Publiziert am: 05.06.2020

KMU nehmen Verantwortung wahr

VORSORGE – Während sich die Politik immer mehr mit Vorschriften in die Pensionskassen einmischt, zählen Eigenverantwortung und die patronale Verantwortung weniger als auch schon. In den Konzernen werden PK zur Kostenstelle degradiert. Doch sie dienen auch der Gesamtwirtschaft.

Die Pensionskassen (PK) hängen vom Auf und Ab der Kapitalmärkte ab. Die Corona-Krise lässt die Deckungsgrade absinken. Darüber hinaus beziehen die PK Dividenden und kassieren Mieten. Sie sind somit «Ausbeuter» und «Bonzen», wie die Linke suggeriert. Allein: Die Vorsorgeeinrichtungen werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – auch sie sind Angestellte der Firma – im dafür verantwortlichen Stiftungsrat paritätisch geführt. Sie sorgen dafür, dass zeitlebens Renten bezahlt werden können. Wäre es klüger, die berufliche Vorsorge wie die AHV zu führen? Könnte sie sich damit von den volatilen Kapitalmärkten befreien?

Ein gelungenes Konzept

Die Sicherung der Altersvorsorge beruht auf einer klaren Grundlage. In der Bundesverfassung wird das Dreisäulensystem in den Artikeln 111 bis 113 geregelt. AHV, EL, berufliche Vorsorge und Selbstvorsorge. Der Ursprung des Zusammenwirkens der drei Säulen liegt in der Volksabstimmung 1972. Damals standen zwei Konzepte zum Entscheid. Volkspension oder geordnetes Zusammenwirken von AHV und bestehenden und auszubauenden Pensionskassen: Eine einzige staatliche Altersrente finanziert im Umlageverfahren oder AHV-ergänzt mit privatwirtschaftlich geführten Pensionskassen-Renten im Kapitaldeckungsverfahren? So lautete die Frage. Volk und Stände entschieden sich klar und deutlich gegen das kommunistische und für das sozialpartnerschaftliche Modell, das aus drei unterschiedlichen Initiativen von Gewerkschaften (SGB, CNG) und Bürgerlichen zusammengestellt wurde. Das obsiegende Projekt entstand somit nicht auf dem grünen Tisch von Wissenschaftern, sondern aus der Erfahrung von existierenden Pensionskassen und der 1948 eingeführten AHV. Ein gelungenes Konzept, um das uns die umliegenden Länder beneiden.

Hohe Löhne finanzieren AHV-Umverteilung

Das Umlageverfahren der AHV hängt unmittelbar von der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Wächst die Lohnsumme, dann kann die erste Säule in einer Gesellschaft mit zahlreichen jungen, aktiv berufstätigen Arbeitnehmenden problemlos den wenigen Alten ihre Renten auszahlen. Nimmt die Zahl der Pensionsberechtigten bei stagnierender Zahl von Aktiven zu, dann werden die Beitragseinnahmen für die Rentenauszahlungen knapp. Leben die Pensionierten länger, wird es noch knapper.

Das Missverhältnis von Jungen zu Alten kann eine Zeit lang ausgehalten werden, wenn – wie dies in der Schweiz der Fall ist – die Beitragspflicht nach oben unbegrenzt ist, und wenn viele Angestellte sehr hohe Löhne und Boni beziehen. Denn ab 86 000 Franken wirken die AHV-Beiträge wie eine Steuer, ist doch die Maximalrente mit 2370 Franken für alle begrenzt. Das hat denn auch bis heute dazu geführt, dass über 90 Prozent der Rentenbezüger ihre Rentenansprüche nicht finanziert haben. Die immense Umverteilung von den hohen zu den tiefen Löhnen ermöglicht es. Müssen aber immer weniger Aktive immer mehr Rentner bedienen, wird es eng, wird die Generationensolidarität strapaziert.

BVG-Obligatorium benötigt Geld

Demgegenüber spart in der zweiten Säule jeder Versicherte für sich selber. Seine und die Beiträge des Arbeitgebers fliessen zunächst in das Vermögen der Pensionskasse. Das angehäufte Kapital wird sowohl für die Aktiven wie auch die Rentenbezüger langfristig angelegt und erzielt Zinsen. Befindet sich das System im Aufbau – fliessen also mehr Beiträge in die Pensionskasse als Zahlungen an Rentner, wie es heute bei den meisten Kassen noch der Fall ist –, dann besteht kein Cashflow-Problem. Die bis anhin angesparten Gelder im Umfang von rund einer Billion können getrost über längere Zeit angelegt werden.

Die zweite Säule ist jedoch zweigeteilt. Die Bundesverfassung verlangt, dass die Renten von AHV und Pensionskassen für Löhne bis zu 85 320 Franken 60 Prozent dieses letzten Lohnes erreichen müssen. So fliessen 2370 Franken aus der AHV und 1974 Franken im Obligatorium aus der Pensionskasse. Bis heute leistet somit die zweite Säule mehr, als von Gesetzes wegen gefordert ist.

