Nationalrat entscheidet sich für das kleinere Übel – es braucht aber eine strukturelle Reform der AHV
Klar ist: Das wird teuer
ENERGIESTRATEGIE 2050 – Bis im Sommer sollten die Eckwerte der Vorlage verabschiedet sein. Der sgv fordert ein Anreizsystem im Gebäudebereich und einen Steuerabsatz über mehrere Jahre.
Im Jahr 2011 wurde sie mit grossem Getöse lanciert, ging 2012 in die Vernehmlassung und 2013 ins Parlament. Dann wurde es still um die Energiestrategie 2050. So still, dass sich vielleicht der eine oder die andere fragt: Gibt es sie noch? Die Antwort ist ja. Sie ist immer noch in Entstehung begriffen.
Beratung braucht Zeit
Die Vorlage «Energiestrategie 2050» besteht aus einer Totalrevision des Energiegesetzes und der Änderung weiterer elf Gesetze. Die Beratung eines solchen Pakets braucht Zeit. So ist das Parlament derzeit im Differenzbereinigungsverfahren. Der National- und Ständerat haben je schon einmal die Vorlage detailliert besprochen.
Es sind aber Unterschiede geblieben. Es gilt, diese in den nächsten Monaten zu bereinigen. Zunächst ist der Nationalrat in der Frühlingssession, dann ist der Ständerat in der Sommersession dran. Mit anderen Worten: Die Energiestrategie 2050 wird voraussichtlich im Sommer 2016 verabschiedet.
Voller Kompromisse
So wie die Vorlage derzeit dasteht, ist sie ein Kompromiss über Kompromisse. Kein Wunder: Viele verschiedene Gruppen haben Anliegen. Und diese stehen oft im Widerspruch zueinander. Kantone wollen beispielsweise ihre Souveränität nicht aufgeben. Aber gleichzeitig wollen sie vom Bund Geld erhalten. Die Wirtschaft im Allgemeinen will günstige Strom- und Energiepreise. Aber viele Wirtschaftsvertreter wollen vermehrt auf die neuen erneuerbaren Energien setzen. Die Stromwirtschaft will eine wettbewerbliche Marktordnung. Aber sie will auch Subventionen für die Grosswasserkraft.
Die Anliegen des sgv
Wie steht es mit den Anliegen des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv? Sie sind teilweise berücksichtigt worden. Der sgv wollte keine Produktions- und Verbrauchsziele im Energiegesetz. Denn das wäre pure Planwirtschaft. Das hat das Parlament eingesehen und als Kompromiss «Richtwerte» vorgegeben. Während diese noch zu ambitiös sind, sind sie immerhin weniger schädlich als Ziele. Wenn nämlich Ziele in einem Gesetz stehen, kann die Verwaltung auf dem Verordnungsweg regulieren. Bei Richtwerten ist das nicht der Fall.
Das grosse Anliegen des sgv ist ein Anreizsystem im Gebäudebereich. Investitionen in die Energieeffizienz der Gebäude – unabhängig davon, ob Ersatzneubauten oder GebäudeÂsanierungen – sollen ĂĽber mehrere Jahre steuerlich absetzbar sein. Das will der Nationalrat. Doch der Ständerat will es nicht. Die Kantone befĂĽrchten nämlich grosse Einnahmeausfälle. Das ist eine jener Differenzen, die geklärt werden mĂĽssen.
Auf jeden Fall teuer
Es gibt auch Anliegen des sgv, die nicht berĂĽcksichtigt wurden. Der Abgabesatz der kostendeckenden EinspeisevergĂĽtung (KEV) wird ansteigen. Ebenso die CO2-Abgabe. Kein Wunder: Wenn immer mehr Vorhaben subventioniert werden, braucht der Staat Geld, um diese Subventionen zu entrichten.
Grundsätzlich ist schon heute klar: Die Energiestrategie 2050 wird teuer. Der Bundesrat selber sagte, man müsse mit circa drei Milliarden Franken im Jahr rechnen. Das Parlament ist zwar dabei, diese Kosten zu senken, aber teuer bleibt die Sache allemal. Die Frage ist, ob diese Milliarden als Zusatzkosten versanden oder sich vielmehr als Investition auswirken werden. Das muss sich noch zeigen.
Die Energiestrategie 2050 ist also noch da. Sie ist einfach noch nicht fertig.
Henrique Schneider, Ressortleiter sgv
zwei ETAPPEN
Die Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket, ist eine Änderung des Energie- sowie elf anderer Gesetze. Der sgv beteiligt sich aktiv an den Beratungen dieser Vorlage und verlangt ein steuerliches Anreizsystem für das Gebäude. Der sgv lehnt höhere Strom- und Energieabgaben ab. Es gibt auch die zweite Etappe der Energiestrategie 2050. Das ist die Einführung des Klima- und Energielenkungssystems KELS, d.h. einer «ökologischen Steuerreform». Diese wird als separate Vorlage behandelt und will eine Verfassungsänderung. Der sgv lehnt KELS ab.Sc
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