Publiziert am: 20.06.2014

KMU-Chefs wehren sich

MEDIENSTEUER – Der sgv plant gegen die RTGV- Revision ein Referendum. Diese sieht eine 
Verfünffachung der Billag-Zwangsabgaben für das Gewerbe vor.

Die im März vom Nationalrat beschlossene Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG bringt dem Gewerbe eine Verfünffachung der Billag-Abgaben. Statt etwa 40 Millionen wie bisher sollen die Betriebe neu 200 Millionen Franken abliefern. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese neue Mediensteuer für Unternehmen vehement ab und bekämpft sie, wenn nötig mit einem Referendum. «Aus Natur der Sache können nur natürliche Personen Radio hören und fernsehen, juristische Personen nicht. Die gleiche Person soll damit zweimal zahlen, was einer Doppelbesteuerung gleichkommt», erklärt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Zudem vertritt der sgv die Position, dass die Mediensteuer in jedem Fall, auch wenn sie nur für die natürlichen Personen erhoben wird, vom Parlament festzulegen ist und nicht wie beantragt vom Bundesrat. «Der Bundesrat würde nach Annahme des neuen Gesetzes wohl bald von seiner Kompetenz Gebrauch machen, die Gebühren (laufend) zu erhöhen, was einem demokratisch-politischen Entscheid entzogen wäre», sagt Bigler. Der engagierte sgv-Direktor ist überzeugt, dass das Referendum eine gute Chance haben würde, denn die Debatte im Nationalrat in der Frühjahrssession 2014 hätte zudem gezeigt, dass die totale Ausnahme der Unternehmen von der Mediensteuer chancenreich und innerhalb der bürgerlichen Fraktionen akzeptiert sei.

Grosser Unmut bei den KMU

Die KMU-Wirtschaft will diese Mehrbelastungen nicht einfach so hinnehmen. Der Unmut gegenüber den neu festgelegten Billag-Gebühren ist gross: «Aus meiner Sicht gehört die Billag ganz abgeschafft. Hohe Zwangsgebühren für Null-Leistungen, die man nie freiwillig ‹geniessen› würde, braucht doch kein Mensch. Entweder die Billag schafft es, sich beispielsweise über Werbung selbst zu finanzieren, oder sie geht ein – was kein Verlust wäre!», so Jürg Sulser, Inhaber der Sulser Logistik AG im zürcherischen Otelfingen. Geradezu eine Antipathie gegenüber der Billag hegt auch Gärtnermeister Beat Baumberger aus dem bernischen Koppigen: «Diese neue Mediensteuer ist gegenüber den KMU eine absolute Frechheit. Wir werden hier grundlos gemolken wie eine Milchkuh. Ich müsste jährlich zusätzlich 400 Franken zahlen. Das lasse ich mir nicht länger gefallen.» Corinne Remund

 

RTVG-Revision

Mit dem neuen Vorschlag muss für jeden Haushalt und für jede Unternehmung eine Abgabe geleistet werden. Die Unternehmensabgabe knüpft am jährlichen Gesamtumsatz an, der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der Mehrwertsteuer (MWST) erhoben wird. Kleine Betriebe unterhalb eines vom Bundesrat zu beschliessenden Umsatzes (vss. CHF 500 000.–) sind von der Abgabe ausgenommen. Die Höhe der Unternehmensabgabe richtet sich nach dem Gesamtumsatz (6 Tarifkategorien).

Kategorie Umsatz Steuer

Kat. 1 ½–1 Mio.400

Kat. 2 1–5 Mio.1000

Kat. 3 5–20 Mio.2500

Kat. 4 20–100 Mio6300

Kat. 5 100 Mio.–1Mrd.15 600

Kat. 6 über 1 Mrd.39 000

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