Publiziert am: 12.05.2021

Keine Zeit für Denkzettel

Covid-19-Gesetz – Am 13. Juni befinden die Stimmberechtigten über den rechtlichen Umgang mit der Corona-Krise. Auch wenn es viele berechtigte Gründe für Unzufriedenheit gibt: Ein Ja ist die richtige Antwort. Denn ein Nein löst keine Probleme – es würde sie bloss noch verschärfen.

Es stimmt, und es ist höchst ärgerlich: Gerade aus KMU-Perspektive lässt die Bewältigung der Covid-19-Pandemie zu wünschen übrig. Was nicht stimmt: Dass das Covid-19-Gesetz daran schuld sei. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne dieses Gesetz wäre die Lage noch viel schlechter.

Zunächst also zur Kritik: Seit etwa November 2020 sind die Entscheide des Bundesrates weder evidenz­bezogen noch nachvollziehbar. Als Frucht von politischem Aktionismus sind die verhängten Massnahmen, etwa Lockdown und Homeoffice-Pflicht, wirtschaftlich schädlich. Und sie bringen gesundheitspolitisch nichts. Das Bundesamt für ­Gesundheit BAG missachtet elementare rechtsstaatliche Gebote. Und eine demokratisch nicht legitimierte Gruppierung erhebt die Deutungshoheit im Namen «der Wissenschaft» und betreibt Alarmismus bis zum Abwinken.

Diese Kritik ist mehr als berechtigt. Nur: Sie hat mit dem Covid-19-Gesetz nichts zu tun. Ohne das Gesetz würde die Krisenbewältigung der Schweiz noch schlimmer aus­sehen. Denn das Gesetz setzt dem politischen Aktionismus und den absurden Massnahmen Grenzen.

Für mehr Rechtssicherheit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Pandemiebewältigung sind eigentlich im Epidemiengesetz geregelt. Dieses Werk gibt dem Bundesrat und seinen Ämtern sehr weitgehende Befugnisse. Überspitzt formuliert: Gemäss Epidemiengesetz wird der Bundesrat bei Pandemien zum General – und kann sich erst noch selber dazu küren. Das Epidemiengesetz ist zudem auch einseitig, denn sozial- und wirtschaftspoli­tische Überlegungen haben dort keinen Platz. Und genau hier kommt das Covid-19-Gesetz ins Spiel: Das Parlament hat erkannt, wie einseitig das Epidemiengesetz ist. Als Korrektur dazu hat es das Covid-19-Gesetz erlassen. Damit wird der Bundesrat ausdrücklich auf die Verhältnismässigkeit verpflichtet. Er muss auch dafür sorgen, dass wirtschafts- und sozialpolitische Aspekte in seine Entscheidungsfindung einfliessen. Das hat er zuletzt auch getan, indem der Bundesrat immerhin erste Öffnungsschritte eingeleitet hat.

Härtefallmassnahmen nötig

Auch hier gilt: Bei aller Kritik an den Härtefallmassnahmen sind diese dringend nötig, um unverschuldet betroffene KMU unter die Arme zu greifen. Sie sind im Covid-19-Gesetz geregelt. Der Bundesrat kann nämlich so viele Lockdowns bestimmen, wie er will – mit oder ohne Covid-19-­Gesetz. Entschädigen muss er sie aber nur, wenn dieses Gesetz bleibt. Und dies ist äusserst wichtig: Nicht wenige KMU haben direkt oder ­indirekt von den Leistungen der Härtefallprogramme profitiert. Diese Mittel dienten auch dazu, Strukturen zu stabilisieren, die sowohl den Wirtschaftskreislauf als auch den Arbeitsmarkt aufrechterhalten haben und es weiterhin tun. Ohne das Covid-19-Gesetz drohen die Härtefallprogramme zu entfallen. Die Einschränkungen bleiben aber bestehen.

«Ein Nein wäre der Super-GAU»

Es ist richtig – und aus der Perspektive der KMU geboten –, die Entscheide des Bundesrates scharf zu kritisieren. Doch ein Denkzettel an der Urne wäre entschieden der falsch Weg. «Würde das Gesetz verworfen, dann wäre dies für unsere Branche der Super-GAU», sagt Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer.

Ein Nein zum Covid-19-Gesetz gäbe dem Bundesrat noch mehr Freiraum für einseitige Entscheide. Deshalb braucht es am 13. Juni ein Ja zum Covid-19-Gesetz. Es schafft Rechtssicherheit und Unterstützungsmechanismen für KMU. Wer dazu Nein sagt, schneidet sich ins eigene Fleisch.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

www.sgv-usam.ch/covid19-gesetz-ja

 

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