Publiziert am: 03.10.2014

«Kein Diktat aus Bern»

PETER HEGGLIN – «Das Ausland wird sie mit Handkuss aufnehmen»: Der Zuger Finanzdirektor und Präsident der Finanzdirektorenkonferenz warnt vor Vertreibung der «pauschal» Besteuerten.

Schweizerische Gewerbezeitung: Sollte die Pauschalbesteuerung abgeschafft werden, käme es zu Steuerausfällen. Wie hoch schätzen Sie diese ein?

nPeter Hegglin: Zunächst möchte ich betonen, dass es sich nicht um eine «Pauschal»-Besteuerung handelt, sondern um ein griffiges Veranlagungsverfahren nach dem weltweiten Lebensaufwand unter Berücksichtigung diverser Bedingungen. Durch die Abschaffung dieser Besteuerung nach dem Aufwand sind Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte zu erwarten. Allerdings machen Verhaltensanpassungen von betroffenen Steuerpflichtigen Schätzungen schwierig. Ende 2012 wurden gemäss der neuesten Erhebung der FDK 5634 Steuerpflichtige nach dem Aufwand besteuert. Es wurde ein Steuerertrag von 695 Millionen Franken für Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern erzielt. Hinzu kommen weitere Einnahmen aus Liegenschafts-, Erbschafts- und Mehrwertsteuern oder Sozialabgaben. Die Entwicklung der Einnahmen hängt entscheidend davon ab, wie stark die betroffenen Steuerpflichtigen ins Ausland abwandern und wie hoch die Besteuerung für die nach einer Abschaffung in der Schweiz verbleibenden Aufwandbesteuerten ausfällt. Eine genaue Quantifizierung der Einnahmenausfälle ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.

«WENIGER ARBEITSPLÄTZE, HÖHERE STEUERN UND WENIGER LEISTUNGEN: DAS WÄREN DIE FOLGEN.»

Wer müsste für diese Ausfälle geradestehen?

n Neben den Steuerausfällen sind auch negative volkswirtschaftliche Auswirkungen zu erwarten. Indem wegziehende Aufwandbesteuerte weniger konsumieren und investieren, ist auch mit Arbeitsplatzverlusten vor allem in peripheren Gebieten zu rechnen. Die Zeche zahlen die zurückbleibenden Einwohnerinnen und Einwohner mit höheren Steuern und tieferen Leistungen der öffentlichen Hand.

Als Präsident der Finanzdirektorenkonferenz muss es Sie schmerzen, wie die Initianten den Föderalismus mit Füssen treten...

n Die Aufwandbesteuerung hat in der Schweiz eine lange Tradition, die z.B. im Kanton Waadt bis 1862 und im Kanton Genf bis 1928 zurückreicht. Seit je machen die Kantone sehr unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch, Steuerpflichtige nach dem Aufwand zu besteuern. Einige Kantone verzichten auf diese Möglichkeit, einige Kantone wie z.B. auch Glarus oder Solothurn haben nur eine Handvoll Aufwandbesteuerte, während in Kantonen der Westschweiz und in Tourismusregionen das Instrument häufiger zur Anwendung kommt.

«DIE AUFWANDBESTEUERUNG HAT IN DER SCHWEIZ EINE LANGE TRADITION.»

Die Kantone Zürich, Appenzell Aus­serrhoden, Schaffhausen und Basel-Landschaft beschlossen in Volksabstimmungen, dieses Instrument nicht mehr anzuwenden. Im Kanton Basel-Stadt erfolgte die Abschaffung durch das Kantonsparlament. In der gleichen Zeit hat sich aber eine noch grössere Zahl von Kantonen (Bern, Luzern, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau) in Volksabstimmungen für die Beibehaltung der Aufwandbesteuerung ausgesprochen. In den Kantonen Uri, Zug, Freiburg, Solothurn, Graubünden, Aargau, Schwyz, Tessin, Waadt, Wallis und Genf wurden Abschaffungsbestrebungen in den Kantonsparlamenten abgelehnt. Es gibt also keinen allgemeinen Trend in Richtung Abschaffung der Aufwandbesteuerung, sondern eine ­individuelle Beurteilung jedes einzelnen Kantons. Insofern sind diese kantonalen Entscheide ein ausgezeichnetes Beispiel für den funktionierenden Föderalismus der Schweiz. Das föderalistische Steuersystem lässt genügend Spielraum für die kantonale Umsetzung der Aufwandbesteuerung auch bei unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich Steuergerechtigkeit. Es ist angezeigt, dass der Souverän jedes Kantons selber entscheiden kann, ob er die Aufwandbesteuerung anwendet. Es braucht kein plattmachendes Diktat aus Bern. 

