Publiziert am: 24.11.2017

«KMU verfügen oft nicht über die nötige Zeit»

helpy-Experte

Auf der Webplattform helpy empfiehlt die Stiftung KMU Schweiz ein Panel an ausgewiesenen Fachexperten zu den wichtigsten Fragestellungen für KMU.

 

Vanessa Jenni, Geschäftsführerin und Projektleiterin des Schweizerischen Treuhänderverbandes TREUHAND|SUISSE

Schweizerische Gewerbe­zeitung: Wann benötigen KMU treuhänderische Dienste?

n  Vanessa Jenni: Treuhanddienstleistungen für KMU und Privatpersonen sind sehr vielseitig. Diese umfassen die Beratung vor der Geschäftsgründung, Unterstützung im Umgang mit Geldgebern, individuelles Finanzcoaching, Führen der Buchhaltung und Erstellen von Jahresabschlüssen, Beratung in Personalfragen, Personal­administration und Sozialversicherungsfragen, Unterstützung in Steuerfragen, Durchführung von Revisionen, Rechts- und Organisationsberatung, Gründung und Domizilgewährung von Gesellschaften, Liegenschaften- und Vermögensverwaltung, Erbteilungen und Testamentsvollstreckungen.

 

Bei welchem treuhänderischen Gebiet tun sich KMU besonders schwer?

n Viele KMU wollen ihre Buchhaltung selbst erledigen. Sie verfügen jedoch oft nicht über die nötige Zeit oder das nötige Fachwissen, um diese Arbeit exakt verrichten zu können. Der Treuhänder muss dann im Rahmen der Abschlussarbeiten meist sehr viel korrigieren, was die Kosten in der Regel in die Höhe treibt. Daneben bestehen gerade im rechtlichen Bereich Unsicherheiten. Treuhänder werden regelmässig mit Fragen zum Arbeitsrecht konfrontiert, beispielsweise beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrags. Generell wird die Administration als schwierig empfunden. Oft weiss der KMU-Unternehmer gar nicht, an welche Stellen er welche Dokumente liefern muss. Ein KMU muss zum Beispiel Dokumente für direkte Steuern, indirekte Steuern, Sozialversicherungen, Quellensteuern und Weiteres einreichen, da gilt es, den Überblick zu behalten. Viele KMU kontaktieren Treuhänder erst, wenn Feuer im Dach ist, beispielsweise bei Prüfungen durch die Steuerbehörde. AHV-Revisionen, Schadenfälle etc.

 

Was müssen KMU bei einer Geschäfts­gründung beachten, damit sie keine bösen Überraschungen erleben?

n Es gibt diverse Punkte zu beachten. Gerade eine saubere Planung mit kritischer Hinterfragung des Businessplans ist unumgänglich. Dabei soll eine Umsatz- und Liquiditätsplanung für die ersten ein bis drei Jahre inklusive eines Finanzplans, der auch Zeiten ohne Einnahmen berücksichtigt, erstellt werden. Auch eventuelle Rückschläge müssen miteinbezogen werden. Je nach Wahl des Rechtskleids gilt es, nach der Gründung verschiedene rechtliche Schritte zu befolgen. Bei der Gründung einer AG ist es zum Beispiel wichtig, die Interessen der Aktionäre zu bündeln, was anhand eines Aktionärsbindungsvertrags (ABV) geschieht. Zudem sollte bereits im Vorfeld abgeklärt werden, ob für die Tätigkeit des Unternehmens Bewilligungen eingeholt werden müssen oder ob die Tätigkeiten einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Allgemeinverbindlichkeitserklärung unterliegen. Zum Schluss möchte ich den KMU-Unternehmern noch empfehlen, die Akontozahlungen bei den Sozialversicherungen zu leisten und den aktuellen Personalgegebenheiten anzupassen. Interview: CR

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