Publiziert am: 02.08.2016

Ihr Giftschein ist seit 10 Jahren abgelaufen

Neues Chemikalienrecht – Seit dem 1. August 2005 ist ein neues Chemikalienrecht in Kraft getreten, welches das Giftgesetz inklusive Giftschein ablöst. Nur weiss das bis jetzt noch kaum jemand.

Bis zum 31. Juli 2005 regelte das Giftgesetz den Umgang und die Kennzeichnung von Chemikalien mit gesundheitsschädigenden Eigenschaften. Für den Kauf von Produkten der damaligen Giftklasse 2, benötigten Privatpersonen einen Giftschein, für solche der Giftklasse 3 musste eine Empfangsbestätigung unterzeichnet werden.

Seit dem 1. August 2005 ist nun das neue Chemikalienrecht in Kraft getreten, welches das Giftgesetz inklusive Giftschein ablöst.

Obwohl diese Änderung bereits über zehn Jahre her ist, sind die meisten Personen, welche im Besitz eines solchen Giftscheines sind, ungenügend aufgeklärt. Die Kommunikation seitens Bundesamt für Gesundheit (BAG) fiel bis jetzt eher spärlich aus. Dies verwundert nicht, da diverse Teile des neuen Gesetzes auch gleich in Revision gingen, was letztes Jahr ebenfalls abgeschlossen wurde.

Neue Gefahrensymbole

Die Verwendung des europäisch anerkannten «Globally Harmonized System» (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ist für alle nach dem 1. Juni 2005 hergestellten Chemikalien obligatorisch. Eine Totalrevision der Chemikalienverordnung (ChemV) war notwendig, um die alten Bestimmungen zu streichen und die Bezüge auf das anwendbare Europäische Recht in diesem Bereich zu aktualisieren. So wurde die frühere Einteilung in Giftklassen durch eine differenzierte Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen und Risikohinweisen (R-Sätze) ersetzt.

«Sachkenntnis Chemikalienrecht» statt Giftschein

Wer nun Stoffe der Gruppe 1 (lebensgefährlich, giftig beim Einatmen, krebserzeugend, etc.) an berufliche Endverbraucher oder Stoffe der Gruppe 2 (Verätzungen, giftig bei Verschlucken, etc.) sowie Pfeffersprays an Privatpersonen abgibt, benötigt das Zertifikat «Sachkenntnis Chemikalienrecht», welches in einem 2-tägigen Kurs erlangt werden kann. Wer dieses nicht besitzt und die Stoffe abgibt, macht sich strafbar. Dies betrifft zum Grossteil den Detailhandel (Baumärkte, Farbgeschäfte, Gartencenter), jedoch auch in bestimmten Situationen den Handwerker. Wenn ein Bodenleger ein Parkettpflegemittel, der Maler Verdünner oder der Gärtner ein Pflanzenschutzmittel abgibt, muss die Kundschaft über die Gefahren und die sachgemässe Entsorgung aufgeklärt werden.

Übergangsfrist ist am 1. Juni 2016 abgelaufen

Da die Kommunikation des BAG bis heute nicht sehr offensiv war, wurde eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2016 gewährt. Diese ist nun abgelaufen und die Überprüfungen der Betriebe durch die Kantone beginnen. Diese können Verwarnungen und Bussen aussprechen. Auch die Kommunikation durch einzelne Kantone per Post wurde gestartet.

Auffrischungskurse verlangt

Personen mit dem Zertifikat «Sachkenntnis Chemikalienrecht» sind verpflichtet, ihr Wissen aktuell zu halten und aufzufrischen. Personen, die das Zertifikat zwischen 2005 und 2012 erlangt haben, wird empfohlen, einen Refresher-Kurs zu besuchen.

Kurse & Infos

Die nächsten Kurse beim SIU

Zürich 19.08.2016

Bern 15.09.2016 (nur noch wenige Plätze)

Zürich 21.10.2016 (nur noch wenige Plätze)

Bern 17.11.2016 (nur noch wenige Plätze)

Zürich 08.12.2016

Informationen zu den Kursen sowie allgemeine Informationen und Merkblätter zum Chemikalienrecht, den neuen Gefahrensymbole und den Giftklassen finden Sie unter folgenden Internetseiten.

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