Publiziert am: 22.11.2019

Grundeigentum nicht entwerten

POSITION DER HAUSEIGENTÜMER – Der HEV Schweiz lehnt die Initiative des Mieterverbandes ab, über welche am 9. Februar 2020 abgestimmt wird.

Infolge Luxussanierungen steigen die Mieten, und ganze Bevölkerungsgruppen werden aus ihren Quartieren verdrängt. Um das zu verhindern, braucht es massive Eingriffe in Grund- und Bodenrechte. Neben denkmalschütze­rischen Aspekten darf auch das soziale Gefüge eines Quartiers nicht verändert werden. Verdichtung nach innen ist zu unterstützen, darf aber nicht zur Verdrängung von bisherigen Bewohnern führen. Vom Eigentümer ist ein angemessener Mehrwertausgleich zu leisten. Für Liegenschaftsverkäufe, Umbauten und Sanierungen sowie für Wechsel von Miet- zu Eigentumswohnungen braucht es eine staatliche Genehmigung, bei Verkäufen ein generelles staatliches Vorkaufsrecht.

Sonnenstich oder Albtraum?

Ob ich einen Sonnenstich oder einen Albtraum habe? Weder noch! Ich beschreibe die Wohnlandschaft nur so, wie sie gemäss Zeitungsinterview nach dem Willen des Stadtzürcher SP-Präsidenten umgepflügt werden soll. Den in München geltenden «Milieuschutz» will er bei uns unter dem Namen «Verdrängungsschutz» verankern. Und fordert eine radikale Wende unserer Wohnpolitik. Zitat: «Wir sollten Grundeigentum entwerten.» Leider – von vielen unterschätzt – sind wir bereits auf bestem Weg dorthin. Zwei konkrete Beispiele:

1. «Es sollen Massnahmen getroffen werden zur besseren Nutzung der brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen und der Möglichkeiten zur Verdichtung der Siedlungsfläche.» Wer hätte vermutet, dass der per Volksabstimmung 2013 beschlossene neue Art. Abs 3abis im Raumplanungsgesetz in der Umsetzung der sogenannten «Baulandverflüssigung» bei Bauverweigerung des Eigentümers zur finalen Enteignung führen wird?

2. Eine Annahme der Initiative mit dem verlockenden Namen «Mehr bezahlbare Wohnungen» des Mieterverbandes – darüber abgestimmt wird am 9. Februar 2020 – würde Kantone und Gemeinden dazu ermächtigen, für sich das Vorkaufsrecht an geeigneten Grundstücken für den gemeinnützigen Wohnungsbau einzuführen. Und beim Grund und Boden im Staatseigentum sowie demjenigen bundesnaher Betriebe würde die Initiative das gleich selbst einführen.

Klares Nein am 9. Februar

Um diesen gefährlichen Entwick­lungen entgegenzuwirken, müssen wir aktiv werden, indem wir am 9. Februar die schädliche Mieterverbands-Initiative mit einem deutlichen Nein bachab schicken.

Also los: Handeln wir!

Markus Meier,

Direktor HEV Schweiz

www.mieterverbands-initiative-nein.ch

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