Publiziert am: 08.02.2019

«Kein besserer Vorschlag»

STAF – Die Schweizerische Gewerbekammer hat die Ja-Parole zu STAF beschlossen. Weshalb die Verknüpfung der dringenden Lösung für die Unternehmenssteuern mit der AHV-Finanzierung Sinn macht, erläutern Mitglieder der parlamentarischen Gewerbegruppe des sgv.

Schweizerische Gewerbezeitung: STAF verbindet die notwendige Steuerreform für Unternehmen mit einer temporären Lösung zur Finanzierung der AHV. Weshalb braucht die Schweiz diesen Kompromiss?

Jean-François Rime (NR SVP/FR): Ich bin nicht begeistert von diesem Vorschlag; aber ein besserer liegt nicht auf dem Tisch. Die Schweiz braucht diesen Kompromiss dringend. Ich sehe zwei Hauptgründe.

Erstens entspricht das derzeitige Schweizer Steuersystem nicht mehr den internationalen Standards, eine Unternehmenssteuerreform ist zwingend notwendig. Die kantonalen Steuersysteme müssen daher abgeschafft werden, sonst würde die Schweiz sofort auf einer grauen ­Liste stehen. Durch die Abschaffung der Steuersysteme verliert die Unternehmensbesteuerung an Attraktivität. Die in STAF vorgeschlagenen neuen steuerlichen Massnahmen entsprechen den Bedürfnissen aller Unternehmen und fördern so den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Zweitens ist eine Teilfinanzierung der AHV in diesem Kompromiss unerlässlich; dies als Reaktion auf die massive Kritik der Gegner der USR III. Diese Vorlage wurde in den Umfragen im Februar 2017 deshalb so massiv abgelehnt, weil sie kein Element des Sozialausgleichs enthielt. Mit STAF haben wir nun eine Lösung, die das Problem der Unternehmensbesteuerung auf Bundesebene löst und gleichzeitig zur Finanzierung der AHV beiträgt.

STAF entspricht dem politisch Machbaren!

Welches sind Ihre Hauptgründe für ein Ja zu dieser Reform am 19. Mai?

Daniela Schneeberger (NR FDP/BL): Ich sage überzeugt Ja zur Steuervorlage (STAF), weil mit der darin enthaltenen Zusatzfinanzierung der AHV ein wichtiger sozialer Ausgleich erzielt wird. Dies, ohne dass damit die Sozialleistungen ausgebaut und unsere Betriebe noch mehr belastet werden, wie das mit der vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagenen Erhöhung der Kinderzulagen geschehen wäre. Ein weiterer, mindestens so wichtiger Grund für meine Unterstützung dieser Reformvorlage ist, dass die STAF die Steuerautonomie der Kantone nicht nur achtet, sondern dass sie deren finanziellen Spielraum erhöht und die Kantone auf ihre Bedürfnisse und Situationen abgestimmte Lösungen treffen können.

Alle Unternehmen – egal ob international tätiger Grosskonzern oder kleiner Gewerbebetrieb – werden künftig gleich besteuert. Die STAF stärkt den Werkplatz Schweiz. Sie leistet einen Beitrag zur Standortattraktivität, zur Rentensicherheit und zur Steuergerechtigkeit. Die Vorlage stellt eine tragfähige, typisch schweizerische Kompromisslösung dar. Die STAF entspricht dem politisch Machbaren und muss deshalb angenommen werden.

Rechtssicherheit, Gleichheit und Gleichberechtigung

Was bringt STAF den KMU, indem sie den besonderen Steuerstatus abschafft?

Hansjörg Brunner (NR FDP/TG): Ein Ja zur Steuervorlage bringt Rechtssicherheit. Die Unternehmer wissen endlich, woran sie sind, und kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes. Rechtssicherheit fördert Innovationen – Unsicherheit lähmt!

Ein Ja zur Steuervorlage, mit identischen Steuersätzen für alle, bringt Gleichheit und Gleichberechtigung. Mit Sicherheit werden die Kantone die STAF so umsetzen, dass die Gewinnsteuern für alle Unternehmer sinken. Bisher privilegierte Unternehmen werden etwas mehr, die KMU in der Regel weniger Steuern zahlen müssen.

Die Kantone sind jetzt zusammen mit uns Unternehmern gefordert, gute Lösungen zu auszuarbeiten. Der Bund liefert lediglich den rechtlichen Rahmen. Es wird in einzelnen Kantonen mehrere Anläufe brauchen, bis eine befriedigende kantonale Gesetzgebung mehrheitsfähig ist. Bei der Erarbeitung der Steuervorlage wird kein Kanton, keine Regierung, kein Parlament und erst recht nicht die Bevölkerung die Bedeutung der KMU mit ihren Arbeitsplätzen und Lehrstellen ausblenden. Die Feinjustierung erfolgt zu Recht und wie in unserem Land üblich mit Berücksichtigung der kantonalen Besonderheiten. Ich werde mich mit aller Kraft für ein Ja am 19. Mai 2019 einsetzen.

