Publiziert am: 08.08.2014

Garagisten wollen Amtsschimmel vertreiben

MOTORFAHRZEUGKONTROLLEN – Viele Kantone sind im Rückstand: Das Autogewerbe will die Kooperation zwischen Garagen und Strassenverkehrsämtern vertiefen.

Viele Kantone sind mit der regulären Prüfung der Motorfahrzeuge teilweise dramatisch im Rückstand. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert zur Lösung dieser unhalt­baren Situation und im Interesse der Sicherheit auf Schweizer Strassen eine verstärkte Kooperation zwischen dem Garagengewerbe und den Strassenverkehrsämtern.

Oft unbemerkte Mängel

Motorfahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. In den letzten Jahren haben sich die Prüf­intervalle für die Fahrzeuge nicht ­geändert. Hingegen hat sich der Fahrzeugbestand in der Schweiz markant erhöht, was mit ein Grund ist, weshalb einige Strassenverkehrsämter mit den Prüfungen bis zu 37 Prozent in Rückstand geraten sind. Das bedeutet, dass heute 1,3 Millionen nicht rechtzeitig geprüfte Fahrzeuge auf den Strassen verkehren. Auch bei modernen Personenwagen steigt die Anfälligkeit auf sicherheitsrelevante Mängel mit jedem weiteren Betriebsjahr. Da die wesentlichen sicherheitsrelevanten Bauteile zudem nicht durch die On-Board-Diagnose überwacht werden, sind viele Fahrzeuglenker unbemerkt mit Mängeln unterwegs. Die Folge ist ein kontinuierliches Ansteigen nichtbetriebssicherer Fahrzeuge. Damit wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt.

Entlastung durch zertifizierte

Garagen

Um rechtzeitig Nachprüfungen und die Betriebssicherheit der Fahrzeuge sicherstellen zu können, drängt sich eine vertiefte Kooperation mit dem Garagengewerbe auf. Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge erlaubt den kantonalen Zulassungsstellen, die Prüfungstätigkeit an Dritte zu delegieren. Mehrere Kantone nutzen bereits heute die Möglichkeit, die Motorfahrzeugkontrolle bei zertifizierten Garagen durchzuführen. Der Gewerbeverband fordert zur Lösung dieser unhaltbaren Situation und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einen Ausbau dieser Kooperation mit dem Autogewerbe.

«Wesentliche Bauteile werden durch die On-board-diagnose nicht überwacht.»

Moderne Fahrzeuge sind mit komplexen und sicherheitsrelevanten Assistenzsystemen ausgerüstet. Es ist fraglich, ob alle kantonalen Zulassungsstellen von der Infrastruktur und den personellen Kapazitäten in der Lage sind, diese Systeme zu prüfen. Hingegen kann die Prüfung dieser Systeme durch jene Garagen vorgenommen werden, die die notwendigen Spezialwerkzeuge und entsprechend ausgebildetes Personal haben.

Denkbare Kooperationsmodelle

Viele Garagen, insbesondere Mitglieder des Auto Gewerbe Verbandes Schweiz (AGVS), erfüllen diese Voraussetzungen. Verschiedene Modelle sind denkbar.

n Inspektionsservice: Ein nach Herstellervorgaben durchgeführter Inspektionsservice ersetzt die Nachprüfung auf dem Strassenverkehrsamt. Ob diese Option für jede Prüfung oder zum Beispiel nur für die erste oder jede zweite Prüfung ermöglicht wird, kann unter Berücksichtigung des vorhandenen und zukünftigen Angebots an Prüfinfrastruktur und Prüfpersonal bei Strassenverkehrsamt und Garagen individuell festgelegt werden.

n Ergänzung von Inspektions­service und Nachprüfung auf dem Strassenverkehrsamt: Eine weitere Möglichkeit ist die Ergänzung von Inspektionsservice und Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt. Während beim Inspektionsservice Fehlerspeicher und Funktion der komplexen Fahrassistenzsysteme überprüft werden, widmet sich das Strassenverkehrsamt hauptsächlich der Sicht- und Funktionsprüfung der mechanischen Fahrzeugkomponenten. Bei diesem Modell müsste vor der Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt ein Inspektionsservice nach Herstellervorgaben durchgeführt worden sein.

Auslagerungsvereinbarung mit dem AGVS

Für die Teilnahme an einem System zur Auslagerung von Teilen der Motorfahrzeugkontrolle sind in Zusammenarbeit mit den Sektionen des AGVS und den kantonalen Prüfstellen Kriterien für die Aufnahme und das Controlling zu erstellen. Zahlreiche AGVS-Mitglieder führen schon heute amtliche Kontrollen durch oder stellen ihre Prüfinfrastruktur zur Verfügung. Diese Angebote können im Sinne eines termingerechten Vollzugs der vorgeschriebenen Prüfintervalle erweitert werden. Eine solche Auslagerungsvereinbarung kann sich an einem gesamtschweizerisch anerkannten Mustermodell orientieren, würde aber in jedem Fall an die regionalen Bedürfnisse angepasst und vertraglich geregelt werden. Auch die Aus- und Weiterbildung des Prüfpersonals in den Werkstätten sowie die Qualitätssicherung können so sichergestellt werden.

Zum Nutzen aller

Der Nutzen für die Automobilisten und Automobilistinnen liegt im Wegfall einzelner Kontrollen auf dem Strassenverkehrsamt und in einer einfacheren Abwicklung. Inspektionsservice nach Herstellervorgaben und die Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt ergänzen sich oder können auf einen einzigen Termin reduziert werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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