Publiziert am: 27.05.2016

Jugendarbeitslosigkeit im Sinkflug Entlastung bei der AHV-Meldung

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Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) waren Ende April 2016 149 540 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben. Das sind 5784 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank damit von 3,6 Prozent im März auf 3,5 Prozent im April. Die Jugendarbeitslosigkeit (15- bis 24-Jährige) verringerte sich um 1036 Personen (–5,5 Prozent) auf 17 871. Insgesamt wurden 210 926 Stellensuchende registriert, das sind 7261 weniger als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode stieg diese Zahl damit um 11 580 Personen (+5,8 Prozent). Die Zahl der bei den RAV gemeldeten Stellen hat sich um 55 erhöht und liegt nun bei 10 441 Stellen.

Mehr Personen von Kurzarbeit betroffen

Im Februar 2016 waren 6026 Personen von Kurzarbeit betroffen, 350 Personen mehr (+6,2 Prozent) als im Vormonat. Die Anzahl der betroffenen Betriebe erhöhte sich ebenfalls, und zwar um 71 (+12,1 Prozent) auf 660. Die durch die angeordnete Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden nahmen um 9406 (+2,7 Prozent) auf 351 674 Stunden zu. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Februar 2015) waren lediglich 223 278 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 3593 Personen in 400 Betrieben verteilt hatten.

Im Februar 2016 wurden gemäss Angaben der Arbeitslosenversicherungskassen 3072 Personen ausgesteuert, da sie ihr Recht auf Arbeitslosenentschädigung ausgeschöpft hatten.

Der Bundesrat hebt die unterjährige Meldepflicht neuer Arbeitnehmender auf. Dazu passt er die Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) an. Arbeitgeber müssen künftig den AHV-Ausgleichskassen neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr systematisch innert 30 Tagen ab Stellenantritt, sondern spätestens anlässlich der Lohnabrechnung zu Beginn des Folgejahres melden. Ebenfalls aufgehoben wird der bisher zuhanden des Versicherten ausgestellte Versicherungsnachweis, womit der Anschluss bei der AHV-Ausgleichskasse bestätigt wurde. Der Bundesrat hat eine entsprechende Motion umgesetzt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.

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