Publiziert am: 06.04.2018

Kein Privileg der Liegenschaftsbesitzer «Ungerecht – und höchst fiktiv», sgz vom 23. März Auch die Schweiz braucht eine Strategie Zum Stellenwert der Cyberdefence.

ECHOS DER WOCHE

Titel und Untertitel sind manchmal missverständlich, oder lassen Befürchtungen aufkommen. So auch der Zusatz im Lead des Artikels «– aber nicht um jeden Preis». Schade!

Die Abschaffung der «Eigenmietwert»-Besteuerung ist – wie in Ihrem Artikel treffend beschrieben – unbestritten. Deshalb sollte grundsätzlich für einen Systemwechsel plädiert werden.

Der Schuldzinsabzug ist kein Privileg der Liegenschaftenbesitzer. Jeder kann Schuldzinsen abziehen, seien es Kleinkredite, Hypotheken oder anderweitige Schuldzinsen. Angeblich ­kostenbewusste Liegenschaftenbesitzer tun gut daran, darauf zu achten, dass zwischen dem Eigenmietwert und den Hypothekarzinsen eine gewisse Balance besteht. Durch die niedrigen Zinsen wurde diese aber gründlich zugunsten der Steuern durcheinandergebracht. Fazit: Die bei genauerer Betrachtung auf Missgunst und Neid basierende Argumentation, «man hätte das Geld gewinnbringend anlegen können und dann wäre der Zins dafür als Einkommen steuerbar», ist ungerecht.

Zielorientierte Politik

Ich wünsche mir eine Politik, die sich vermehrt darauf ausrichtet und sagt, was sie will. Viele Gesetze kommunizieren allzu oft das Gegenteil. Ein Beispiel: Um in der Schweiz leben zu können, braucht man ein Dach über dem Kopf. Dafür muss man ein Stück weit «immobil werden». Mit einer Mietwohnung delegiere ich diese Investition einem anderen. Leider sind viele Schweizer Einwohner der Ansicht, dass das normal sei. Eigentlich hätte der Staat das grösste Interesse daran, dass ihre Einwohner ihr Geld in selbst bewohnte Liegenschaften investieren. So weiss er, wo das Geld steckt. Und Liegenschaftenbesitzer werden wahrlich genug zur Kasse gebeten: Handänderungssteuern, Liegenschafts- und Vermögenssteuern, Grundstückgewinnsteuer, und obendrein eine völlig hypothetische Eigenmietwertsteuer als fiktives Einkommen sind zu zahlen...

Auf der anderen Seite hätte der Staat Interesse daran, dass die Leute ihre Schulden abbauen und amortisieren. Der Schuldzinsabzug ist kein Privileg der Liegenschaftenbesitzer, wie fälschlicherweise oft von linker Seite propagiert. Jeder kann seine Schulden dem Vermögen und die Schuldzinsen seinem Einkommen in Abzug bringen, egal, für was er das Fremdkapital gebraucht hat. Der mit dem Eigenmietwert bestrafte Hausbesitzer wird wohlweislich darauf bedacht sein, seine Schuldzinsen in einer gewissen Balance zu halten... Wen wundert es da, dass ein solcher Staat es nur schwer schafft, seine eigenen Schulden abzutragen?

Der «Systemwechsel» ist überfällig! Und zwar ohne irgendwelche Mogelpackungen und Fehlinformationen!

Nun sollte es aber gerade jungen Familien mit Kindern möglich sein, eine sichere Existenz aufzubauen. Dazu gehört auch ein passendes Dach über dem Kopf. Vielleicht sollte es daher Familien mit Kindern im eigenen Haushalt gestattet sein, in einem gewissen Umfang Hypothekarzinsen vom Einkommen in Abzug zu bringen. Und, da es im Interesse einer gepflegten und attraktiven Schweiz ist, dass die Häuser in Ordnung gehalten werden, sollte deren Unterhalt ebenfalls in einem gewissen Rahmen abzugsfähig sein.

Martin Kuhn, Diessenhofen TG

Endlich gibt das Parlament nach Jahren der Cyberdefence den richtigen sicherheitspolitischen Stellenwert. Armee und Versicherungen generieren Sicherheit und beurteilen Risiken. Wenn der CEO einer der bedeutendsten internationalen Versicherungen von kaum abschätzbarer Zerstörungskraft von Cyberangriffen warnt, dann ist das ein Alarmruf. Neue Versicherungsangebote decken Hackerangriffe und entsprechende Erpressungen ab. Auch KMU und Gewerbebetriebe sind betroffen.

Aktuell erkennt auch die FINMA die enorme Bedrohung für den Finanzplatz durch Cyberbedrohungen und Hacking. Eine grosse Dunkelzahl auch auf dem schweizerischen Finanzplatz entsteht deshalb, weil die Firmen keinen Kundenvertrauensschaden zulassen. Cyberbedrohung ist für die schweizerische Sicherheit die grösste Herausforderung. Die EU-Aussenminister haben beschlossen, Cyberangriffe gegen EU-Staaten wie konventionellen Kriegshandlungen zu begegnen. Auch die Nato hat den Cyberspace zu einem eigenständigen Operationsgebiet erklärt und beschlossen, Angriffe auf Datennetze wie solche Angriffe durch Land-, See- und Luftstreitkräfte zu behandeln und damit den Bündnisfall gemäss Artikel 5 des Nordatlantikvertrages auszulösen. Das ist für die neutrale Schweiz und unsere Sicherheitspolitik und Bedrohungslage von enormer Sprengkraft. Zumal gerade auch der hochentwickelte Finanz-, Werk- und Denkplatz Schweiz und die Verwaltungen des Bundes, Kantone und Gemeinden von der Cybersicherheit abhängen. Die uns bekannten Hackerangriffe auf die Ruag, das VBS, auf US-Elektrizitätswerke und aktuell die Angriffe der russischen Cybergruppe Snipe auf die Bundesrepublik sind alarmierend.

Auch KMU und das Gewerbe sind gefährdet. Eine der Bedrohungslage angepasste Investition in Cyberdefense ist fällig. Auch die Schweiz braucht eine Strategie gegen die Digitalarmeen des Ostens. Gerade die schnelle Entwicklung der Digitalisierung und der Informationstechnologie in der Schweiz, die Kenntnisse der Bevölkerung und deren Wahrnehmung muss auch in unserer Sicherheitspolitik entsprechende Bedeutung bekommen. Das bedeutet auch eine prioritäre Allokation unserer Verteidigungs- und Rüstungsfinanzen. Mit der Modernisierung des Duro für eine halbe Milliarde oder andere Fehlinvestitionen der Armee wie das 800 Millionen teure und abgeschriebene Führungs- und Informationssystem der Armee schrecken wir die internationalen Hacker nicht ab. Es ist erfreulich, dass dem Gewerbeverband verbundene Politiker an diesem Thema engagiert arbeiten und aufklären.

Roger E. Schärer, Oberst a D, Feldmeilen ZH

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