Publiziert am: 04.06.2021

KMU nicht doppelt bestrafen

COVID-19-GESETZ – KMU sind unverschuldet von den Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie getroffenworden. Sie mussten schliessen. Sie durften nicht arbeiten. Und sie müssen die Kosten der Pandemiebekämpfungbezahlen. Sollte das Covid-19-Gesetz abgelehnt werden, wären KMU einmal mehr das Opfer.

Am 13. Juni wird das Volk über das Covid-19-Gesetz befinden müssen. Die Schweizerische Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, empfiehlt – wie schon Parlament und Bundesrat empfehlen – deutlich ein Ja.

Keine grosse Partei – und schon gar keine Bundesratspartei – lehnt das Gesetz ab. Es setzt wichtige Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Pandemie. Einerseits verpflichtet es den Bundesrat auf Verhältnismässigkeit, und andererseits schafft es diverse Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft.

Diese Massnahmen sind wichtig. Denn die einschneidendsten Massnahmen in der Pandemiebekämpfung betrafen die Wirtschaft und dort insbesondere KMU und Angestellte. Beispiele sind Schliessung der Läden, der Restaurants, des Sports und anderer Veranstaltungen, Homeofficepflicht, Berufs- und Arbeitsverbote. Das kann der Bundesrat alles ohne Covid-19-Gesetz machen. Was das Gesetz aber vorsieht, ist: Wenn diese Massnahmen verhängt werden, muss den Geschädigten geholfen werden.

Ein Netz von Hilfen

Das Gesetz knüpft ein Netz von Instrumenten zur Unterstützung von betroffenen Menschen, Betrieben und Branchen. Dazu gehören etwa Erleichterungen für den Berufseinstieg, die Verhinderung von Massenkonkursen, die Unterstützung des Kultur- und Eventbereichs, die Hilfen im Medienbereich sowie die Beiträge für Klubs des professionellen und semiprofessionellen Mannschaftssports.

Aus der Perspektive der KMU sind insbesondere die Härtefallmassnahmen für Unternehmen zentral. Besonders von den Schliessungsentscheiden des Bundesrates betroffene Unternehmen können über die Härtefallmassnahmen eine Entschädigung erhalten. Die Logik dahinter: Der Staat verbietet ihnen das Arbeiten und verursacht so einen Schaden. Also muss er sie dafür entschädigen.

Für Selbstständigerwerbende und Angestellte sieht das Gesetz ebenfalls Hilfen vor, nämlich die Entschädigung des Erwerbsausfalls und die Flexibilisierung der Kurzarbeit – inklusive eines Schutzschirms für besonders Geringverdienende.

Bei einem Nein drohen 30 Milliarden Verluste

Sollte das Covid-19-Gesetz abgelehnt werden, würde dieses Netz an Instrumenten dahinfallen – nicht aber die einschneidenden Pandemiemassnahmen des Bundesrates. Das wäre die schlechteste aller Varianten, und der Schaden wäre enorm.

Ihn zu beziffern ist nicht leicht. Denn neben Umsatzverlusten müssten auch noch der Wegfall der wirtschaftlichen Strukturen – Firmen bis hin zu ganzen Branchen – und damit auch der Arbeitsplätze eingerechnet werden. Wenn man die ­Höhe der bisher eingeleiteten Hilfsmassnahmen als Orientierungspunkt nimmt, sind volkswirtschaftliche Kosten von 30 Milliarden Franken beim Wegfall des Gesetzes nicht auszuschliessen.

«Das Covid-19-Gesetz setzt wichtige Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Pandemie.»

Genauso schlimm wie der exorbitante Betrag ist die Tatsache, dass die KMU und ihre Angestellten gleich nochmals die Zeche für politische Massnahmen bezahlen müssten! Und damit würde aus einer gesundheitspolitischen Krise eine wirtschaftliche und arbeitsmarktliche Krise – eine Entwicklung, die bisher weitgehend vermieden werden konnte. Um das zu verhindern, braucht es ein Ja zum Covid-19-Gesetz.

Henrique Schneider,

Stv. Direktor sgv

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