Publiziert am: 19.09.2014

Gesundheit ist Pflicht

PRÄVENTION – Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz wie Stress und Mobbing zählen zu den grössten Herausforderungen in der Arbeitswelt.

Unternehmen sind zunehmend mit psychosozialen Risiken wie arbeitsbedingtem Stress, Burn-out, Überwachung, Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert. Sie entstehen durch gesundheitsschädliche Aspekte der Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation und sozialen Verhältnisse. Solche Belastungsfaktoren sind für Unternehmen eine besondere Her­ausforderung. Sie lassen sich selten mit Geräten messen oder beziffern. Zudem gilt es nach wie vor als Tabu, psychische Belastungen anzusprechen. Die Betroffenen befürchten negative Folgen wie zum Beispiel Arbeitsplatzverlust.

Engagement zahlt sich aus

Um psychosoziale Risiken erfolgreich einzudämmen, sollte die Linie mit allen Präventionsfachleuten im Betrieb – namentlich mit dem Sicherheitsbeauftragten, dem HR-Management sowie weiteren Fachspezialisten – eng kooperieren. Auch die Mitarbeitenden sollten so früh wie möglich einbezogen werden. Sie wissen, wo der Schuh drückt, und liefern wertvolle Informationen bei der Evaluation der Arbeitsbelastungen oder wenn es darum geht, Schutzmassnahmen zu erarbeiten. Solches Engagement lohnt sich für Betriebe: Denn gute Arbeitsbedingungen tragen zu grösserer Zufriedenheit und Leistungsbereitschaft, weniger Fehlern und Ausfallzeiten und somit besserer Qualität und Zusammenarbeit sowie einem guten Betriebsklima bei.

Negative Folgen vermeiden

Psychische Erkrankungen sind nur eine mögliche Folge von psychosozialen Risiken. Ebenso können körperliche Erkrankung wie Muskel-Skelett-Erkrankungen oder Herz-Kreislauf-Störungen auftreten. Motivationsverlust, Arbeitsunzufriedenheit oder Leistungsabfall und damit auch eine Verminderung der Qualität und Menge der geleisteten Arbeit sind ebenfalls Folgen psychosozialer Risiken. Plötzliche Ausfälle durch Erkrankung und eine reduzierte Leistungsfähigkeit verursachen nicht nur den Betroffenen Leid, sondern auch dem Betrieb Kosten und Umtriebe. Deshalb gilt es psychosoziale Risiken frühzeitig und systematisch anzugehen. Bei Bedarf bieten dabei die kantonalen Arbeitsinspektionen oder externe Fachpersonen Unterstützung.

Vollzugsschwerpunkt des SECO

Mit dem Ziel, die Prävention psychosozialer Risiken zu verstärken, verfolgt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit Unterstützung von Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmervertretungen und dem interkantonalen Verband für Arbeitnehmerschutz seit 2014 einen neuen Vollzugsschwerpunkt. In Abstimmung mit den kantonalen Arbeitsinspektoraten, die in der Schweiz weitgehend mit dem Vollzug des Arbeitsgesetzes betraut sind, wird das Augenmerk bei den geplanten Kontrollaktivitäten auf psychosoziale Risiken gerichtet. Im Fokus stehen insbesondere der Schutz der persönlichen Integrität sowie der Schutz vor Überbeanspruchung.

Grundlage

Die rechtlichen
Bestimmungen

Im Arbeitsgesetz (ArG) und seiner Verordnung 3 (ArGV 3) sowie im Obligationenrecht (OR) ist gesetzlich verankert, dass der Arbeitgeber alle Massnahmen treffen muss, die nötig sind, um die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Er hat dafür zu sorgen, dass eine übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung nach Möglichkeit vermieden wird. Zudem muss er im Betrieb die persönliche Integrität seiner Arbeitnehmenden sicherstellen.

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