Publiziert am: 07.09.2018

Lohnschutz dient auch dem Gewerbe

Die Tribüne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

Die bilateralen Verträge mit der EU sind für die Schweizer Wirtschaft wichtig. Vor allem für den Exportsektor und die Dienstleistungen. Damit die Verträge aber allen zugutekommen, auch den Lohnabhängigen und dem Binnensektor, müssen die Löhne geschützt werden. In der Schweiz lebt man von Schweizer Löhnen. Ohne Lohnschutz hätte auch das inländische Gewerbe keine Chancen. Das ist das Ziel der flankierenden Massnahmen: In der Schweiz gelten Schweizer Löhne.

Als das Schweizer Volk im Jahre 2000 den Bilateralen mit grossem Mehr zustimmte, war der eigenständige und nicht diskriminierende Lohnschutz durch die Flankierenden seitens der EU unbestritten. Erst Jahre später kritisierte die EU-Kommission die Flankierenden plötzlich als Marktzugangshindernis für EU-Firmen. Die EU wertete das Interesse von EU-Firmen am ungehinderten Marktzugang nun höher als den Schutz der Löhne. Trotzdem gibt es von Jahr zu Jahr mehr Entsendungen aus der EU in die Schweiz. Die Schweiz ist für EU-Firmen hochattraktiv.

Der Schutz der Löhne über die Flankierenden ist wirksam. Und ein Erfolgsmodell. Unter anderem wegen der hohen Zahl der Kontrollen bei Entsendungen. Firmen aus der EU, die nicht gesperrt werden wollen, riskieren nicht, unsere Regeln zu brechen. Ein Erfolgsrezept ist auch der Vollzug der 
Gesamtarbeitsverträge über die paritätisch zusammengesetzten Organe. Der dezentrale Vollzug sorgt für die Branchennähe und den Praxisbezug. Bei den Kontrollen und der Durchsetzung bei Verstössen.

Was diesen Sommer politisch passiert ist, setzt jetzt aber nicht nur den erfolgreichen Lohnschutz, sondern auch die Bilateralen überhaupt aufs Spiel. Dass die EU-Kommission die Flankierenden kritisiert, ist nicht neu. Neu ist aber, dass zwei freisinnige Bundesräte gegen die erklärte rote Linie des Bundesrates auf die Wünsche der EU eingehen und den Lohnschutz abschwächen wollen. Die beiden freisinnigen Bundesräte können noch lange behaupten, sie wollten den Schutz der Löhne nicht in Frage stellen. Wer sich beim Lohnschutz aber den Regeln der EU unterwirft, der setzt unsere bewährten Regeln aufs Spiel.

Die bilateralen Verträge mit der EU verlangen nichts 
anderes, als dass EU-Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten, nicht diskriminiert werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wer aber darüber hinaus den nicht diskriminierenden, aber eigenständigen Lohnschutz neu von der Zustimmung der EU-Organe abhängig machen will, der verletzt die Grundlagen unseres Erfolgsmodells.

Es liegt deshalb am Gesamtbundesrat, klar zu machen, dass rote Linien gelten. Auch für den Aussen- und den Wirtschaftsminister. Wenn Herr Cassis den Lohnschutz als «fast religiöse Frage» lächerlich macht und Herr Schneider-Ammann ihn mit der Bemerkung sekundiert, dass anstatt der für wirksame Kontrollen wichtigen Achttageregel heute acht Sekunden genügen würden, dann nehmen sie ihre Auf­gabe nicht wahr. Sie müssen nicht die Sichtweise der EU-Kommission vertreten. Sondern jene der Schweiz. Auch jene der Lohnabhängigen und des Gewerbes.

*Der St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner ist Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB.

«In der Schweiz 
gelten schweizer Löhne.»
 Paul Rechsteiner*

Position des sgv

Höchst befremdend

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht hinter den flankierenden Massnahmen (FlaM) und dem Lohnschutz, wie er heute besteht. Ebenso steht der sgv hinter dem Kontrollregime. Eine Ausdehnung der FlaM hat der sgv allerdings immer konsequent abgelehnt. Es braucht nicht mehr Kontrollen und keine neuen Instrumente.

In den aktuellen Diskussionen um die FlaM geht es nicht um 
deren Aufhebung oder Beschränkung. Es geht aber sehr wohl darum zu prüfen, ob auf technischer Umsetzungsebene Handlungsspielraum besteht. Dies kann z. B. über eine massvolle Verkürzung der Achttage­regel erfolgen, mit dem Ziel, für alle Beteiligten eine administrative Vereinfachung zu erwirken. In den letzten 15 Jahren seit Bestehen der FlaM hat die Digitalisierung grosse Fortschritte erzielt. Vor diesem Hintergrund muss es doch möglich sein, die Optimierung der Schutzmassnahmen zu diskutieren! Oberstes Ziel müssen dabei eine 
Gesamtschau und eine Abwägung zwischen den Inhalten bzw. Vorteilen des Rahmenpaketes mit der EU und dem Preis der Schweiz bzw. ihrem Entgegenkommen im Rahmen der FlaM sein. Für die KMU sind intakte wirtschaftspolitische Beziehungen zur EU wichtig. Entscheidend ist letztlich der Marktzugang zur EU mit vernünftigen Auflagen.

Genau das will der Bundesrat zusammen mit den Sozialpartnern diskutieren und dafür Handlungsspielräume ausloten. Die Gesprächsverweigerung der Gewerkschaften ist höchst befremdend. Sozialpartnerschaft bedeutet, auch in herausfordernden Zeiten zusammenzusitzen und zu diskutieren – nicht, die Türen zuzuschlagen. Exportmöglichkeiten für die international – und vor allem in Europa – sehr stark vernetzte Schweizer Wirtschaft und die Sicherung von Arbeitsplätzen liegen auch im Interesse der Gewerkschaften.

Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv

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