KMU sind angewiesen auf eine zuverlässige und zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur
«Lex Netflix» ist abzulehnen
REVISION FILMGESETZ – Es ist nicht nachvollziehbar, dass sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch private TV-Sender zur Mitfinanzierung einer staatlichen Aufgabe gezwungen werden.
Unter dem Titel «Kulturförderung» streiten sich National- und Ständerat seit über einem Jahr um die Frage, wie künftig die Filmförderung ausgestaltet werden soll. Am heutigen 1. Oktober werden die Eidgenössischen Räte voraussichtlich im Rahmen der Schlussabstimmung einen Entscheid fällen.
Ein Teil der Kulturförderungsvorlage betrifft die Revision des Filmgesetzes. Diese sieht neu eine direkte Investitionspflicht für ausländische Streamingdienste wie z. B. Netflix und ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster ins unabhängige Schweizer Filmschaffen vor. Wird diese Investitionspflicht im Mittel innerhalb von vier Jahren nicht erfüllt, ist dem Bundesamt für Kultur (BAK) weiterhin eine Ersatzabgabe geschuldet, die ins unabhängige Schweizer Filmschaffen fliesst. Mit dieser Änderung des Filmgesetzes will der Bund den Schweizer Film stärken.
Schlicht nicht nachvollziehbar
Bereits heute geben Bund, Kanton und Städte viel Geld für die Förderung des Films aus. Allein der Bund zahlt rund 50 Millionen. Dazu schüttet die SRG über 30 Millionen aus. Jetzt sollen neu Streamingdienste wie Netflix, Disney u. a., die von Gebühren der Abonnentinnen und Abonnenten finanziert werden, jedes Jahr vier Prozent ihres Bruttoertrags für das einheimische Filmschaffen einschiessen. Der Nationalrat hat noch ein Prozent gefordert. Der genaue Prozentsatz wird erst im Rahmen der Schlussabstimmung am 1. Oktober feststehen.
Für den sgv ist es nicht nachvollzierbar, dass sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch private TV-Sender zur Mitfinanzierung einer staatlichen Aufgabe gezwungen werden. Verschiedene Sender können aus dem Gebührentopf des Bundes kein Geld beziehen und zahlen letztlich die Filmabgabe aus ihren Werbeerträgen. Damit wird faktisch eine Subventionspflicht begründet.
Konsumenten zahlen heute schon
Konsumentinnen und Konsumenten zahlen bereits über ihren Haushalt via Serafe eine Mediensteuer von 365 Fanken pro Jahr an die SRG. Sie unterstützen die Filmförderung schon heute indirekt. Die Revision des Filmgesetzes ist deshalb abzulehnen – die «Lex Netflix» braucht es nicht. Kl
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