Publiziert am: 22.04.2016

Keinerlei Widerspruch

NAF und «Milchkuh»

Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung», die am 5. Juni zur Abstimmung kommt, steht nicht im Widerspruch zur NAF-Vorlage, wie immer wieder behauptet wird. Auch ist der NAF kein Gegenvorschlag zur Initiative. National- und Ständerat haben es versäumt, beide Vorlagen gemeinsam zu behandeln.

Nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession die Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) durchberaten und angenommen hat, beschäftigt sich jetzt die Verkehrskommission des Nationalrates mit der künftigen Strassenfinanzierung. Unbestritten für die nationalrätliche Verkehrskommission ist, dass in Analogie zur bereits heute durch einen unbefristeten Fonds finanzierten Bahninfrastruktur (FABI) auch für die Finanzierung des Stras­sen- und Agglomerationsverkehrs ein Fonds geschaffen werden soll.

Schrittchen vorwärts 
in der Zweckbindung der Mineralölsteuer

Der Ständerat beschloss eine Erhöhung der Zweckbindung der Mineralölsteuer. Die Verkehrskommission des Nationalrates beantragt nun eine wichtige Unter­­scheidung. Sie beschloss, auf den Ermessensspielraum zu verzichten, strich den Begriff «maximal» und fordert nun neu eine Zweckbindung zugunsten des Strassenverkehrs in einer ersten Phase von fix 55 Prozent und in einer zweiten Phase nach Inkraftsetzung des Netzbeschlusses von fix 60 Prozent. Mit den zusätzlichen 10 Prozent (von 50 auf 60 Prozent) können 250 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich für die Strasse generiert werden. Dies erhöht die Planungssicherheit. Der Schweizerische Gewerbeverband fordert eine Zweckbindung von mindestens 60 Prozent zugunsten der Strasse.

Auch Nationalrat für Benzinpreiserhöhung

Auch die Verkehrskommission des Nationalrates hat einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlages von 4 Rappen zugestimmt, was der Schweizerische Gewerbeverband sgv ausdrücklich ablehnt. Es braucht keine Benzinpreiserhöhung, wenn immer noch ein grosser Teil der Steuern der Autofahrerinnen und Autofahrer zweckentfremdet wird.

«naf und ‹milchkuh› beissen sich nicht – auch wenn das immer wieder behauptet wird.»

Gesicherte Verwendung der Automobilsteuer

Die Zweckbindung der Automobilsteuer in der Höhe von rund 400 Mio. bringt zusätzliche Sicherheit. Die Mehrheit der nationalrätlichen Verkehrskommission will unter Berücksichtigung des Zieles höherer Planungssicherheit von der Möglichkeit der Umverteilung der Automobilsteuer im Rahmen von Sparmassnahmen absehen. Diesen Entscheid begrüsst der sgv. Die Vorlage wird Anfang Mai in der Kommission weiterberaten werden und kommt vermutlich in der Sommersession in den Nationalrat.

«Faire Verkehrsfinanzierung» und NAF

Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrs­finanzierung», die am 5. Juni zur Abstimmung kommt (vgl. Artikel auf dieser Seite), steht nicht im Widerspruch zur NAF-Vorlage, wie immer wieder behauptet wird. Die von den Automobilverbänden mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv lancierte «Milchkuh»-Initiative fordert eine hundertprozentige Zweckbindung des Mineralöl­steuer­grundzolls zugunsten der Strasse – insgesamt knapp 3 Milliarden statt nur 1,5 Milliarden wie heute. Auch ist der NAF kein Gegenvorschlag zur Initiative. National- und Ständerat haben es versäumt, beide Vorlagen gemeinsam zu behandeln. Mit gutem Gewissen kann man Ja zur Volksinitiative «Für eine faire Verkehrs­finan­zierung» sagen und die NAF-Vorlage unterstützen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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