Dass im Obligatorium die BVG-Renten ihren Anteil des 60-Prozent-Ziels erfüllen, ist aber auch auf den im Gesetz festgeschriebenen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent zurückzuführen. Das geäufnete Kapital wird im Rentenalter mit diesem Satz multipliziert und garantiert damit eine hohe obligatorische Rente.

Von 1985 bis Anfang dieses Jahrtausends leistete die Verzinsung des Kapitals die notwendigen Mittel sowohl für die Aktiven wie für die Rentner. Seit über zehn Jahren erbringen die Anlagen nicht mehr die dazu nötigen Gelder. Der Kapitalmarkt erbringt nicht mehr die für einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent notwendige Rendite von 5 Prozent. Darüber hinaus werden die bestehenden Rentenbezüger immer älter, was weitere zusätzliche Mittel erfordert.

Solidarisches Ăśberobligatorium

Wie können angesichts dieser ungünstigen Situation die Renten im Obligatorium heutzutage trotzdem finanziert werden? Mehr als zwei Drittel der bestehenden Pensionskassen decken im Überobliatorium Löhne über 86 000 Franken ab. Alle aktiv Versicherten tragen nun dazu bei, indem sie auf einen Teil der Verzinsung ihrer Guthaben verzichten. Das allein reicht allerdings immer noch nicht aus. Weil die künftigen wie auch die bestehenden Rentner länger leben, fehlen dazu weitere Mittel. In den überobligatorischen Kassen wird deshalb der Umwandlungssatz auf den höheren Löhnen gesenkt. Heute gibt es bereits Kassen, die einen Satz von etwas über 4 Prozent anwenden. Mit dieser Querfinanzierung werden den Aktiven pro Jahr rund 6 Milliarden Franken entzogen. Diese Solidarität hat ihre Grenzen, aber wir ertragen sie (hoffentlich) noch, bis der gesetzliche Umwandlungssatz auf mindestens 6 Prozent gesenkt wird.

Langfristige Kapitalanlage

Warum ist die 2. Säule dennoch systemisch nötig, wenn doch die Kapitalmärkte verrücktspielen? Früher konnte man davon ausgehen, dass ein Aktiver während seiner Ansparzeit sechs Mal einen Konjunkturauf- und -abschwung von etwa sieben Jahren erlebte. Die Kapitalmärkte haben sich wie die Wirtschaft somit immer wieder erholt und im Schnitt gute Renditen erbracht.

Seit 2000 stimmen die Konjunkturzyklen nicht mehr. Zwar sinken seither über die Jahre die Renditen, insbesondere der Anleihen. Aber es gibt immer wieder Jahre wie 2019, mit sehr guten Erträgen. Die Volatilität nimmt zu. Mit dem Erwerb von Aktien und Sachwerten beteiligen sich die Pensionskassen an Unternehmungen und Immobilien. Die Firmen wachsen und gedeihen, sichern Arbeitsplätze und schaffen neue. Die vermieteten Wohnungen bringen monatliche Einnahmen. Die PK gehen damit zwar Risiken ein, aber das Kapital wird diversifiziert und langfristig angelegt. Mit der Masse von angesparten Geldern von zahlreichen Versicherten wird damit das Risiko verteilt und über längere Zeit getragen. Ein einzelner kleiner Investor könnte diese Risiken alleine kaum tragen. Aber in der Gemeinschaft von vielen anderen kann er von den risiko- und damit ertragreicheren Anlagen profitieren. Die Pensionskasse hilft damit nicht nur den einzelnen Versicherten, sondern mit ihren langfristigen Anlagen auch der Gesamtwirtschaft.

Patronale Verantwortung

Dazu braucht sie aber eine kassenindividuelle, adäquate Anlagestrategie. Die Politik hat sich jedoch immer mehr mit Vorschriften in die Pensionskassen eingemischt. So konnte keine eigenverantwortliche prudent investor rule gefahren werden. Sie besagt, dass die investierende Kasse sich so verhalten muss, wie es ein vorsichtiger Familienvater für sich und seine Angehörigen zur Sicherung seines Alters und für seine Kinder in langfristiger Sicht tun würde.

Heute geht diese patronale Verantwortung verloren. In den grossen Firmen, Konzernen wird die PK immer mehr zur Kostenstelle degradiert. Die Manager ziehen sich aus ihrer sozialen Verantwortung zurĂĽck. In den KMU wird diese noch wahrgenommen. So wie die Pensionskassen ursprĂĽnglich ohne Gesetz von sozial- und eigenverantwortlichen Unternehmern gegrĂĽndet worden sind. Eben weil die Vorsorgeeinrichtungen zu einer fruchtbaren Entwicklung der Gesamtwirtschaft und damit indirekt auch zum eigenen Wohle beitragen.

Werner C. Hug

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