Publiziert am: 22.01.2018

Kulturelle Entfaltung mit einem JA

REGIONALE SPRAcHREGIONEN – Auch bei JA zu No Billag: Die Förderung von regionalen Radio- und TV-Inhalten bleibt möglich.

Gemäss Bundesverfassung müssen Radio und Fernsehen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Sie müssen zudem die Besonderheiten der Schweiz und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. So steht es auch in der Medienmitteilung des UVEK. Medien­ministerin Doris Leuthard behauptet in ihrem eigenen Communiqués jedoch das Gegenteil. Wahr bleibt: Auch mit einem Ja zu No Billag ist ein staatlich geförderter Service Public in allen Sprachregionen und insbesondere in den Randregionen möglich.

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