Publiziert am: 08.07.2016

Hohes Tempo – viele Fehler?

AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH – Die Bürokraten überlegen sich bereits eine Weiterentwicklung des AIA – noch bevor er überhaupt zu wirken begonnen hat.

Das Etikett sagt in diesem Fall alles: globale Standards fĂĽr den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen. Wer aber glaubt, die Umsetzung des AIA sei genau so klar wie der Name, irrt sich gewaltig.

Solche globalen Standards sind, wie der Name schon sagt, global. D.h. sie sind generell und abstrakt. Wenn zwei Länder miteinander ganz konkret Steuerdaten austauschen wollen, brauchen sie ein zusätzliches bilaterales Abkommen. Die Schweiz ist emsig dabei, das Netz von «AIA-Partnerschaften» aufzubauen. Und das kann ein Problem sein.

Wozu ĂĽberhaupt?

Man erinnere sich: Der globale AIA Standard ist eine Konstruktion der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mit der gegenseitigen Benachrichtigung von Staaten über Steuersachen ihrer Bürger soll die Steuerhinterziehung verhindert werden. Doch selbstverständlich hat jeder OECD-Staat eine andere Auffassung von Steuerhinterziehung.

«ERST 2020 WIRD MAN EINE ERSTE BILANZ 
ZIEHEN KÖNNEN.»

Gemäss dem Standard ist der Wohnsitz des Steuerzahlers dafür massgeblich, welches Steuer- und Hinterziehungskonzept zur Anwendung kommt. Und weil eben jedes Land eine andere Vorstellung von Hinterziehung hat, muss der Standard immer bilateral präzisiert werden. Zu diesen bilateralen Abkommen über den Austausch von Steuerdaten gehören auch Fragen wie Datenschutz und Rechte der Kunden.

Mit wem eigentlich?

Im Jahr 2015 hat das Schweizer Parlament die gesetzlichen Grundlagen des globalen AIA angenommen. Damit konnte die Schweiz anfangen, bilaterale AIA abzuschliessen. Bisher wurden solche Abkommen mit Australien und der EU abgeschlossen und von den Räten akzeptiert. Weitere Abkommen stehen an mit Guernsey, der Insel of Man, Island, Japan, Jersey, Kanada, Norwegen und Südkorea.

Ist das eigentlich eine gute Nachricht? Es ist sicher gut, dass die Schweiz im globalen AIA mitmacht. Das reduziert den Druck auf den Steuerföderalismus (der von der OECD nicht gerne gesehen wird) und auf den Steuerwettbewerb zwischen Kantonen und Gemeinden (von der OECD noch weniger gerne gesehen). Aber das hohe Tempo, mit dem die Schweiz bilaterale Abkommen abschliesst, ist auch problematisch. Im Rahmen der OECD ist dieses hohe Tempo nicht vorgesehen. Es wundert deshalb nicht, wenn kein anderes Land so schnell Abkommen abschliesst, wie dies die Schweiz tut.

Wie schnell darfs denn sein?

Warum ist das ein Problem? Die hohe Kadenz an neuen Verträgen erlaubt keine Lernkurve. Die Fehler des ersten Abkommens übertragen sich auf alle anderen. Das ist insbesondere der Fall, weil das erste Abkommen ein eigentlicher Kniefall der Schweiz vor Australien war. Statt die erste Verhandlung als Experiment zu betrachten, war die Schweiz an Tempo interessiert und hat fast alle australischen Forderungen akzeptiert.

Wenn das hohe Tempo gehalten wird, können weder die ersten Fehler korrigiert werden noch Lehren aus der Umsetzung in den Prozess ein­fliessen. Zum Beispiel getraut sich die Schweiz nicht, den Abschluss solcher Abkommen an weitere Forderungen zu knüpfen, zum Beispiel an einen Marktzugang oder an Kundenschutz.

Was wird aus AIA?

Es ist noch zu früh, um den Erfolg von AIA abschliessend zu beurteilen. Die grosse Datensammlerei beginnt erst im Jahr 2017. Erst im 2018 werden die Steuerbehörden Steuerdaten austauschen. D.h. es wird 2020, bis man eine Bilanz ziehen kann.

Und genau das ist das Problem. Denn die Bürokraten überlegen sich bereits eine Weiterentwicklung des AIA – noch bevor er überhaupt zu wirken begonnen hat. Zyniker mögen hier Antworten, das hätte eben mit dem unklaren Etikett OECD zu tun: «Organisation für regulatorische Zusammenarbeit und Entwicklung»...

Henrique Schneider,

Stv. Direktor sgv

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