Publiziert am: 02.06.2017

Gespaltene Meinungen der Akteure

ALTERSVORSORGE 2020 – Die Groupe Mutuel als betroffener BVG-Dienstleister erachtet die Reform nicht als zufriedenstellend. Es muss eine dauerhafte und solide Finanzierungslösung ausgearbeitet werden – denn der momentane Entwurf garantiert dies nicht.

Als Erstes sticht die Ähnlichkeit der «Altersvorsorge 2020» und der Abstimmung zum Energiegesetz vom 21. Mai ins Auge. Es geht darum, eine langfristige Politik (Zeithorizont 2030 und 2050) festzulegen, wobei mehrere Milliarden Franken auf dem Spiel stehen und die Meinungen der Akteure, Experten und Politiker stark auseinandergehen. Anders gesagt: Wir sind in beiden Fällen mit Fakten konfrontiert, aber auch mit Voraussagen in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Verhalten der Einzelnen, die wir glauben können oder müssen. Oder auch nicht.Folglich 
ist es für die breite Öffentlichkeit nicht einfach, sich eine sachgerechte 
Meinung zu bilden. Emotionen, Anschauungen und Sympathien spielen bei solchen Debatten eine wichtige Rolle, denn sie werden zur dominanten Komponente, wenn gegensätzliche Interpretationen eine rationale Entscheidung erschweren.Wir haben jedoch das grosse Privileg der Mitbestimmung in solchen Fragen. Ein Blick über unsere Landesgrenzen hinweg zeigt, dass dies, vor allem in dieser direkten Art, einzigartig ist.

Am 21. Mai haben wir über die Energiestrategie der kommenden Jahre abgestimmt. Auch wenn die Zustimmung des Stimmvolkes mit 58,2 Prozent offenkundig ist, steht noch nichts Konkretes fest. Es gibt momentan noch viele offene Fragen. Nun bleibt noch die Abstimmung am 
24. September über die vom Bundesrat vorgeschlagene Altersvorsorge 2020, die das Parlament knapp mit nur einer Stimme Mehrheit angenommen hat. Dabei werden wir sicher über die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt.) zugunsten der AHV abstimmen, wo das Referendum obligatorisch ist. Damit aber das Stimmvolk auch noch über die Gesetzesänderung der Altersvorsorge entscheiden kann, werden 50 000 Unterschriften benötigt. Ein Komitee hat sich dessen angenommen. Die Frist läuft bis zum 6. Juli. Zum jetzigen Zeitpunkt sollen mehr als 25 000 Unterschriften gesammelt worden sein. Jedoch kann nach dem Willen des Parlaments und des Bundesrats das Gesetz über die Reform der Altersvorsorge nur in Kraft treten, wenn die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MwSt. angenommen wird. Ohne Erhöhung der MwSt. keine Reform.

Kontroverse Diskussionspunkte

Als umfassender Personenversicherer, der zwei BVG-Vorsorgestiftungen mit mehreren tausend Versicherten verwaltet, ist die Groupe Mutuel von diesem Thema direkt betroffen. Zusammen mit den anderen Akteuren der Branche vertritt sie die Auffassung, dass die Finanzierung der schweizerischen Altersleistungen mittel- und langfristig ungenügend ist. Die demografische Entwicklung alleine verursacht für die AHV bis 2030 zusätzliche Kosten von 8,3 Milliarden Franken. Zudem drängt sich bei der beruflichen Vorsorge angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der unzureichenden Kapitalmarktrendite eine Senkung des Umwandlungssatzes auf. Davon ausgehend bieten sich zwei Lösungen an: entweder müssen die Beiträge erhöht werden, um die Finanzierung zu sichern, oder die Leistungen eingeschränkt werden. Als dritte Möglichkeit kommt eine Kombination der beiden Lösungen in Frage. Und genau da scheiden sich die Geister.

Eines muss auf sicher gewährleis-
tet sein: das finanzielle Gleichgewicht der AHV und das der beruf-
lichen Vorsorgeeinrichtungen. Der Diskurs richtet sich an zwei Hauptachsen aus: einerseits die Senkung des Umwandlungssatzes zur Berechnung der BVG-Renten und die Erhöhung des Rentenalters für Frauen, andererseits Kompensationsmassnahmen von 70 Franken für neue AHV-Renten und die Erhöhung der MwSt. zur Sicherung der Finanzierung. Dies sind sogleich die kontroversesten Diskussionspunkte.

Ein Teil der Akteure – allen voran der Ständerat, der den Vorschlag dazu gemacht hat – denkt, dass die Kompensation über die AHV unumgänglich ist. Die Gegner erheben darauf den Einwand, dass dies auf lange Sicht nicht finanzierbar sei. Ab 2030 würden erneut 0,82 MwSt.-Prozentpunkte oder 0,62 Prozent Lohnabzug fehlen. Ausserdem würde dies zur Schaffung von zwei Klassen von Rentnern führen: jene, die von einer erhöhten AHV-Rente profitieren, und die älteren, bei denen dies nicht 
der Fall ist. Denn die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform er-
worbenen Rechte stehen der von 
der Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Übergangsgeneration (45–65-jährige) während 20 Jahren zu. Die Dauer dieses Schutzes ist zu lange in einer Zeit, in der sich die Berufswelt rasant weiterentwickelt.

Für die Mitgliedsversicherer des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV), zu denen auch die Groupe Mutuel gehört, ist die Reform nicht zufriedenstellend. Dies, obwohl sie auch positive Elemente beinhaltet wie die Angleichung des Rentenalters, die Erhöhung der MwSt. zur Finanzierung der AHV und die Senkung des Umwandlungssatzes. Doch wegen seiner Schwächen kann der Entwurf höchstens eine temporäre Lösung darstellen. Es muss eine dauerhafte und solide Finanzierungslösung ausgearbeitet werden, denn der momentane Entwurf garantiert dies nicht. Groupe Mutuel

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