Publiziert am: 20.03.2015

Hinterherrennen als Programm?

ÄQUIVALENZ – Äquivalenz scheint eine gute Sache zu sein. Schliesslich stehen alle Finanzplatz-Gesetzesprojekte unter ihrem Stern. Die Logik dahinter: Wenn die Schweiz äquivalent zur EU ist, winkt der Marktzugang. Schade nur: Die Sache funktioniert nicht so.

Eigentlich wäre es ja gut gemeint: Die Schweiz erlässt ein Gesetz, das ambitiös ist. Die EU schaut sich dieses Gesetz an und erachtet es als den «EU-Gesetzen» gleichwertig. Damit wird die Schweiz als Teil des EU-Marktes gesehen und Finanzdienstleister haben somit freien Zugang zu EU-Kunden. Diese Idee steht hinter den Megaprojekten Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag), Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und Finanzinstitutsgesetz (Finig). Man kann getrost feststellen: Der gesamte Schweizer Finanzplatz wird nun wegen der Äquivalenz umgewälzt

«DIE KOMMISSION ENTSCHEIDET ALLEIN. UND Äquivalenz ist nicht klagbar. alles klAr?»

Doch Äquivalenz hat nichts mit Gesetzen zu tun. Und noch weniger mit dem Marktzugang.

Einige Klarstellungen

Äquivalenz gilt nur für einzelne technische Normen und nicht für ganze Gesetzeswerke. «Äquivalenz» ist ein Konzept, das im EU-Richtlinien- und Verordnungsrecht für den generellen Umgang mit Regelungen in Drittstaaten angewandt wird. Für technische Regelungen (z.B. technische Anforderungen an Güter), Persönlichkeitsrechte (z.B. Datenschutz und -übermittlung) oder klar umrissene Dienstleistungen sieht die EU eine zunehmende Zahl von Richtlinien vor. Äquivalenz dient primär der EU. Solche Äquivalenzregeln werden regelmässig dann in EU-Richtlinien «eingebaut», wenn eine entsprechende Öffnung des Binnenmarktes von der EU – also nicht von der Schweiz – als vorteilhaft angesehen wird. Sie dienen einer gesteuerten Öffnung des EU-Binnenmarktes.

Nur die Kommission entscheidet

Äquivalenz ist eine politische Entscheidung. Entscheidungsträger in der EU für die Anerkennung der Äquivalenz von Drittstaatenregulierungen ist die EU-Kommission. Und die Kommission entscheidet alleine und ohne Vorgaben, denn das Verfahren ist nicht geregelt. Vor allem: Äquivalenz ist nicht klagbar. Bei Änderungen des EU-Rechts müssten die Schweizer Regelungen stets nachgebessert werden, um die Äquivalenz zu behalten. Das «Hinterherrennen» wird mit einer «Äquivalenz-Politik» zum Programm.

Der Inhalt der Äquivalenz ist unklar. Obwohl sich Äquivalenz stets nur auf einen Teilaspekt einer Regelungsmaterie bezieht, ist stets unklar, (a) in welcher Breite und Tiefe die EU-Organisationen die Gleichwertigkeit von Drittstaatenregeln prüfen, und (b) nach welchen Kriterien die Gleichwertigkeit letztlich auf technischer und schliesslich politischer Ebene beurteilt wird.

Eine Illusion

Es stellt sich dann die Frage: Sind die Grossprojekte Fidleg und Finig ein Fehler? Die Antwort ist ein klares Ja. Schon allein aus diesem Grund: In den Bereichen Bankdienstleistungen, Vermögensverwaltung und Anlageberatung für Privatkunden sieht die EU an sich keine Äquivalenz zur Schweiz vor. Äquivalenz und Marktzugang über ein Grossgesetzeswerk lösen zu wollen, entpuppt sich also als Illusion.

Henrique Schneider,

Ressortleiter sgv

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