Publiziert am: 20.09.2019

Gerechtigkeit auf der Bahn

REVISION OBI – Mit der Organisation der Bahninfrastruktur werden ein diskriminierungsfreier Fahrplan sichergestellt und Fahrgastrechte gestärkt.

Vor einem Jahr verabschiedeten National- und Ständerat das Gesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Mit dieser Vorlage sind unter anderem das Eisenbahngesetz und das Personenbeförderungsgesetz revidiert worden. Ziel ist es, die Transparenz im Schweizer Bahnsystem zu erhöhen und Diskriminierungspotenziale abzubauen.

Wichtige Bestandteile sind die Überführung der Trassenvergabestelle (TVS) in eine unabhängige ­Anstalt des Bundes mit zusätzlichen Kompetenzen, die Schaffung einer gesetzlichen Basis für Systemführerschaften, die Einräumung von Mitwirkungsrechten für Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Fahrplan- und Investitionsplanung und die Stärkung der Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr sowie deren Umbenennung in RailCom. Zudem sollen die Passagierrechte verbessert werden.

Mehr Rechte für Passagiere

Aufgrund der Gesetzesrevision sind diverse Verordnungen anzupassen. Von Bedeutung ist, dass künftig die Trassenvergabestelle als unabhängige Stelle des Bundes in der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen ­Anstalt die Erstellung eines diskriminierungsfreien Fahrplans gewährleisten wird. Dies ist für den Güterverkehr wichtig. In einer neuen Verordnung sollen die Zuständigkeit der Trassenvergabestelle und die einzelnen Aufgaben geregelt werden. Ausgebaut werden auch die Passagierrechte. Die Regelungen für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Ausfälle betreffen die konzessionierten Transportunternehmen. Die Passagierrechte umfassen vor allem die praktischen Bedürfnisse der Reisenden: das Recht auf Informationen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, die Fortsetzung der Fahrt, die Weiterreise mit einer geänderten Streckenführung sowie die Fahrpreiserstattung und Hilfeleistung bei einer Annullierung oder Verzögerung der Abfahrt.

Das Bundesamt für Verkehr ist als Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Passagierrechte und die Umsetzung verantwortlich.

Kl

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