt es nur einen verträglichen Weg. Der besteht aus folgenden Punkten:

• Auskoppelung des KVI-Gegen­vorschlages aus der Aktienrechts­revision

• Weiterberatung des KVI-Gegenvorschlags

• Rückweisung der Aktienrechts­revision an den Bundesrat mit dem Auftrag, nur die Minder-Vorschriften umzusetzen.

Was aber tatsächlich geschehen wird, steht in den Sternen. Die Beratungen stehen erst am Anfang.

Henrique Schneider, 
stv. Direktor sgv

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