Publiziert am: 09.03.2018

Immer teurer – und immer indiskreter

BUNDESAMT FÜR STATISTIK – Die Anzahl der von den Bundesstatistikern erfragten Auskünfte nimmt immer weiter zu – und ebenfalls die Ausgaben dafür. Wo führt das hin?

«Sie sind vom Bundesamt für Statistik (BFS) ausgewählt worden. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: Was kaufen Sie über Internet ein? Produkte, Dienstleistungen? Wie viel Mal pro Woche? Wie bezahlen Sie diese? Nehmen Sie an politischen Umfragen teil? Wann waren Sie zum letzten Mal im Kino? Wie fühlen Sie sich psychisch?»

Solche und weitere Daten werden telefonisch erhoben. Wie reagieren Sie auf solche «offiziellen» Fragen? Können Sie die «amtliche Befragung» verweigern oder getrauen Sie sich, «Nein» zu sagen? Mit welchem Recht greift der Bund mit solchen Fragen in die persönliche Integrität ein? Und: Was macht der Staat damit?

«DIE AUSGABEN DES BFS HABEN SICH VON 2004 BIS 2016 VERDOPPELT.»

Wozu dienen diese Infos?

Das BFS verweist auf seine Publikationen: «Umweltqualität und Umweltverhalten». Dort wird z. B. festgehalten, dass die «Bevölkerung im Jahre 2015, weniger als 2011, mit Familie, Freunden und Bekannten mindestens einmal pro Woche über Umweltthemen diskutiert hat». Besonders stolz sind die Beamten in Neuchâtel über ihr «Indikatorensystem Wohlfahrtsmessung». Hier wird über die «Lebenszufriedenheit in verschiedenen Bevölkerungsgruppen», so z. B. auch über die «körperliche, ­psychische und soziale Gesundheit», berichtet. Gesammelt werden auch Daten zum Konsum von Kino, Radio und Fernsehprogrammen.

Die Frage stellt sich: Wozu dienen alle nach Einkommen, Haushalt, Region, Sprache usw. aufgeteilten Informationen? Ebnen sie den Beamten und Parlamentariern den Weg zu neuen staatlichen Aufgaben? Soll, darf der Bund ĂĽberhaupt solche Daten erheben?

Ausgaben verdoppelt

In der Bundesverfassung steht in ­Artikel 65: «Der Bund erhebt die notwendigen statistischen Daten…». Je nachdem wie der dafür verantwortliche Departementsvorsteher – aktuell ist dies Alain Berset – das Adjektiv «notwendig» interpretiert, kann diese Regel eng oder weit gefasst werden.

Tatsache ist, dass sich die Ausgaben des BFS von 2004 bis 2016 auf 169,2 Millionen Franken verdoppelt haben. Hinzu kommen all jene statistischen Erhebungen, die –unabhängig von jenen des BFS –zusätzlich von den einzelnen Departementen erhoben werden. Gemäss den statistischen Mehrjahresprogrammen des Bundes produzierten diese im Jahre 2012 weitere Kosten im Umfang von 35 Millionen. Im jüngsten Mehrjahresprogramm (2016–2019) werden diese zusätzlichen Aufwendungen nicht mehr erwähnt. Ab 2017 werde dies im Rahmen von FEDESTAT abgeklärt.

Demnach stellen sich weitere Fragen: Wie kann sich der Bürger gegen die zunehmenden Befragungen von ­statistischen Ämtern, von Bund, über Kantone und Gemeinden wehren? Muss er überhaupt Einblick in seine Intimsphäre gewähren? Wäre es nicht an der Zeit, Ordnung zu schaffen?

Werner C. Hug

sgv-Direktor BIGLER fordert:

Alles nur noch via BFS

FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, hat bereits 2016 eine Motion (16.3389) zur Bündelung der ­statistischen Umfragen eingereicht. Darin wird verlangt, dass das Bundesamt für Statistik (BFS) die alleinige Kompetenz haben soll, Statistiken – und die damit verbundenen Umfragen – als obligatorisch zu erklären. Zudem soll das BFS dem Parlament jährlich Rechenschaft über Anzahl und Folgekosten der Statistiken ablegen müssen. Bigler begründet seinen Vorstoss damit, dass insbesondere die KMU unnötig belastet würden, wenn sie von verschiedenen Ämtern und unkoordiniert nach unzähligen ähnlichen, aber nie ganz gleichen Angaben gefragt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion; im Rat wurde sie noch nicht behandelt. En

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