Publiziert am: 16.10.2015

Kein Deal um jeden Preis

FINANZDIENSTLEISTUNGEN – Über 500 sektorielle EU-Regulierungen müsste die Schweiz für den erleichterten grenzüberschreitenden Marktzutritt übernehmen – enorme Zusatzkosten drohen.

Wie sieht die institutionelle Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU aus? Grundsätzlich angespannt. Um besser verhandeln zu können, hat der Bundesrat ein Paket geschnürt: Alle künftigen Abkommen mit institutionellen Folgen werden nun zusammen verhandelt. Ist das klug? Möglicherweise. Aber mindestens ein grosser Giftzahn ist dabei. Er heisst Finanzdienstleistungsabkommen und regelt den gegenseitigen Marktzutritt.

Verlockende Idee

Die Idee dahinter ist verlockend. Schweizer Banken, Vermögensverwalter, und vielleicht sogar alle «Finanzvertriebler» könnten ihre Produkte und Dienstleistungen auch in der EU verkaufen und umgekehrt. Auf den ersten Blick ist das doch ganz überzeugend. Denn es führt zu mehr Wettbewerb und damit tendenziell zu mehr und besseren Produkten sowie zu tieferen Preisen.

Enorme Zusatzkosten

Doch die Sache hat einen Haken. Und das ist – kaum überraschend – die EU-Regulierung. Über 500 sektorielle Regulierungen müsste die Schweiz übernehmen – alleine im Finanzmarktrecht. Daneben kämen zahlreiche andere Vorschriften, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht, dem sogenannten Beihilferecht oder auch dem Konsumentenschutz.

«REIN IM INLAND TÄTIGE ANBIETER sollen EINFACHEREN REGULIERUNGEN UNTERSTEHEN.»

Das würde einerseits das staatspolitische Verständnis der Schweiz schwer erschüttern. Schliesslich unterstehen diese Regulierungen weder dem Volk noch seinen Vertreterinnen und Vertretern. Andererseits lösen diese Regulierungen enorme Zusatzkosten aus, die jeder einzelne Schweizer Finanzdienstleister tragen müsste.

Gerade diese Zusatzkosten könnten die Finanz-KMU nicht stemmen. Wenn die Schweiz undifferenziert die gesamte EU-Finanzregulierung übernimmt, erhalten die Grossbanken erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Instituten oder Vermögensverwaltern – diese will die EU eigentlich gar nicht.

Differenzierung lautet die Devise

Eines darf man nämlich nicht vergessen: Die Schweiz hat die Tendenz, die EU als Markt zu sehen. Das ist sie auch. Aber die EU versteht sich primär als Regulierungsunion. In ihrer Regulierung sieht sie ihre Legitimation. Folgerichtig verlangt sie, dass Partner wie die Schweiz grundsätzlich der Regulierungsunion beitreten müssen.

Was bedeutet dies? Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich für offene Märkte ein. Der erleichterte grenzüberschreitende Marktzutritt darf jedoch nicht zulasten des gesamten Finanzplatzes und der Schweizer Volkswirtschaft erkauft werden. Zunächst müssen Nutzen und Kosten eines solchen Abkommens im Paket mit den anderen Abkommen dargestellt werden. Hier geht es vor allem um die gesamte Volkswirtschaft und nicht um das Wohl spezifischer Institutionen.

Weiter ist es notwendig, differenziert voranzugehen. Für Institute, welche den Marktzugang zur EU suchen, sollen entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden. Für rein im Inland tätige Anbieter muss es hingegen offenbleiben, einfacheren, schweizerischen Regulierungen zu unterstehen. Wie auch immer das Ganze ausfällt: Ein Finanzdienstleistungsabkommen muss den unterschiedlichen Geschäftsmodellen, insbesondere den Finanz-KMU, Rechnung tragen.

Die EU wird versuchen, die Schweiz vor allem mit dem Finanzdienstleistungsabkommen zu ködern. Im Gegenzug müsste die Schweiz ihre ins­titutionelle Integration in die Regulierung akzeptieren. So geht das nicht. Eine klare Positionierung der Schweiz ist hier notwendig. Und eine Differenzierung sowieso.

Henrique Schneider,

Ressortleiter sgv

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