Publiziert am: 24.02.2017

Keine neuen Steuern

BUNDESFINANZEN – Die Schuldenbremse ist ein Bollwerk gegen eine grosszügige Ausgabenpolitik.

Während rund einem halben Jahr durfte ich meine Kollegin Alexa Krattinger während ihrer Abwesenheit infolge Mutterschaft vertreten. Die Zeit war natürlich zu kurz, um mich vertieft mit allen Details ihrer komplexen Dossiers, der Bundesfinanz- und Steuerpolitik, auseinanderzusetzen. Aber einen relativ guten allgemeinen Überblick konnte ich mir dennoch verschaffen. Eines ist mir besonders aufgefallen: Trotz allem Wehklagen der Linken (und manchmal auch der Bauern) wird in der Regel überhaupt nicht gespart, sondern, wenn von Einsparungen, Stabilisierungsprogrammen etc. die Rede ist, wird lediglich die Wachstumsrate der Ausgaben etwas verringert. Und noch eine Erkenntnis: Es wäre gut und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, wenn der Steuerfranken zweimal umgedreht würde, bevor er ausgegeben wird.

Explodierender Bundeshaushalt

Der Bundeshaushalt wächst seit Jahren stärker als das BIP; so haben sich die Bundesausgaben seit 1990 verdoppelt. Mit andern Worten: Der Staat breitet sich zulasten der Privatwirtschaft immer mehr aus, die Ausgaben- und Steuerquote steigt Jahr für Jahr weiter an. Wenn nicht entschlossen Gegensteuer gegeben wird, drohen mittel- und längerfristig grös­sere strukturelle Defizite im Bundeshaushalt. Insbesondere bei den Ausgaben zeigt sich ein düsteres Bild: Neben den steigenden Ausgaben im Asylbereich fallen verschiedene kostenrelevante Beschlüsse des Parlaments ins Gewicht wie die Reform der Altersvorsorge 2020, die Armee sowie der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds. Zudem neigt das Parlament – insbesondere, aber nicht nur vor Wahlen – zu einer ausgesprochenen Ausgabenfreudigkeit.

Was ist zu tun? Es braucht mehr Disziplin, und zwar sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite. Nachfolgend je fünf Vorschläge, um den Bundeshaushalt wieder ins Lot zu bringen.

Einnahmenseite: Steuern disziplinieren und vereinfachen

nKein höheres Wachstum als das BIP: Grundsätzlich sind die Steuern, Abgaben und Gebühren eher zu senken, aber nicht weiter zu erhöhen. Im Durchschnitt dreier Jahre darf das Wachstum der Staatseinnahmen auf keinen Fall höher ausfallen als jenes des BIP. Damit wird der Anstieg der Steuerquote endlich eingedämmt.

nKeine neuen Steuern: Die EinfĂĽhrung von neuen Steuern ist mit Entschiedenheit abzulehnen. Sonst stehen Unternehmen und Konsumenten immer weniger freie Mittel zur VerfĂĽgung. Falls aus irgendeinem Grund dennoch eine neue Steuer eingefĂĽhrt werden mĂĽsste, ist eine andere zwingend abzuschaffen.

nAufkommensneutrale Steuerreformen: Drängt sich eine Reformierung bzw. Modernisierung einer Steuer auf, darf dies nicht dazu missbraucht werden, die Steuerbelastung auch nur um einen Rappen zu erhöhen. Reform und Steuererhöhung sind strikt voneinander zu trennen, dies gehört zum finanzpolitischen Einmaleins.

nEinheitssatz für die MWSt: Eine der wirkungsvollsten Entlastungsmassnahmen für die Wirtschaft wäre ein Einheitssatz für die Mehrwertsteuer – und zwar ohne Ausnahme. Der Ankündigung des ehemaligen FDP-Bundesrats Hans Rudolf Merz vor einigen Jahren sollten nun endlich Taten folgen. Für einen eng beschränkten Warenkorb, so lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen, könnte der Steuersatz null zur Anwendung gelangen.

nWeg von der direkten Bundessteuer als Reichtumssteuer: Die extreme Progression der direkten Bundessteuer hat zur Folge, dass ganz wenige Steuerzahler den Grossteil zum Steueraufkommen beitragen, was leistungshemmend wirkt. So zahlt bei den natürlichen Personen das reichste Prozent rund 45 Prozent aller Bundessteuern. Die einfachste Lösung wäre die Einführung einer Flat Tax mit einem proportionalen Tarif, einer politisch festzusetzenden Freigrenze und der Reduktion der vielen Abzugsmöglichkeiten.

Ausgabenseite: Wachstum brechen, mehr Fokussierung

nKeine Aufweichung der Schuldenbremse: Die in Artikel 126 BV verankerte Schuldenbremse ist eine der grössten finanzpolitischen Errungenschaften der Schweiz. Sie ist ein Bollwerk gegen eine grosszügige Ausgabenpolitik und muss unbedingt eingehalten werden: Eine Verwendung der Haushaltsüberschüsse für Mehrausgaben kommt nicht in Frage, auch nicht für das ausufernde Asylwesen. Nur so kann der Trend zu einer steigenden Ausgabenquote endlich eingedämmt werden.

nReduktion des Anteils stark gebundener Ausgaben: Heute sind rund 60 Prozent der Bundesausgaben stark, d.h. gesetzlich gebunden. Um den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes zu erhöhen, ist dieser Anteil auf mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Damit würden Mittel für weitere wichtige zukunftsgerichtete Aufgaben freigesetzt.

nPriorisierung der Aufgabengebiete: Es braucht unbedingt einen Aktionsplan für die Bundesfinanzen, der ­eine strengere Budgetpolitik zum Ziel hat und die Ausgaben des Bundes beschränkt und klar priorisiert. Zur höchsten Priorität gehören beispielsweise Ausgaben zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Schweizer Wirtschaft wie Investitionen in die Bildung und Forschung sowie die Verstärkung der öffentlichen Sicherheit; weniger prioritär ist etwa der Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit umstrittener Wirkung im Ziel.

nGezielte Entlastungsmassnahmen: Bei Sparprogrammen bzw. einer Reduktion des Ausgabenwachstums sind die folgenden drei Grundsätze zu beachten:

– Im Sinne der Opfersymmetrie trägt jeder Bereich einen minimalen «Sockelsparbeitrag» bei, auch die Landwirtschaft!

– Entlastungen werden klar nach den festgelegten Prioritäten vorgenommen, z.B. mehr bei der multilateralen Entwicklungshilfe als bei der Berufsbildung einsparen.

– Dort, wo das Ausgabenwachstum am stärksten war, wird am meisten gekürzt: Mehr bei den Sozialwerken als bei der Armee oder der Landwirtschaft, wo die Ausgaben relativ gesehen gesunken sind.

nPlafonierung des Bundespersonals: Die Vollzeitstellen beim Bund wachsen trotz verschiedener parlamentarischer Vorstösse nach wie vor stark an, so beim EDA von 2000 bis 2015 um 49,8 Prozent oder beim Uvek im gleichen Zeitraum sogar um 57,3 Prozent. Der Personalbestand ist bei 35 000 zu plafonieren oder noch besser zu reduzieren, Abgänge sind bis zur Zielerreichung nicht mehr zu ersetzen und bei nachgewiesenem Mehrbedarf innerhalb der Departemente zu kompensieren. Vergessen wir nicht: Jeder Beamte ist ein potenzieller Regulierer!

Ruedi Horber, 
Ressortleiter Finanz- und 
Steuerpolitik a.i.

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