Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Jetzt dringend umstellen!
ZAHLUNGEN – Nach dem 30. September dieses Jahres sind die heutigen Einzahlungsscheine Geschichte und werden von den Finanzinstituten nicht mehr verarbeitet. Für Unternehmen ist es daher jetzt höchste Zeit, auf die QR-Rechnung oder auf eBill umzustellen.
Für Rechnungssteller ist es wichtig, jetzt noch rechtzeitig auf die QR-Rechnung bzw. eBill umzustellen. Denn nur bei einer fristgerechten Umstellung der Rechnungssteller bis spätestens zum 30. September können die Zahlungen der Rechnungsempfänger weiterhin ohne Probleme von den Finanzinstituten verarbeitet werden.
Rechnungssteller: jetzt handeln!
Unternehmen, die sich bis heute noch nicht mit der Umstellung befasst haben, wird empfohlen, umgehend ihre Bank und ihren Softwarepartner zu kontaktieren. Diese leisten Unterstützung bei den erforderlichen Planungs- und Umstellungsarbeiten auf die QR-Rechnung. Der Zahlungsverkehr und insbesondere die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung von Rechnungsstellern mit Hard- und Software-Lösungen müssen rechtzeitig umgestellt werden.
Für weitere Informationen zur QR-Rechnung und eBill wenden sich Rechnungssteller und Unternehmen an ihre Bank und/oder ihren Softwarepartner.
Zahlungsfristen beachten
Zu beachten sind insbesondere auch die Zustelldauer auf dem Postweg und ein allfälliges Zahlungsziel beim letztmaligen Versand von Rechnungen auf Basis der heutigen Einzahlungsscheine. Versenden Sie also so bald wie möglich nur noch Rechnungen mit QR-Zahlteil bzw. eBill.
Fristgerechte Umstellung der Daueraufträge nötig
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die fristgerechte Umstellung von Daueraufträgen auf Basis der orangen Einzahlungsscheine (ESR). Hier gilt es seitens der Rechnungssteller, die Rechnungsempfänger auf die erforderliche Anpassung hinzuweisen. Rechnungsempfänger sollten ihre laufenden Daueraufträge proaktiv prüfen und diese an die neue QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz anpassen. Denn Daueraufträge, die auf dem ESR basieren, werden nach dem 30. September ebenfalls nicht mehr ausgeführt.
Perforation nicht vergessen
Falls die QR-Rechnung in Papierform erstellt wird, ist eine Perforation zwischen den Angaben zur Rechnung und des Zahlteils sowie zwischen dem Zahlteil und dem Empfangsschein obligatorisch. Dies sollte bei der Rechnungserstellung auf keinen Fall vergessen werden, da die Perforation zwingend notwendig ist für eine automatisierte Verarbeitung der QR-Rechnung in Papierform. Zudem ist die Perforation ein wichtiges Orientierungsmerkmal für Personen mit Sehbeeinträchtigungen.
Weiterführende Informationen
• www.einfach-zahlen.ch/rechnungssteller
• www.paymentstandards.ch für Unternehmen, die Hard- und Software-Lösungen für ihren Zahlungsverkehr einsetzen.
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