
«Fachberatung ist zwingend»
JÜRG STAHL – Der oberste Drogist der Schweiz zur Rolle der Drogerien in der Pandemie, zu ihrem Beitrag zur Eindämmung der Gesundheitskosten und zur Wichtigkeit einer qualifizierten Beratung im Medikamentenbereich.
JA ZUM COVID-19-GESETZ – Es lindert zwar bloss die Symptome, nicht aber die Krankheit namens «Lockdown» . Dennoch braucht es das Covid-19-Gesetz. Der 13. Juni ist nicht der Tag, um Denkzettel auszustellen.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich am Montag vor den Medien zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden für ein JA zum Covid-19-Gesetz ausgesprochen (vgl. Seiten 5 und 6). Das Gesetz verankert durch das Parlament und die Sozialpartner hart erkämpfte Prinzipien wie jenes der Verhältnismässigkeit oder des Mitspracherechts der Sozialpartner. «Ohne das Covid-19-Gesetz würde der Bundesrat noch mächtiger», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Genau diese Macht wollten die Gegner des Gesetzes eigentlich bekämpfen.
«Mit dem Covid-19-Gesetz lindern wir Symptome. Die Ursache der Krankheit, an der insbesondere die Wirtschaft, aber auch die ganze Gesellschaft leidet, ist jedoch der Lockdown», so Bigler weiter. Viele KMU wĂĽrden unter den unverhältnisÂmässigen und absurden Lockdownmassnahmen leiden. Dabei habe das Bundesamt fĂĽr Gesundheit (BAG) selbst zugestehen mĂĽssen, dass die Lockdownmassnahmen keine Gegenwehr gegen die Pandemie seien (vgl. auch «Die Meinung», Seite 2). Nicht die Schliessung sei massgebend, sondern das Einhalten der Hygieneregeln zusammen mit strengen Schutzkonzepten. Dies sei Teil der Logik des gezielten Schutzes, mit breitflächigem Impfen und Testen, dem Contact-Tracing und eben funktionierenden Schutzkonzepten. Diese Logik sei im Covid-19-Gesetz verankert und verbessere und ergänze somit das geltende Epidemiengesetz.
FDP-Nationalrätin und sgv-VizeÂpräsidentin Daniela Schneeberger beurteilt die Finanzhilfen des Bundes fĂĽr Unternehmen, Vereine und Menschen, fĂĽr zehntausende KMU und hunderttausende Arbeitnehmer als unverzichtbar. Sie betonte weiter, dass korrekterweise nicht von «Hilfen» gesprochen werden sollte. In Tat und Wahrheit handle es sich um die Entschädigung fĂĽr den Entzug der verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit.
Die Wirtschaft habe Solidarität bewiesen, indem sie Schutzkonzepte und betriebliche Einschränkungen umgesetzt habe. Sie dürfe deshalb jetzt nicht im Stich gelassen werden. En
www.sgv-usam.ch/covid19-gesetz-ja
Seiten 2 und 4 – 6
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