Publiziert am: 18.06.2021

REGULIERUNGSKOSTENDiese Positivbeispiele machen Mut

Geht doch!

REGULIERUNGSKOSTEN

70 Milliarden Franken – Jahr für Jahr: Auf diese enorme Summe schätzt der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Regulierungskosten in der Schweiz. Kein Zweifel: Manche dieser Regulierungen sind nötig, um das Wirtschaftsleben und die staatlichen Institutionen in Gang zu halten. Allzu viele aber sind schlicht unnütz. Sie belasten die Unternehmen, entziehen ihnen dringend benötigte Mittel, verhindern Innovationen und vernichten im Extremfall sogar Arbeitsplätze. Das Parlament hat dem Bundesrat deshalb im Jahr 2019 den Auftrag erteilt, eine Regulierungsbremse einzuführen. Die Regierung gab darauf die Schaffung einer Regulierungskostenbremse in Auftrag. Derzeit läuft die Vernehmlassung dazu.

Diese Positivbeispiele machen Mut

Dass die Abschaffung unsinniger Regulierungen auf politischem Weg tatsächlich möglich ist, stellen dieser Tage zwei erfreuliche Meldungen unter Beweis. Freuen dürfen sich Helikopter-Berufspiloten: Diesen ist es heute ab 60 Jahren nicht mehr erlaubt, kommerzielle Passagierflüge durchzuführen – de facto ein Berufsverbot. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat eine Motion zur Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz an den Bundesrat überwiesen. Grund für das bisherige Berufsverbot war eine Vorschrift der europäischen Flugsicherheitsagentur EASA, die sogar nach deren eigener Ansicht veraltet ist. Auf Druck von Pilotengewerkschaften grosser EU-Staaten wurde die Streichung aber auf die lange Bank geschoben – auch in der Schweiz. «Der nunmehr zweite Entscheid beider Kammern ist ein Weckruf an das UVEK und das Bundesamt für Zivilluftfahrt. Die betroffenen Piloten und die Schweizer Helikopterunternehmen sind darauf angewiesen, dass die nationale Berufspilotenlizenz nun sofort eingeführt wird», erklärt CVP-Nationalrat Martin Candinas, Präsident der Swiss Helicopter Association (SHA).

Zweites Positivbeispiel: Beide Räte stimmten einer Motion von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt zu, wonach eine von der EU übernommene Hygienevorschrift anzupassen ist. Das innovative Unternehmen Dinnair aus Einsiedeln darf seine hochwertigen Tiefkühlprodukte nun bald wieder im Offenverkauf anbieten. Beide Beispiele zeigen auf: Regulierungen sind nicht für die Ewigkeit. Gut so! En

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