Publiziert am: 23.03.2018

Keine Frage der Diskriminierung

Lohnkontrollen – Der Ständerat will Unternehmen nicht zu Lohnanalysen verpflichten. Auch der Schweizerische Gewerbeverband lehnt jegliche neue Regulierung ab.

Unerklärte Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen will der Bundesrat mit regelmässigen Lohngleichheitsanalysen aufdecken. Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes sieht vor, dass Unternehmen mit 50 oder mehr Angestellten künftig alle vier Jahre eine Analyse durchführen, diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen und über das Resultat informieren (vgl. sgz vom 23. Februar, S. 2 und 3). Das Wording des Bundesrates («aufdecken») in seiner Medienmitteilung vom 5. Juli 2017 verrät den Geist einer polizeilichen Massnahme.

Öffentlicher Sektor nicht erfasst

Die vorberatende Kommission des Ständerats hat die Vorlage eingeschränkt und beantragt, dass nur Firmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Lohngleichheitsanalyse ­verpflichtet werden sollen. Zeigt die Analyse, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, werden die entsprechenden Arbeitgeberinnen und Arbeit­geber von der Analysepflicht befreit. Die Vorlage sollte ausserdem auf zwölf Jahre befristet werden.

Der Ständerat hat trotzdem die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, Alternativen zu prüfen. Das könnte z. B. eine Selbstdeklaration sein, die eine Firma am Ende des Jahres unterschreiben müsste. Ein anderer Ansatz ist, zuerst die bundesnahen Betriebe im Rahmen eines Pilotprojekts zu beobachten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sowohl in der Anhörung der Kommission als auch zu Beginn der Debatte im Ständerat empfohlen, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Die Unternehmen dürfen nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden. Irritierend an der Vorlage des Bundesrates ist auch die Tatsache, dass der öffentliche Sektor gar nicht erfasst wird.

 

Verfassungsnorm genügt

Seit 1981 ist die Lohngleichheit in der Bundesverfassung verankert. Der sgv steht zu dieser Verfassungsnorm, weshalb er sich am Lohngleichheitsdialog beteiligt hat, der allerdings durch den Bundesrat vor vier Jahren für beendet erklärt wurde.

Für Arbeitgeber ist es nicht eine Frage der Diskriminierung, sondern eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen. Diskriminierung wird vom Markt sanktioniert. Die Folgen sind hohe Personalfluktuation und Rekrutierungskosten. Zudem können Verstösse gegen die Lohngleichheit vor Gericht eingeklagt werden. Ein grosser Teil der Beschäftigten untersteht Lohnregulierungen, die durch die Sozialpartner ausgehandelt werden und geschlechterbedingte Diskriminierungen ausschliessen.

Verknüpfung mit einer Erhöhung des Frauenrentenalters

Einige Stimmen wollen die Revision des Gleichstellungsgesetzes mit der Erhöhung des Frauenrentenalters verknüpfen (vgl. Hauptartikel auf dieser Seite) und argumentieren, ohne Lohngleichheit würden die Frauen einer Erhöhung des Frauenrentenalters niemals zustimmen. Das Frauenrentenalter 65 ist aber längst mehrheitsfähig und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Politik des Zückerchens und die Erhöhung der AHV-Renten im September 2017 klar verworfen.

Es bleibt abzuwarten, welche neuen Vorschläge die vorberatende Kommission des Ständerates auf den Tisch legt. Für den Gewerbeverband genügt die Grundlage in der Bundesverfassung.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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