Publiziert am: 09.11.2018

Im Interesse auch des Gewerbes

SOZIALDETEKTIVE – Am 25. November entscheiden die Stimmberechtigten über die Bekämpfung von Missbrauch in den Sozialversicherungen. Die Vorlage regelt die Überwachungen durch Sozialdetektive. Von der Verhinderung von Missbrauch profitieren sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmende.

Von einem konsequenten Vorgehen gegen Sozialmissbrauch profitieren Unternehmen und ihre Angestellten. Denn sie tragen die Kosten, die durch ungerechtfertigte Leistungen anfallen. Mit ihren Lohnneben­kosten finanzieren Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und -nehmer IV und Unfallversicherung. Diese Beiträge sind obligatorisch. Entsprechend sind die Sozialversicherer verpflichtet, einen Anspruch auf Leistung sorgfältig zu prüfen.

Gesetzliche Grundlage

Um einen Leistungsanspruch abzuklären, stützen sich die Sozialversicherer auf medizinische Gutachten oder öffentlich zugängliche Quellen wie soziale Medien. Als letztes ­Mittel konnten sie auch eine Über­wachung nutzen, wenn sich ein Verdacht auf ungerechtfertigte Leistungen nicht anders klären liess. Auszahlungen in Höhe von rund 80 Millionen Franken pro Jahr konnten auf diese Weise verhindert werden. Jedoch urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2016, dass in der Schweiz im Sozialversicherungs­bereich die gesetzliche Grundlage für Überwachungen fehle. Deswegen haben die Sozialversicherer aktuell Überwachungen sistiert. Mit dem ­angepassten Gesetzesartikel hat das Parlament die geforderte Grundlage geschaffen. Das Gesetz basiert auf der bewährten Praxis.

Beobachten, was jedermann sieht

Das neue Gesetz setzt klare Regeln und enge Grenzen der Überwachung. Es braucht einen Anfangsverdacht, der anders nicht geklärt werden kann. Ausserdem darf eine Person nur überwacht werden, wenn sie sich im öffentlichen Raum oder an einem Ort aufhält, der von diesem aus frei einsehbar ist. Das heisst, beobachtet werden darf nur, was jedermann ebenso sehen und hören kann.

«UNTERNEHMER UND MITARBEITER MÜSSEN DEM SYSTEM VER­TRAUEN KÖNNEN.»

Dass diese Informationen zur Aufklärung reichen, zeigen die Fälle, die vor dem Bundesgericht verhandelt wurden. Beispielsweise sagte ein Versicherter aus, dass er vom Boden bis zur Taille keine Lasten mehr heben könne. Von der Taille bis zur Kopfhöhe könne er auch nur ganz leichte Gegenstände heben, wie etwa eine Tasse. Velofahren könne er wegen der Rückenschmerzen nicht mehr. Die Überwachung zeigte ihn, wie er mit einem 600 Kilogramm schweren Motorrad davonfuhr oder Pneus mit einem Gewicht von 15 Kilogramm aus einem Auto lud.

Wichtig für das Gewerbe

Ein konsequentes Vorgehen deckt Missbrauch nicht nur auf, es verhindert ihn auch präventiv. Dies trägt zum Vertrauen in das Sozialsystem bei. Darauf müssen Unternehmer setzen können. Sie sind wesentliche Träger dieses Systems. Sie müssen sicher sein können, dass das System funktioniert für jene, die eine Leistung benötigen, genauso wie für jene, die das System finanzieren. Die Mitarbeitenden ihrerseits müssen auf das System vertrauen können, das sie im Schadenfall auffängt. Dazu gehört auch der Schutz vor einem Generalverdacht. Wer eine berechtigte Leistung bezieht, soll nicht einem solchen ausgesetzt sein. Deswegen braucht es eine konsequente Abklärung gerade bei Fällen mit konkretem Verdacht. Damit diese glaubwürdig durchgeführt werden kann, brauchen die Sozialversicherer griffige Instrumente. Dazu gehört als letztes Mittel die Überwachung. Ein Ja am 25. November zum Gesetzesartikel ist ein Bekenntnis zu einem funktionierenden Sozialsystem.

Heinz Brand,Nationalrat SVP/GR

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