Publiziert am: 18.06.2021

Irritierende Subventionspflicht

LEX NETFLIX – Ganze vier Prozent ihres Umsatzes sollen Streamingdienste für die Filmförderung dem Staat abführen. Der Nationalrat hatte ein Prozent gefordert.

Unter dem Titel «Kulturförderung» streiten sich National- und Ständerat seit rund einem Jahr um die Frage, wie die Filmförderung in Zukunft ausgestaltet werden soll. In der heute zu Ende gehenden Sommersession neigte sich der Ständerat über das Filmgesetz und beschloss strengere Auflagen für Streamingdienste. Die Revision des Filmgesetzes sieht neu eine direkte Investitionspflicht ins unabhängige Schweizer Filmschaffen vor.

Sie soll gelten für ausländische Streamingdienste wie Netflix und ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster. Wer diese Investitionspflicht im Mittel innerhalb von vier Jahren nicht erfüllt, der schuldet dem Bundesamt für Kultur (BAK) weiterhin eine Ersatzabgabe, die dann wieder ins unabhängige Schweizer Filmschaffen fliessen soll.

Vier Prozent für Schweizer Filme

Mit der Änderung des Filmgesetzes will der Bund den Schweizer Film stärken. Ganze vier Prozent ihres Umsatzes sollen Streamingdienste für die Filmförderung dem Staat abführen. Der Nationalrat hatte ein Prozent gefordert.

«ES IST BEFREMDEND, PRIVATE tv-sENDER ZUR FINANZIERUNG STAATLICHER AUFGABEN ZU ZWINGEN.»

Im Unterschied zum Nationalrat, der die sprachregionalen TV-Anbieter noch ausgenommen hat, hat der Ständerat in der Sommersession beschlossen, das Schweizer Privatfernsehen nicht zu verschonen. Auch die privaten TV-Sender sollen zur Kasse gebeten werden. Vier Prozent des Umsatzes sind eine hohe Summe. Rund 18 Millionen würden jährlich in die Förderung des Schweizer Films fliessen, 14 Millionen mehr, als heute der Fall ist.

Aus Werbeerträgen bezahlen?

Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist es befremdend, dass private TV-Sender zur Mitfinanzierung einer staatlichen Aufgabe gezwungen werden. Verschiedene Sender können nämlich keinen Franken aus dem Gebührentopf des Bundes beziehen und zahlen letztlich die Filmabgabe aus ihren Werbeerträgen. Faktisch wird dadurch eine Subventionspflicht begründet. Zumindest ihre Eigenproduktionen sollten die TV-Sender sich anrechnen lassen dürfen oder wenigstens einen Teil ihrer Verpflichtungen wie bisher in Form von Werbung für Schweizer Filme erbringen können. Die Vorlage geht zwecks Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. Korrekturen sind angebracht.

Kl

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