Arbeitsplätze und Wohlstand sichern

Was wären die Folgen für den Schweizer Wirtschaftsstandort – und insbesondere für KMU –, falls STAF abgelehnt würde?

Thomas Hurter (NR SVP/SH): Die internationalen Entwicklungen im Steuerbereich zwingen uns, die kantonalen Steuerprivilegien für ausländische Firmen (Statusgesellschaften) abzuschaffen. Für Bund, Kantone und Gemeinden stehen Steuereinnahmen von rund 5,4 Milliarden Franken pro Jahr sowie 150 000 Arbeitsplätze direkt auf dem Spiel. Indirekt betroffen sind zahlreiche weitere Unternehmen, vorwiegend KMU, die als Zulieferer namhafte Umsätze mit Statusgesellschaften erwirtschaften. Aber auch das Gewerbe, der Detailhandel und die Gastronomie profitieren von den hier ansässigen ausländischen Firmen. Die STAF will mit zielgerichteten steuerlichen Massnahmen den Wegzug dieser internationalen Firmen verhindern und die Standortattraktivität der Schweiz erhalten. Ausländische und schweizerische Firmen werden inskünftig gleich besteuert, was für die Schweizer KMU steuerliche Entlastungen bringt. Damit steigt die Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU und wertvolle Arbeits- und Ausbildungsplätze bleiben erhalten. Eine Ablehnung der STAF hätte für unsere KMU massive Nachteile wie Umsatzeinbussen, den Abbau von Arbeitsplätzen und längerfristig spürbare Steuererhöhungen zur Folge.

Für die Kantone sehr wichtig

Über STAF wird auf Bundesebene abgestimmt. Wie sieht es mit der Umsetzung in den Kantonen aus?

Leo Müller (NR CVP/LU): Die STAF-Vorlage ist für die Kantone sehr wichtig. Sie müssen aufgrund des Druckes der OECD die Sonder­besteuerung von Holding-, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften abschaffen. Diese Abschaffung bedeutet für solche Unternehmen vorerst eine massive Steuererhöhung. Derartige Firmen würden ­deshalb wegziehen. Folglich braucht es Begleitmassnahmen, welche die Kantone beschliessen müssen. Die Kantone sehen dazu pragmatische Massnahmen vor. Sie können gezielt verschiedene Instrumente wie Patentbox sowie Abzüge für Forschung und Entwicklung gemäss ihren Bedürfnissen umsetzen, was sie auch tun. Zudem stellt der Bund, weil er auch ein grosses Interesse am Gelingen dieser Steuerreform hat, den Kantonen rund eine Milliarde Franken zur Verfügung.

Für viele Kantone ist zudem zentral, dass mit dieser Vorlage auch der Finanzausgleich angepasst wird. So sollen Fehlanreize bei den juristischen Personen eliminiert werden. Kantone, die Unternehmen angesiedelt und sich von der Wirtschaftskraft her verbessert haben, werden heute im Rahmen des Finanzausgleichs dafür bestraft. Diese Fehlanreize werden mit der STAF-Vorlage weitestgehend eliminiert. Auch das ist aus Sicht der Kantone ein zentraler Grund, weshalb dieser Vorlage zuzustimmen ist.

Sicherheit und Planbarkeit

Welche positiven Auswirkungen wird STAF Ihrer Meinung nach auf die öffentlichen Finanzen und den Finanzausgleich haben?

Fabio Regazzi (NR CVP/TI): STAF wird sich in mehrerer Hinsicht ­positiv auf die Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden in der Schweiz auswirken. Vor allem – und das ist das zentrale Element – stärkt STAF die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz und führt damit auch zu neuen Arbeitsplätzen. Dadurch werden die Steuereinnahmen langfristig gesichert, und es wird das Potenzial geschaffen, um Einnahmen für den Staat nachhaltig zu steigern. Denn die durch die STAF gewonnene Sicherheit und Planbarkeit sorgt dafür, dass Unternehmen auch in Zukunft investieren können und dadurch (besteuerbare) Einkommen generieren. Weiter stellt die Erhöhung des Kantonsanteils an der ­direkten Bundessteuer einen Anreiz für Kantone dar, Reformen zu beschliessen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Sonderregelungen zur Förderung von Forschung und Entwicklung – der einzige Rohstoff in unserem Land. Diese Reformen sollen auf kantonaler Ebene zu einem Wettbewerb führen, der die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts weiter stärkt. Durch die geschaffenen Anreize können die Kantone ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen, was ganz im Sinne unseres schweizerischen Föderalismus ist.

Interview: Gerhard Enggist

JA zum WAffenrecht

Ja zu STAF und auch Ja zum Waffenrecht: Dies die Parolen der Schweizerischen Gewerbekammer für die Abstimmungen vom 19. Mai 2019.

www.sgv-usam.ch

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