Publiziert am: 08.11.2019

Herausforderung und Chance

STELLENMELDEPFLICHT – Die rasche und passende Vermittlung von stellensuchenden Personen gehört neben der Beratung zu den Hauptaufgaben der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Die RAV im Kanton Bern arbeiten diesbezüglich gut mit Arbeitgebern sowie privaten Arbeitsvermittlern zusammen.

Die Einführung der Stellenmeldepflicht stellte für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eine grosse Herausforderung dar. Infolge der Stellenmeldepflicht sind Arbeitgeber bestimmter Berufsgruppen verpflichtet, offene Stellen mit einer Arbeitslosigkeit von über ­8 Prozent dem RAV zu melden. Die Anzahl der gemeldeten Stellen hat sich aufgrund der Meldepflicht deutlich erhöht. Per 1. Januar 2020 sinkt der Schwellenwert der meldepflichtigen Stellen von 8 Prozent auf ­5 Prozent.

Optimierung der Vermittlungsprozesse

Um die erhöhten Anforderungen der Stellenmeldepflicht zu bewältigen, hat die öffentliche Arbeitsvermittlung im Kanton Bern organisatorische Anpassungen vorgenommen. Die Vermittlungsprozesse und die Aufgabenzuteilung wurden optimiert. Die wichtigsten Anpassungen sind in der Folge skizziert:

• Die Unterstützung von privaten Arbeitsvermittlern und die Bewirtschaftung der von ihnen gemeldeten Stellen werden zentral durch eine Anlaufstelle sichergestellt. Dies trägt zur Stärkung der Zusammenarbeit und einer effizienten Bearbeitung von Anfragen bei.

• Neu arbeiten RAV-Personalvermittlerinnen und RAV-Personalvermittler dezentral an den einzelnen RAV-Standorten. Ein Vorteil davon ist die Nähe zu den Arbeitgebern der RAV-Region und zu den Personalberatenden am jeweiligen Standort. Die Personalvermittler können so ihre Vermittlungstätigkeiten effizienter ausüben. Das Ziel ist es, den Arbeitgebern rasch und fristgerecht passende Kandidatenvorschläge zu unterbreiten.

• Die Personalvermittlerinnen und Personalvermittler führen unmittelbar nach Erfassung einer gemeldeten Stelle einen Abgleich («Matching») zwischen dem Anforderungsprofil der gemeldeten Stelle und dem Profil der Stellensuchenden durch. Mittels Matching können den Arbeitgebern schneller passende Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden.

Die Bilanz der organisatorisch-prozessualen Anpassungen ist positiv. Vor diesem Hintergrund blicken die RAV im Kanton Bern zuversichtlich auf die bevorstehende Senkung des Schwellenwerts im kommenden Jahr. Eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und den privaten Arbeitsvermittlern ist uns wichtig.

Thomas Geissmann, Amt für Arbeitslosenversicherung Kanton Bern

INFO & HILFEAmt für Arbeitslosen-versicherung

Haben Sie Fragen zur Stellenmeldepflicht oder brauchen Sie Unterstützung?

• Auf der SECO-Plattform:

www.arbeit.swiss finden Sie umfassende Informationen zum Thema ­sowie sämtliche Adressen und Kontakte.

• Mittels Registrierung auf der Plattform können Sie Ihre gemeldeten Stellen einfach bearbeiten und mögliche Kandidaten direkt kontaktieren.

• Den Arbeitsmarktservice RAV des Kantons Bern erreichen Sie unter: 031 635 37 80.

Amt für Arbeitslosen-

versicherung

Im Mai 2019 wurde im Kanton Bern das Amt für Arbeitslosenversicherung (AVA) aus der Taufe gehoben. Es setzt sich insbesondere aus den zwei grossen Abteilungen Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenkasse zusammen. Das AVA hat sich zum Ziel gesetzt, ein verlässlicher und kompetenter Partner für alle Anspruchsgruppen zu sein und für die stellensuchenden Kundinnen und Kunden in einem dynamischen und herausfordernden Umfeld bedarfsgerechte Dienstleistungen zu erbringen. Sockelarbeitslosigkeit, Fachkräftemangel, Kostendruck und Digitalisierung sind nur eine Auswahl aktueller Entwicklungen, die die Arbeit des Amts betreffen und beeinflussen. Vor diesem Hintergrund will das Amt für Arbeitslosenversicherung die Synergien zwischen den beiden Abteilungen Arbeitslosenkasse und Arbeitsvermittlung optimal ausschöpfen.

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