Publiziert am: 09.02.2018

Kampfansage an Jungunternehmer

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN – Der Bundesrat will den Barbezug von Vorsorgegeldern weiter einschränken. Firmengründer sollen zum Aufbau einer eigenen Firma keine BVG-Gelder mehr einsetzen dürfen. Das ist ein Fehler, findet der sgv.

Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen EL steigen Jahr für Jahr stark an. Reformen drängen sich daher auf und werden vom Schweizerischen Gewebeverband sgv grundsätzlich unterstützt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Therapie für das kränkelnde EL-System setzt aber am falschen Ort an. Der ausgelöste volkswirtschaftliche Schaden wäre erheblich und die Folgekosen dürften die Einsparungen um ein Mehrfaches überschreiten.

Der Bundesrat will nämlich den Barbezug von Vorsorgegeldern weiter einschränken. So will er Jungunternehmern gänzlich verbieten, zum Aufbau einer eigenen Firma BVG-Gelder einzusetzen. Um die Wahrscheinlichkeit späterer Ergänzungsleistungen einzudämmen, müssen gemäss Ansicht unserer Landesregierung die Vorsorgegelder besser geschützt werden. Dies stelle kein Problem dar, weil es am Kapitalmarkt genügend Möglichkeiten zur Finanzierung von Start-ups 
gebe.

Fremdkapital gibt’s erst später

Das ist klar falsch. Ohne den Einsatz von BVG-Geldern würden viele Firmengründungen gar nie zustande kommen. Denn auf dem Kapitalmarkt lässt sich vielfach erst dann Geld für Jungunternehmen beschaffen, wenn sie einen erfolgreichen Start nachweisen können. Und damit dieser Nachweis möglich wird, braucht es eben vorerst einen Initialeinsatz, der oft nur dank des eigenen Vorsorgekapitals möglich ist.

Der Strukturwandel hat zur Folge, dass immer wieder Betriebe vom Markt verschwinden. Um diesen Verlust aufzufangen, ist speziell die Schweiz als rohstoffarmes Land existenziell darauf angewiesen, dass laufend neue Betriebe gegründet werden. Denn gerade auch in diesen Unternehmen werden neue Arbeitsplätze geschaffen, es wird ein Teil des BIP erwirtschaftet, es werden Aufträge an Dritte vergeben, es ­werden Sozialversicherungsabgaben generiert und es werden Steuern ­bezahlt.

Ohne Risiko geht gar nichts

Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht jeder Firmengründung Erfolg beschieden ist. Das gehört zum unternehmerischen Risiko, ohne das sich keine moderne Volkswirtschaft entwickeln kann. Jedes Scheitern eines Jungunternehmers ist bedauerlich, darf auch nicht überbewertet werden. Etliche wagen einen zweiten oder gar dritten Anlauf und setzen sich dann durch. Jene, welche wieder als Arbeitnehmende tätig werden, haben – insbesondere auch wegen der Möglichkeit freiwilliger Einkäufe – meist noch viele Jahre Zeit, um wieder ein ansprechendes Alters­kapital aufzubauen.

Versicherte nicht entmĂĽndigen

Der Bundesrat will ebenfalls den Barbezug von BVG-Geldern beim Eintritt ins Rentenalter verbieten. Auch diese Entmündigung der Versicherten lehnt der sgv ab. Die paar Fälle, bei denen Vorsorgegelder falsch eingesetzt wurden, rechtfertigen es nicht, die Rechte sämtlicher Versicherten einzuschränken. Gerade in Zeiten dramatisch sinkender Umwandlungssätze soll weiterhin jeder angehende Pensionär das Recht haben, seine Vorsorgegelder eigenverantwortlich selber anzulegen. Um Missbräuchen einen Riegel zu schieben, reicht es aus, die Ergänzungsleistungen all jener Versicherten, die ihr Vorsorge­kapital nicht sachgerecht angelegt ­haben, auf das absolute Existenz­minimum zu beschränken.

Kurt Gfeller, 
Vizedirektor sgv

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