Was die Kantone schmerzt, freut bestimmt das Ausland. Wohin werden die Steuereinnahmen fliessen, die der Schweiz bei einer Annahme der Initiative verlorengehen?

n Der internationale Steuerwettbewerb um mobile Steuerzahler ist gross, nicht nur bei den Unternehmen. In neuesten Medienberichten konnte gelesen werden, dass in Monaco grosse Zuzüge von vermögenden Personen zu verzeichnen sind. Die Aufwandbesteuerung ist im internationalen Vergleich nichts Aussergewöhnliches. Andere Staaten wie Grossbritannien oder Portugal haben ebenfalls vergleichbare Arten der Besteuerung und werden diese Personen mit Handkuss aufnehmen. Wir müssen zudem damit rechnen, dass nach Aufwand Besteuerte nur ihr Steuerdomizil ins Ausland verlegen, ihre Liegenschaften aber als Nebendomizil behalten.

Welchen Stellenwert hat der Steuerwettbewerb innerhalb der Schweiz?

n Der Steuerwettbewerb ist ein wichtiges Element unseres erfolgreichen Staates. Dieses Instrument diszipliniert die Kommunen und die Kantone und führt zu hohen öffentlichen Leistungen bei moderaten Steuer­belastungen.

«ANDERE STAATEN WERDEN DIESE PERSONEN noch so gerne AUFNEHMEN.»

Und wie wichtig ist die Steuerkonkurrenz der Schweiz gegenüber dem Ausland?

n Die Aufwandbesteuerung ist ein Instrument, um für ausländische Steuerpflichtige interessant zu sein. Deren Abschaffung würde uns unnötigerweise eines erfolgreichen Instrumentes berauben. Die Diskussion um die Aufwandbesteuerung ist eine hausgemachte Infragestellung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Im Gegensatz zur Unternehmensbesteuerung steht die Schweiz hier nicht im internationalen Fokus.

Statt unbeliebte Steuererhöhungen vors Volk zu bringen, erfindet die Politik immer öfter neue Gebühren. Ist dies aus demokratischer Sicht zulässig?

n Während Steuern voraussetzungslos auf Basis der Leistungsfähigkeit geschuldet sind, werden Gebühren für verlangte Amtshandlungen den Nachfragenden auferlegt. Das entspricht dem Kostendeckungsprinzip und ist im Grundsatz zu unterstützen. Ich teile aber die Meinung, dass das nicht zu versteckten Steuererhöhungen führen darf.

«EIN ERFOLGREICHES INSTRUMENT, UM FÜR AUSLÄNDISCHE STEUERPFLICHTIGE INTERESSANT ZU SEIN.»

Zudem scheint es, als ob die Mehrwertsteuer zum Allheilmittel erklärt werden soll. Was sagen Sie als Finanzdirektor dazu?

n Von einer solchen Entwicklung bin ich gar nicht begeistert. Sie verstärkt die Zentralisierung in Richtung Bundeshaushalt. Die Kantone partizipieren nicht an den Mehrwertsteuererträgen, es ist eine Bundessteuer. Eine solche Verlagerung würde den Kantonen die steuerliche Basis und damit die finanzielle Stabilität entziehen.

Interview: Gerhard Enggist

ZUR PERSON

Der an Weihnachten 1960 geborene Peter Hegglin absolvierte eine Ausbildung zum Landwirt, die er 1989 mit dem eidgenössischen Meisterdiplom abschloss. Von 1987 bis 2002 leitete er einen Landwirtschaftsbetrieb. Parallel bildete sich der Vater von vier heute erwachsenen Kindern an der Zuger Techniker- und Informatikschule weiter.

Seit 2003 vertritt Hegglin die CVP im Zuger Regierungsrat; heute ist 
er Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und ­Finanzdirektoren. En

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